Betrunkener grabscht Frau an den Hintern und beleidigt ihre Begleiterin

Bereits am Mittwoch, den 8. Mai 2024 erhielt das Bundespolizeirevier Halle (Saale) um 21:50 Uhr Kenntnis von einer Straftat. Demnach berührte ein 24-Jähriger am Hauptbahnhof Halle (Saale) eine 22-jährige Reisende gegen ihren Willen und in sexueller Absicht am Gesäß.

Des Weiteren beleidigte der Deutsche eine hinzukommende 23-jährige Begleiterin der Frau mit in der Ehre verletzenden Worten. Die Beamten kontrollierten den Polizeipflichtigen und eröffneten ihm die ihm zur Last gelegten Taten. Dabei stellten die Einsatzkräfte weiterhin fest, dass gegen den Tatverdächtigen ein bestehendes Hausverbot für den gesamten Hauptbahnhof Halle (Saale) vorliegt.

Für die notwendigen polizeilich Maßnahmen nahmen die Bundespolizisten den Mann mit zur Dienststelle. Dort ergab ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest einen Wert von 3,01 Promille. Der Mann wird sich nun wegen sexueller Belästigung, Beleidigung Hausfriedensbruch sowie Vollrausch verantworten müssen.

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Keine Antworten

  1. Der Salzgraf sagt:

    Und was kommt dann dabei raus, der Typ hatte am Vorabend des Herrentag schon über 3% Promille auf dem Kessel. Nichts!

    • Detlef sagt:

      Der durfte bestimmt die Dienststelle nach Aufnahme der Personalien und allem wieder verlassen

  2. Robert sagt:

    Wegen Vollrausch ? Darf der Bürger nicht mal sich einen hinter die Kehle kippen ?
    Wo bleibt da die Freiheit ?

    • Franz2 sagt:

      Von mir aus sollen sich die Leute in den Tot saufen, wenn sie es wollen und so ihre Freiheit ausleben, aber die Freiheit endet dort, wo es zu einer Straftat kommt.

  3. für jeden was dabei sagt:

    Köstlich, diese zwei Formulierungsversionen, DAS ist gelebte Vielfalt!

    1. „Betrunkener grabscht Frau an den Hintern“
    2. „berührte ein 24-Jähriger … eine 22-jährige Reisende gegen ihren Willen und in sexueller Absicht am Gesäß.“

    • darf das sein sagt:

      Fast könnte man glauben, Überschrift und Artikel stammen aus unterschiedlichen Quellen.

    • Elfriede sagt:

      Du hast nur 2 Bezeichnungen gefunden!! Das nenne ich Aufmerksamsdefizit. 🙂 🙂

      Ich berwundere die Ausdrucksfähigkeit des protokollierenden Beamtens! Ja, er hat die Mahnungen seines Deutsch-Lehrers beherzigt. Man soll die Bezeichnungen ändern, sonst wird das Lesen langweilig!

      Er ist Tatverdächtiger, Hausverboterhaltener, Mann, Deutscher und Polizeipflichtiger. ( Bin ich auch eine Polizeipflichtige- da frage ich mal nach bei 110 🙂 oder ist das Missbrauch eines Notrufs?)
      Beim Angriffsziel hatte der schreibende Polizist wohl nur 2 mal die Möglichkeit, es zu erwähnen.: Hintern und Gesäß.
      Für etwaige sich noch ergebende Notwendigkeiten liefere ich ihm noch 5 weietere Bezeichnungen zu: 4 Buchstaben (Popo) und 5 Buchstaben (ARSCH) sowie „verlängerter Rücken“. 🙂

  4. Franz2 sagt:

    Aber Hauptsache das böööse Gras !!111

  5. Emmi sagt:

    Bei der Dosis Alkohol ist er daran gewöhnt. Er zählt also als kranker Mensch. Da wird nicht viel passieren.

  6. Smilingtear sagt:

    Was ist denn ein „Polizeipflichtiger“?

  7. Elfriede sagt:

    Nee, nuh nich mehr….s’reecht.