Bootsverleiher müssen auch Ostern geschlossen bleiben

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4 Antworten

  1. Uppercrust sagt:

    Unlogische Massnahme. solange immer nur einer ins Boot gelassen wird könnte man das Geschäft erlauben. Etwas positive Flexibilität kann den wirtschaftlichen Schaden minimieren, ohne die Corona Gefahr auch nur ein Fünkchen zu erhöhen. Undurchdachte Verbote kosten am Ende unser Steuergeld, wenn die Rechnung für die Rettungsmaßnahmen kommt. Und der Wiegand zahlt es genausowenig wie die Trinker vorm Netto.

  2. Schluss mit Mätzchen sagt:

    Hallo, TEDI – Entscheidung des Verwaltungsgerichts schon angekommen? Wiegand, Haseloff, Stahlknecht, zieht den Finger!

    Hoffentlich klagt einer funidiert! Wird Zeit, dass der Einsperr- und Verbotsscheiss aufhört.

    Für Abstandeinhalten bei Befundnegativen und angemessenen Quarantaine bei Corona-Positiven. Gegen Verwaltungsfanatismus und Korinthenkackerei. Für Augenmaß und sanfte Rückkehr ins Normalleben.

  3. Wilfried sagt:

    Sollten das dann mal den Ruderern und Kanuten auf halleschen Gewässern nahebringen: Ist kein Sport, sondern Vergnügung.
    Braucht dann auch nicht weiter gefördert und unterstützt zu werden… wirklich Einsparpotential… :-/

    • Zurück in die Zukunft sagt:

      Sie wollen das mit Absicht falsch verstehen, richtig? Was Sie behaupten steht eben nicht im Artikel, dass Rudern kein Sport wäre, sondern Vergnügen. Es steht eindeutig, dass die BETRIEBE keine Sportbetriebe sind, sondern Vergnügungsbetriebe. Oder glauben Sie, dass sich Ruderer dort Boote ausleihen, um Ihrem Sport nachzugehen?

      Und noch ein Auszug aus dem Artikel: „Die Ausübung des Sports als solches im privaten Bereich ist nicht verboten. Wer privat ein Boot besitzt, darf dies zur sportlichen Betätigung unter den bekannten Einschränkungen nutzen.“

      Also (wie im Übrigen auch auf dem Land): Sport ist erlaubt, Vergnügungen verboten.