Bilanz zum vergangenen Jagdjahr in Sachsen-Anhalt: mehr Wildschweine und weniger Rehe abgeschossen
Im Jagdjahr 2023/2024 wurden in Sachsen-Anhalt im Vergleich zum Vorjahr rund 3.000 Wildschweine mehr erlegt. Somit unterliegen auch diese Zahlen den schwankenden Zahlen der vergangenen 20 Jahre. Im Gegensatz dazu wurde Rotwild weniger geschossen und auch bei Rehwild ist ein zahlenmäßiger Rückgang zu verzeichnen. Beim Muffelwild wurde sogar ein Tiefstwert der letzten zehn Jahre erreicht. Ein leichter Zuwachs im Vergleich zum Vorjahr wurde beim Damwild erzielt.
Insgesamt wurden im Jagdjahr 2023/24 81.582 Stück Schalenwild erlegt, das entspricht rund 1.800 Stücken mehr als im Vorjahr. Trotz Streckenzuwachs bleiben Schalenwildstrecken unter dem langjährigen Mittel (2003 – 2020).
Die Gründe hierfür sind vielfältig. So haben Luchs und Wolf in einigen Gebieten, wie z.B. im Harz, zum Rückgang vor allem beim Muffelwildbestand beigetragen. Inwiefern die überdurchschnittlichen Sommerniederschläge im Jahr 2023 Einfluss auf die Populationen der Wildschweine haben, herrscht indes noch keine Klarheit. Man geht allerdings davon aus, dass Zusammenhänge zwischen den Niederschlägen im Sommer und der Frischlingsstrecke im Herbst bestehen.
„Ich bedanke mich bei allen Jägerinnen und Jägern, die verantwortungsbewusst ihren Beitrag geleistet und ihre Zeit dafür geopfert haben.“, erklärt der Präsident des Landesverwaltungsamtes, Thomas Pleye. „Insbesondere vor dem Hintergrund der sich ausbreitenden afrikanischen Schweinepest in unseren benachbarten Bundesländern, gilt es die Populationen der Wildschweine genauestens zu beobachten“, so Pleye abschließend.
Das Landesverwaltungsamt ist u.a. für die landesweite Erfassung der jährlichen Streckenergebnisse zuständig.
Die Ergebnisse im Einzelnen:
Rotwild:
Die Strecke des Rotwildes folgt dem anhaltenden negativen Trend der letzten Jahre. Während im Jagdjahr 2018/19 noch 5.132 Stücken erlegt wurden, waren es 2023 nur noch 4.390. Dieses Ergebnis liegt mit 46 unter dem des Vorjahres. Dies stellt eine Abnahme von 14 % gegenüber 2018/19 dar. Besonders in den Landkreise Jerichower Land und Börde ist die größte Abnahme zu verzeichnen. Positiv zu vermelden ist, dass die Zahl der Verkehrsopfer (Fallwild Verkehr) im Vergleich zum vorherigen Jagdjahr gesunken ist. Mit 59 liegt der Wert unter dem des letzten Jahres (80).
Betrachtete man die Ergebnisse der letzten 20 Jahre, ergibt sich ein noch positiver Entwicklungstrend der Rotwildstrecke mit abflachender Kurve.
Damwild:
Die Damwildstrecke ist mit 4.191 um 118. höher als im Vorjahr. Dennoch liegt dieser Wert unter dem langjährigen Mittel von ca. 4.550. Den größten Streckenanteil mit 1.589 Stücken nimmt das Jungwild (Alter unter einem Jahr) ein. Damit entspricht dieser Wert 38 % an der Gesamtstrecke und somit nahezu dem Richtwert von 40 % der Hegerichtlinie für Sachsen-Anhalt. Das Abschussgeschlechterverhältnis betrug 52 : 48 (männlich : weiblich, ohne Jungwild) und entspricht annährend dem Richtwert von 50 : 50 bis 30 : 70.
Betrachtet man den Entwicklungstrend der letzten fünf Jahre, ist eine negative Streckenentwicklung zu verzeichnen. Im langjährigen Mittel bewegt sich die Damwildstrecke auf gleichbleibendem Niveau mit leicht negativem Trend.
