Bisher 75 Millionen Euro an Corona-Entschädigungsleistungen in Sachsen-Anhalt ausgezahlt
Das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, welches für Verdienstausfallentschädigungen nach § 56 Infektionsschutzgesetz (IfSG) zuständig ist, hat seit Beginn der Corona-Pandemie bis heute insgesamt über 75 Millionen Euro für Verdienstausfallentschädigungen gem. § 56 IfSG ausgezahlt (Stand 19.04.2022).
„Trotz vielseitiger dringlicher Aufgaben, die durch das Landesverwaltungsamt zu bewältigen sind, insbesondere die aktuelle Flüchtlingssituation aufgrund des Ukraine-Krieges, messen wir der zügigen Bearbeitung dieser Anträge weiterhin hohe Priorität zu, sodass die antragstellenden Unternehmen und Personen so schnell wie möglich entschädigt werden und nicht in eine finanzielle Notlage geraten“, so der Präsident des Landesverwaltungsamtes Thomas Pleye.
Die seit November 2021 enorm gestiegene Zahl an Corona-Infektionsfällen in Sachsen-Anhalt hat auch die Zahl der Entschädigungsanträge seit Jahresanfang 2022 wieder deutlich ansteigen lassen. So wird das Landesverwaltungsamt in den nächsten Wochen kurzfristig befristetes Personal für die Antragsprüfung und Bearbeitung einstellen.
„Mit dem zusätzlichen Personal für die Antragsbearbeitung hat das Landesverwaltungsamt bereits im letzten Jahr sehr gute Erfahrungen gemacht. Daher haben wir angesichts der nunmehr wieder deutlich zunehmenden Antragszahlen schnell reagiert und die notwendigen Vorbereitungen für kurzfristige Einstellungen getroffen.“ so Pleye weiter.
Insgesamt wurden seit Pandemiebeginn fast 115.000 Anträge gestellt, etwa 88.000 davon wurden positiv entschieden, circa 3.000 abgelehnt, rund 24.000 befinden sich derzeit in der Bearbeitung. Wöchentlich gehen derzeit etwa 2.000 neue Anträge beim LVwA ein.
Die Bearbeitungszeit für die Anträge, die bei Quarantäne/Absonderung liegt aktuell bei durchschnittlich 10 Wochen und bei Anträgen für die Betreuung aufgrund der Quarantäne des Kindes oder der Schließung von Schulen oder Betreuungseinrichtungen bei etwa vier Wochen.
„Die Entscheidung des LVwA bei der Bearbeitung auf ein neues Onlinefachverfahren des Bundes zu setzen, hat sich dabei als positiv und ausgesprochen effizient bewährt. Auch die Einrichtung eines Funktionspostfachs und unserer Hotline hat sich als gewinnbringend gezeigt, und das vor allem für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen. Denn hier können sie nicht nur ihre Anträge stellen, sondern werden auch bei Fragen kompetent und schnell beraten.“, so Pleye abschließend.
Konkrete Anfragen rund um das Thema Verdienstausfallentschädigung beantwortet das Landesverwaltungsamt per Mail unter entschaedigung.ifsg@lvwa.sachsen-anhalt.de sowie telefonisch Mo. – Do. 8.00 – 16.00 Uhr und Freitag 8.00 – 12.00 Uhr unter der Entschädigungs-Hotline 0345 – 514 1705.
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