Betrunkener Autofahrer in Lettin prallt gegen Straßenlaterne – zwei Verletzte

In der Nordstraße kam es heute früh gegen 02:30 Uhr zu einem Verkehrsunfall, bei welchem 2 Personen verletzt wurden. Der Fahrer (18 Jahre) des verunfallten Fahrzeuges, einem Daimler-Benz, gab gegenüber der Polizei an, dass er einem entgegenkommenden Fahrzeug ausweichen musste.

In der Folge ist er mit seinem PKW von der Fahrbahn abgekommen, das Auto überschlug sich und prallte gegen eine Straßenlaterne. Sowohl er als auch seine Beifahrerin (16 Jahre) wurden bei dem Unfall verletzt und wurden zur Behandlung in ein Krankenhaus gebracht.

Gegen den Fahrer des Autos wurden zudem strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet. Er war offenbar unter Alkoholeinfluss gefahren. Ein bei ihm durchgeführter Atemalkoholtest warf einen Wert von über 2 Promille aus.

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16 Antworten

  1. einfach ich sagt:

    Mit 18 und einem Daimler-Benz unterm Arsch zeigt doch schon welcher Gruppe er angehört. Führerschein ist bestimmt auch Fehlanzeige. Und sollten 16 jährige um diese Zeit nicht lieber zu sein?

  2. Absolute Fahruntüchtigkeit sagt:

    Aha, über 2 Promille. Kann es sein, dass ihm sogar „zwei Fahrzeuge“ nebeneinander entgegen gekommen sind?

  3. Hausmeister sagt:

    Super ,hat er Papa sein Auto geschrotet und dann noch mit 2,0 Promille ,ein Glück das kein anderer geschädigt ist .

  4. T. sagt:

    2 Promille.. In der probezeit… Herzlichen Glückwunsch.

  5. Tja sagt:

    Ohne Worte

  6. Krügei sagt:

    Auto und Führerschein einziehen

  7. einfach ich sagt:

    Da ist ja auch nur Tempo 30. Wie kann man sich denn da überschlagen???

    • Einfach Du sagt:

      Das stimmt, das wäre ja sehr wahrscheinlich die erste Geschwindigkeitsüberschreitung der Welt, also völlig unmöglich… 😂

  8. Maria45 sagt:

    Und der 16jährigen Schnecke den Arsch versohlen.

  9. (nicht w)itzig sagt:

    Ach echt? Sie meinen, dass in Lettin tatsächlich DEUTSCHE Beamte zum Einsatz kamen? Unglaublich! 🤣

  10. Umgesetzt sagt:

    Hoffentlich muss er die Behandlungskosten aus seiner eigenen Tasche bezahlen