Muffelwild:
Mit 216 ist wiederholt ein Tiefstwert in der Muffelwildstrecke zu verzeichnen. Der Wert liegt mit 51 unter dem des letzten Jahres. Damit setzt sich der seit über zehn Jahren anhaltende negative Trend fort. Muffelwild ist in Sachsen-Anhalt die Schalenwildart mit den geringsten Beständen und akut vom Aussterben bedroht. Hauptursachen für die Abnahme der Bestände sind die Wolfsvorkommen im Land und im Harz zusätzlich der Luchs.
Rehwild:
Die Rehwildstrecke der letzten fünf Jahre schwankt zwischen 46.417 (2019) und 42.656 (2021) und liegt damit unter dem langjährigen Mittel von ca. 47.000. Im Jagdjahr 2023/24 kamen insgesamt 43.135 Stücken zur Strecke und somit 1.329. weniger als im Vorjahr. Der Schwerpunkt der Rehwildstrecke liegt wie schon die Jahre zuvor im Altmarkkreis Salzwedel und in Stendal (> 11.500). Der laut Hegerichtlinie vorgegebene Richtwert von 40 % Jungwildanteil an der Gesamtstrecke wurde mit einem Anteil von 26 % unterschritten. Auch das Abschussgeschlechterverhältnis von 54 : 46 (männlich : weiblich, ohne Jungwild) zeigt weiterhin einen geringen Eingriff in die Zuwachsträger. Langfristig befindet sich die Jagdstrecke auf gleichbleibendem Niveau mit leicht negativem Trend. Inwieweit sich eine vermutete Verhaltensänderung infolge des Wolfsvorkommens auf den Jagderfolg auswirkt, (Rehwild wird heimlicher und wagt sich seltener aus der Deckung), muss zunächst unbeantwortet bleiben.
Schwarzwild:
Betrachtet man die Schwarzwildstrecken der letzten 20 Jahre sind starke Fluktuationen zu erkennen. Aktuell befindet sich die Schwarzwildstrecke mit 29.650 auf dem Niveau von 2007 und 2014. Gegenüber dem Vorjahr konnten 3.123 Wildschweine mehr erlegt werden. Der Anteil der Frischlinge und Überläufer an der Gesamtstrecke ist mit einem Wert von 85 % zufriedenstellend. Allerdings beträgt der Wert erlegter Frischlinge nur 43 % und liegt somit deutlich unter den zu realisierenden Streckenanteil von 60 % gemäß der Hegerichtlinie für Sachsen-Anhalt.
Inwieweit die Niederschläge im Sommer 2023, mit einem Mittel von 240,8 mm, was einem langjährigen Mittel (1961 bis 1990) von 138,4 % entspricht (Zahlen des Landesamts für Umweltschutz, Witterungsbericht Sommer 2023), die Streckenentwicklung positiv beeinflusst haben kann nicht beantwortet werden. Wissenschaftlich erwiesen ist, dass ein Zusammenhang zwischen Sommerniederschlag und der Frischlingsstrecke im Herbst besteht. Schätzungen zufolge wird die Schwarzwildstrecke weiter ansteigen und muss vor dem Hintergrund der sich weiter ausbreitenden Afrikanischen Schweinspest (ASP) besonders beobachtet werden.
Jagdrecht in Deutschland
Das Jagdrecht ist in Deutschland mit der Pflicht zur Hege verbunden.
Das Ziel besteht darin, einen artenreichen und gesunden Wildbestand zu erhalten, der an den landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepasst ist. Die Lebensgrundlagen des Wildbestandes sollen gepflegt und gesichert werden. Die Beeinträchtigungen einer ordnungsgemäßen land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung, insbesondere Wildschäden, sind dabei möglichst zu vermeiden.
Regulierung der Wildbestände
Wesentliches Instrument für die Regulierung der Wildbestände ist die Abschussplanung. Der Abschuss des Wildes ist so zu regulieren, dass die berechtigten Ansprüche der Land- und Forstwirtschaft auf Schutz gegen Wildschäden voll gewahrt bleiben sowie die Belange von Naturschutz und Landschaftspflege berücksichtigt werden. Die natürliche Verjüngung des Waldes sowie die Entwicklung der typischen Bodenvegetation sollen ohne Zaunschutz gegen Wildschäden möglich sein.
