Bilanz zum vergangenen Jagdjahr in Sachsen-Anhalt: mehr Wildschweine und weniger Rehe abgeschossen

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  1. nachdenken! sagt:

    Es gab mal einen Film mit dem Titel „Wem gehört das Wild?“.
    Also, wem? Den Jägern gehört es nicht. Nicht mal den Waldbesitzern. Dem Präsidenten des Landesverwaltungsamtes, Thomas Pleye auch nicht. Vielleicht uns allen?
    Niemandem?

    • PaulusHallenser sagt:

      „Nicht mal den Waldbesitzern.“

      nachdenken!,

      den Waldbesitzern gehört in der Tat nicht der Wald, er gehört den Waldeigentümern. 🙂

      • PaulusHallenser schwurbelt mal wieder... sagt:

        Wolltest du tatsächlich etwas mit Sinn beisteuern? Kann dich beruhigen, ist dir wieder nicht gelungen.

  2. Stülpner, Karl sagt:

    Eh Wildschweine Vorgärten verwüsten, müssen diese weg gemacht werden. Sind zuviele geworden. Außerdem schmeckt Wild.

  3. Antwort sagt:

    Wild gehört niemanden. Nur totes Wild (natürlich, Jagd oder Unfall) gehört dem Jagdausübungsberechtigem (vulgo: Jäger in seinem Revier) in seinem Revier. Das ist im übrigen das Gleiche wie wildlebende (oder auch freibewegliche) Vögel, Schmetterlinge, Fliegen und Kakerlaken. Ob es bei Regenwürmern schon eine gerichtliche Klärung gab weiß ich nicht. Aber die wechseln ja auch manchmal über die Straße. 😉

    • richtigen Antworten-Button getroffen sagt:

      Wieso sollte totes Wild plötzlich dem Jäger gehören, wenn es ihm im lebenden Zustand nicht gehört?

      • Einfach sagt:

        Weil es das Gesetz so vorschreibt.

      • Antwort sagt:

        Weil es im Gesetz steht…. , hier geht es um die Beseitigungspflicht z.b. nach einem Wildunfall und von „Fallwild“. Aber auch darum, das der Jäger nach dem (erfolgreichen) Schuss (im eigenen Revier!!!) in das Eigentum des Jägers gelangt und es essen oder verkaufen kann.

        • Antwort sagt:

          Noch eine Anmerkung: das ist ein sehr kompliziertes Regelwerk, grundsätzlich aber am Grundeigentum gebunden. Tot, also unbeweglich, damit dem Grundeigentümer zugehörig. Das Recht kann übertragen werden. Ab da wird es kompliziert.😉

          • aber: sagt:

            Erklärt aber nicht, warum sich bestimmte Leute das Recht nehmen, Lebendiges, was ihnen NICHT gehört, zu Totem zu befördern.

            • Bestimmt sagt:

              Auch das ist geregelt. Wer gegen diese Regeln verstößt, kann sich strafbar machen (zB Wilderei, 292 StGB).

              Ist wie im richtigen Leben.

    • 10010110 sagt:

      Wild gehört dem, der es sich zueigen macht.

      • ähm sagt:

        Nicht in Deutschland.

      • Antwort sagt:

        Nein, zumindest dann nicht, wenn man erwischt wird. 🥺 Wilddieberei ist eine Straftat. Man erinnere sich an die 2 toten Polizisten die bei der Kontrolle zweier Wilddiebe erschossen wurden.

    • Stülpner, Karl sagt:

      Da ich Kagygast bin, gehört mir ein Teil des von mir erlegten Wildes.Z.B. Innereien u.Kopf .

  4. Stülpner, Karl sagt:

    Jagdgast