Betrunkener Radler fährt Seniorin um
Am Donnerstagabend gegen 18.25 Uhr hat ein Fahrradfahrer in der Beesener Straße eine Seniorin umgefahren. Beim Abbiegenin Höhe der Hafenbahntrasse hat er die 87-Jährige erfasst. Diese hat sich dabei den Oberarm gebrochen. Bei der Unfallaufnahme stellte sich laut Polizei heraus, dass der Radler erheblich betrunken war. Bei dem 53-Jährigen wurde mehr als zwei Promille gemessen.
Nach ersten polizeilichen Erkenntnissen fuhr der Radfahrer von einem Parkplatz eines Discounters nach rechts in die Hafenbahntrasse ein und erfasste dabei die Fußgängerin.
Arschloch! Aber immerhin wurde er auch ohne Fahrradkennzeichen geschnappt.
Gott sei Dank war es kein SUV Fahrer.
DAS Geschrei hier – EsJuWies verbieten, sofort…blablabla!
So fordere ich mal einsam: Fahrräder verbieten. Schnell! Viel zu gefährlich für den Mob, der da drauf sitzt.
Bei einem EsJuWie als Tatfahrzeug wäre auch mehr als ein gebrochener Arm zu beklagen gewesen. Mit 2 Promille ein Kraftfahrzeug zu führen, ist sogar ganz ohne lädierte Oma eine Straftat. Das Geschrei wäre also berechtigt.
Spannenderweise wird nicht erwähnt, wo sich die ältere Dame befand, als sie umgefahren wurde. War sie auf dem Fußweg, ist die Schuldfrage recht klar. Anderenfalls wird es zumindest deutlich komplizierter. Letzendlich ist jedoch Radfahren unter Alkohol nicht zu entschuldigen und zumindest bekommt der Radfahrer eine Teilschuld. Auf jedenfall erhöht sich sich Konto in Flensburg um drei Punkte und ein saftiges Bußgeld droht.
Von einem Parkplatz kommend nach rechts abbiegen und auf die Hafenbahntrasse einfahrend ist nur vom ALDI- oder gegenüber vom Netto-Parkplatz möglich. In beiden Fällen führt das über den Gehweg, sowohl bei Verlassen des Parkplatzes als auch beim Einfahren auf die Hafenbahntrasse. Vermutlich ist er sogar die Verbindung zwischen beidem auf dem Gehweg gefahren.
Nicht wirklich spannend. Aber wenn du der Oma unbedingt Schuld geben willst, such ruhig noch ein wenig. Vielleicht taucht noch ein SUV mit viel CO2 auf oder ein böser FCM-Fan.
Mit einem Bußgeld wird dein Kumpel übrigens nicht davonkommen. Geldstrafe ist da das Mindeste. (s. §223 und §316 StGB)
Der Passus mit dem Parkplatz wurde erst später ergänzt. Als ich den Artikel kommentiert habe, war noch völlig unklar, wo genau der Unfall stattfand. Ich will auch nicht unbedingt der Oma eine Schuld geben. Es sollte einfach keinen Platz für Spekulationen geben.
Daß du an einer sachlichen Diskussion nicht interessiert bist, zeigt aber dein Trollen in Richtung SUV und FCM, die mit dem Thema mal so gar nichts zu tun haben. Ich kenne den Radfahrer auch gar nicht, geschweige denn es ist ein Kumpel von mir. Du bist halt nur ein Troll, und nichtmal ein guter 😉
Kannst du mal sehen, was 15 Minuten ausmachen. Eine relativ kurze Zeit, in der man allerdings auch ohne wundersame Ergänzungen darauf kommen könnte. Natürlich nur, wenn man nicht reflexartig besoffene Straftäter verteidigt, weil sie ein Fahrrad oder einen HFC-Schal dabei haben.
Der Passus mit dem Abbiegen auf die Hafenbahntrasse stand von Anfang an drin. Wie soll man sonst auf die Hafenbahntrasse abbiegen, wenn nicht über den Gehweg?