Übersicht nach Landkreise und kreisfreie Städte
LK / kreisfr. Stadt | Rotwild | Damwild | Muffelwild | Rehwild | Schwarzwild | Summe |
Magdeburg | 13 | 217 | 118 | 348 | ||
Halle | 297 | 395 | 692 | |||
Dessau | 50 | 21 | 586 | 822 | 1.479 | |
Salzwedel | 320 | 1.004 | 5.451 | 2.014 | 8.789 | |
Stendal | 570 | 491 | 6.216 | 2.723 | 10.000 | |
Börde | 233 | 359 | 37 | 3.146 | 1.150 | 4.925 |
Jerichower Land | 112 | 276 | 2.767 | 1.765 | 4.920 | |
Harz | 1.517 | 413 | 91 | 3.587 | 4.241 | 9.849 |
Salzlandkreis | 70 | 3.507 | 1.177 | 4.754 | ||
Anhalt-Bitterfeld | 149 | 80 | 2.905 | 2.771 | 5.905 | |
Wittenberg | 850 | 962 | 4 | 4.804 | 3.827 | 10.447 |
Mansfeld-Südharz | 512 | 25 | 84 | 2.999 | 3.808 | 7.428 |
Saalekreis | 39 | 14 | 3.162 | 2.194 | 5.409 | |
Burgenlandkreis | 38 | 463 | 3.491 | 2.645 | 6.637 | |
Summe Sachsen-Anhalt | 4.390 | 4.191 | 216 | 43.135 | 29.650 | 81.582 |
Es gab mal einen Film mit dem Titel „Wem gehört das Wild?“.
Also, wem? Den Jägern gehört es nicht. Nicht mal den Waldbesitzern. Dem Präsidenten des Landesverwaltungsamtes, Thomas Pleye auch nicht. Vielleicht uns allen?
Niemandem?
„Nicht mal den Waldbesitzern.“
nachdenken!,
den Waldbesitzern gehört in der Tat nicht der Wald, er gehört den Waldeigentümern. 🙂
Wolltest du tatsächlich etwas mit Sinn beisteuern? Kann dich beruhigen, ist dir wieder nicht gelungen.
Eh Wildschweine Vorgärten verwüsten, müssen diese weg gemacht werden. Sind zuviele geworden. Außerdem schmeckt Wild.
Wild gehört niemanden. Nur totes Wild (natürlich, Jagd oder Unfall) gehört dem Jagdausübungsberechtigem (vulgo: Jäger in seinem Revier) in seinem Revier. Das ist im übrigen das Gleiche wie wildlebende (oder auch freibewegliche) Vögel, Schmetterlinge, Fliegen und Kakerlaken. Ob es bei Regenwürmern schon eine gerichtliche Klärung gab weiß ich nicht. Aber die wechseln ja auch manchmal über die Straße. 😉
Wieso sollte totes Wild plötzlich dem Jäger gehören, wenn es ihm im lebenden Zustand nicht gehört?
Weil es das Gesetz so vorschreibt.
Es gibt kein Gesetz, was Derartiges vorschreibt.
Doch, das gibt es.
Nennt sich Jagdgesetz. Unglaublich, oder?
Weil es im Gesetz steht…. , hier geht es um die Beseitigungspflicht z.b. nach einem Wildunfall und von „Fallwild“. Aber auch darum, das der Jäger nach dem (erfolgreichen) Schuss (im eigenen Revier!!!) in das Eigentum des Jägers gelangt und es essen oder verkaufen kann.
Noch eine Anmerkung: das ist ein sehr kompliziertes Regelwerk, grundsätzlich aber am Grundeigentum gebunden. Tot, also unbeweglich, damit dem Grundeigentümer zugehörig. Das Recht kann übertragen werden. Ab da wird es kompliziert.😉
Erklärt aber nicht, warum sich bestimmte Leute das Recht nehmen, Lebendiges, was ihnen NICHT gehört, zu Totem zu befördern.
Auch das ist geregelt. Wer gegen diese Regeln verstößt, kann sich strafbar machen (zB Wilderei, 292 StGB).
Ist wie im richtigen Leben.
Wild gehört dem, der es sich zueigen macht.
Nicht in Deutschland.
Nein, zumindest dann nicht, wenn man erwischt wird. 🥺 Wilddieberei ist eine Straftat. Man erinnere sich an die 2 toten Polizisten die bei der Kontrolle zweier Wilddiebe erschossen wurden.
Da ich Kagygast bin, gehört mir ein Teil des von mir erlegten Wildes.Z.B. Innereien u.Kopf .
Jagdgast