“Brauchen Vollbremsung auf der Ausgabenseite”: auch Halles Partnerstadt Karlsruhe steht finanziell mit dem Rücken zur Wand – Stadtratsfraktionen in Halle beraten kommende Woche
Im Haushalt der Stadt Halle (Saale) für das laufende Jahr klafft eine Lücke von 150 Millionen Euro. In der kommenden Woche soll es dazu ein Gespräch zwischen Landesverwaltungsamt, Stadtspitze und Fraktionsvorsitzenden hinter verschlossenen Türen geben. Bis zum 20. Februar soll eine Entscheidung getroffen werden, ursprünglich wäre die Frist bereits eine Woche zuvor abgelaufen, doch wegen der aktuellen Lage wurde eine Fristverlängerung gewährt.
Doch auch Halles Partnerstadt Karlsruhe geht es finanziell schlecht. Es gebe einen drastischen Einbruch der Gewerbesteuereinnahmen, teilt die Stadt mit. „Wir brauchen eine Vollbremsung auf der Ausgabenseite“, so Karlsruhes Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup zur aktuellen Situation.
Gegenüber der ursprünglichen Haushaltsplanung werde demnach die Gewerbesteuer in diesem Jahr deutlich geringer ausfallen. Hinzu kommen Rückerstattungsansprüche aus den Vorjahren. Daraus entsteht laut Stadt ein Rückgang um insgesamt 50 Millionen Euro. Dabei sah der im Dezember beschlossene Haushalt bereits Einsparungen von jeweils 80 Millionen Euro in diesem und im nächsten Jahr vor.
Vor diesem Hintergrund sehe man sich gezwungen, für alle Dienststellen und Eigenbetriebe der Stadt Karlsruhe zum 1. März 2026 eine umfassende Stellenbesetzungssperre zu verfügen, heißt es aus Karlsruhe. Die Stellenbesetzungssperre ist vorerst bis zum 31. Dezember 2026 befristet. Damit werden in dieser Zeit grundsätzlich keine Stellen neu besetzt. Bereits erteilte Einstellungszusagen haben weiterhin Bestand. Der Einstellungsstopp wird nach Berechnung der Stadtverwaltung Karlsruhe bei weitem nicht ausreichen, um die zusätzliche Finanzlücke zu schließen.
Karlsruhe will dem Gemeinderat im März eine Konzeption zur Umsetzung einer haushaltswirtschaftlichen Sperre in der Höhe von insgesamt 60 Millionen Euro zur Entscheidung vorlegen. Dieser Betrag beinhaltet neben dem Gewerbesteuerrückgang auch eine sogenannte globale Minderausgabe aus dem Haushaltsplan – eine Einsparung, die durch konkrete Maßnahmen zu unterlegen ist.








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