Briefe einer Polizistin an den Attentäter von Halle: Justizministerium informiert im Rechtsausschuss des Landtags

Das Justizministerium von Sachsen-Anhalt hat in der heutigen Sitzung des Rechtsauschusses zum verfassungsrechtlichen und vollzugrechtlichen Rahmen hinsichtlich des Postverkehrs von Gefangenen berichtet. Anlass war die auch in der Öffentlichkeit geführte Debatte um den Briefverkehr des inhaftierten Halle-Attentäters.
Dabei wurde zunächst das Spannungsfeld zwischen den Auskunftsrechten der Abgeordneten des Landtages und dem durch das Grundgesetz und die Landesverfassung geschützten Briefgeheimnis von Gefangenen erörtert.
Straf- und vollzugsrechtliche Detailfragen waren Gegenstand eines sich unmittelbar anschließenden vertraulichen Sitzungsteils.
Justizministerin Franziska Weidinger betonte im Anschluss, im Rahmen der von ihr angestrebten Transparenz werde das MJ auch bei weiterer Befassung mit diesem Thema im Landtag Rede und Antwort stehen.
Mörder haben wohl noch Rechte, ist schon erstaunlich unsere Gesetze. Und wenn einer sich dem zugewendet hat darf man wohl nicht empört sein? Wo leben wir eigentlich. Haben wir mit der Todesstrafe alle Rechte und Pflichten gleich mit abgeschafft? Wer bewusst eiben anderen Menschen tötet aus welchem Motiv auch immer hat wohl inet nicht alle Rechte? Na dann fragt mal das Volk, was das dazu sagt, ihr werdet euch wundern.
Dir schreibt auch mal jemand. Irgendwann bestimmt!
das wort rechtstaat sagt dir nichts?“die würde des menschen…“deine aussage kommt 90 jahre zu spät. da war sowas ja voll im trend.
Mörder haben offenbar weiter das Recht, sich per Postkontakt ihrer Sympathisanten zu erfreuen und ggf. auch weitere rechtsbrüche aus dem Knast vorzubereiten. Seltsame Zeiten. Vielleicht dürfen die dann auch noch wählen, und zwar Parteien ihres rechten Spektrums?
Du bist noch sehr jung, oder?
Was sich die Polizistin da erlaubt hat, ist berufsbedingt untragbar. Was den Straftäter betrifft, so ist es wohl in Deutschland generell üblich, im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs geeignete Kommunikationswege zu suchen und aufzuarbeiten. Diese Möglichkeit muss ihm gegeben sein, nicht durch eine sympathisierende Polizisten, aber durch die Gesellschaft. Jeder Richter sieht diese Möglichkeiten offiziell als erste Wahl und als machbar an. Ein Straftäter wie B. – gelten für diesen diese Maßstäbe auch – oder ist er von der Gesellschaft zum Schmoren in der Hölle verdammt? Ich frage mich: Wenn eher jemand auf solche Personen aufmerksam würde und mit denen und dem Umfeld in Diskurs tritt… würde es dann soweit kommen? Auch jetzt bin in dafür, dass – trotzdem diese widerwärtigen Straftaten von ihm begangen wurden – man weiterhin mit ihm spricht. Und damit meine ich nicht allein die ermittelnden Instanzen… Verachtenswert. Trotzdem sind wir alle nur Menschen. Übrigens auch die Polizistin.
Wer mit einem Abtreibungsarzt , der z.B. 10.000 menschliche Leben auf dem Gewissen hat , befreundet ist , wird auch nicht stigmatisiert , noch nicht mal der Arzt selber.