Bürgernahe und leistungsfähige Justiz in Sachsen-Anhalt: Reform stärkt Amtsgerichte
Am 1. Januar 2026 ist eine bundesweite Reform der Regelungen zu den gerichtlichen Zuständigkeiten in Kraft getreten. Kern ist die Änderung der Zuständigkeiten von Amts- und Landgerichten. Amtsgerichte auch in Sachsen-Anhalt haben nun mehr Zuständigkeiten. Die Amtsgerichte sind jetzt für zivilrechtliche Rechtsstreitigkeiten bis 10.000 Euro zuständig, vorher lag die Grenze bei 5.000 Euro. Bei einem Streitwert von mehr als 10.000 Euro sind die Landgerichte zuständig. Bei einem Zivilprozess vor einem Landgericht gilt ein Anwaltszwang, vor einem Amtsgericht ist ein Rechtsbeistand im Zivilprozess nicht verpflichtend.
Außerdem fallen nun bestimmte Streitigkeiten im Bereich des Nachbarrechts generell in die Zuständigkeit der Amtsgerichte, unabhängig davon, wie hoch der Streitwert ist. Andere Rechtsstreitigkeiten – zum Beispiel aus Heilbehandlungen, über Veröffentlichungen im Internet bzw. in der Presse oder im Vergaberecht – fallen in die Zuständigkeit der Landgerichte. Durch die Neuregelungen sollen Spezialisierungen erweitert und eine bürgernahe und leistungsfähige Justiz garantiert werden.
Fragen und Antworten:
Was hat sich konkret geändert?
Zum 1. Januar 2026 wurde die Streitwertgrenze in Zivilsachen für die Zuständigkeit der Amtsgerichte von 5.000 Euro auf 10.000 Euro angehoben. Das bedeutet, dass künftig wieder mehr Zivilstreitigkeiten bei den Amtsgerichten und nicht mehr bei den Landgerichten verhandelt werden.
Was bedeutet der Begriff „Streitwertgrenze“?
Der Streitwert bezeichnet den finanziellen Umfang, den Wert des Streitgegenstandes eines Rechtsstreits. Er ist unter anderem maßgeblich dafür, welches Gericht zuständig ist und in welcher Höhe Gerichts- und Anwaltskosten anfallen. Die sogenannte Zuständigkeitsstreitwertgrenze legt fest, bis zu welchem Betrag das Amtsgericht und ab welchem Betrag das Landgericht als Eingangsinstanz zuständig ist.
Warum die Reform?
Die bislang geltende Grenze von 5.000 Euro wurde zuletzt im Jahr 1993 festgelegt – zu einer Zeit, als noch die Währung Deutsche Mark galt. Angesichts u. a. der Entwicklung der Lebenshaltungskosten hat sich der reale Wert dieser Grenze deutlich verringert. Die Anhebung auf 10.000 Euro berücksichtigt dies und stärkt die ortsnahe Justiz, indem mehr Verfahren dort verhandelt werden, wo die Bürgerinnen und Bürger leben.
Was bedeutet die Änderung für die Gerichte in Sachsen-Anhalt?
Mit der Anhebung der Streitwertgrenze auf 10.000 Euro werden die Amtsgerichte in Sachsen-Anhalt künftig wieder mehr Fälle verhandeln. In Sachsen-Anhalt gibt es 25 Amtsgerichte in allen Regionen des Landes. Diese Gerichte sind für die Bürgerinnen und Bürger gut erreichbar und fungieren als erste Instanz für viele Rechtsstreitigkeiten. Die nächsthöhere Instanz sind die Landgerichte. Davon gibt es in Sachsen-Anhalt vier: in Magdeburg, Halle (Saale), Stendal und Dessau-Roßlau.
Was haben die Bürgerinnen und Bürger in Sachsen-Anhalt von der Reform?
Wenn mehr Zivilprozesse vor den Amtsgerichten verhandelt werden, bedeutet dies für rechtsuchende Bürgerinnen und Bürger insbesondere in ländlichen Regionen kürzere Wege und eine bessere Erreichbarkeit der Justiz. Die Reform verbessert den Zugang zur Justiz und reduziert den zeitlichen und organisatorischen Aufwand für Rechtsuchende. Gleichzeitig werden die Landgerichte entlastet und können sich stärker auf komplexe Verfahren konzentrieren, was wiederum auch den Bürgerinnen und Bürgern bei komplexen Fällen zugutekommt. Auch kleine und mittelständische Unternehmen werden voraussichtlich profitieren, da viele Forderungsprozesse künftig am oder unweit des Unternehmenssitzes geführt werden können.
Gibt es Änderungen bei der Auswahl eines Rechtsbeistands?
Die Reform führt gleichzeitig dazu, dass es keinen Anwaltszwang in Zivilprozessen vor den Amtsgerichten bis zu einem Streitwert von 10.000 Euro gibt. Bürgerinnen und Bürger können ihre Interessen in diesen Fällen weiterhin selbst vor Gericht vertreten. Bei einem Zivilprozess vor einem Landgericht gilt ein Anwaltszwang.








Die sind schon bisher bei Streitwert bis 5000 Euro an der Leistungsgrenze gewesen, mit 10.000 dürfte man durch die vielen Witten Kalgen absaufen.oder stand da irgendwas, das mehr Richter kommen?
Die Witten Kalgen sind uner Unegeng.
Was oder wer sind ‚Witten Kalgen‘
Witten ist doch wohl in NRW, was hat das mit Sachsen-Anhalt zu tun? Sollen die Prozesse nur dort geführt werden?
Es wird wie immer und überall schlechter werden an was das liegt wissen wir
Woran liegt es denn und wen meinst du mit „wir“?
Das weiß der „Hendrik“ leider nicht. Woher auch.
Eine noch größere Überlastung der Amtsgerichte als Fortschritt zu verkaufen ist echt mutig.
Anwaltspflicht ist für viele Menschen nicht unbedingt verkehrt, verhindert übrigens auch die ein oder andere sinnlose Klage.
Was ist das für e98ne Reform, die bereits überlasteten Gerichten mehr Arbeit aufbürdet? Diese „Reform“ bedeutet, dass weitere zusätzliche Richter gebraucht werden, wobei wir schon jetzt einen Fehlbestand an aktiven Richtern haben.