Bundesgerichtshof verhandelt über Wiegand-Freispruch
Am morgigen Donnerstag schaut Halles Oberbürgermeister Bernd Wiegand in die hallesche Partnerstadt Karlsruhe. Dort verhandelt der Bundesgerichtshof über die Zukunft des Stadtoberhaupts. Der 4. Strafsenat entscheidet über die Revision der Staatsanwaltschaft gegen ein Urteil des Landgerichts Halle. Diese war gegen den Freispruch Wiegands vom Vorwurf der Untreue vorgegangen.
Wiegand hatte nach der Wahl an seinem ersten Amtstag am 1. Dezember 2012 neben Büroleiterin Sabine Ernst auch Martina Wildgrube (FDP) und Oliver Paulsen (Grüne) in sein Team geholt. Alle Drei wurden in der sogenannten Erfahrungsstufe 5 eingruppiert, laut Staatsanwaltschaft hätten die Mitarbeiter aber die Voraussetzungen dafür nicht mitgebracht. Durch die Einstellungen sollen Halle dadurch Mehrausgaben von knapp 290.000 Euro entstehen. Wiegand habe geltende Vorschriften über die Ausschreibung derartiger Dienstposten umgangen.
Nach der Auffassung des Landgerichts bewegte sich die Gehaltseingruppierung der drei Mitarbeiter hingegen im tariflich vorgegebenen Rahmen. Zwar wäre, so das Landgericht, für die drei Mitarbeiter auch die nächst niedrigere Gehaltsstufe in Betracht gekommen, wodurch insgesamt mindestens 38.000 € weniger an Gehaltskosten angefallen wären. Insoweit stehe dem Angeklagten jedoch bei einem zu seinen Gunsten angenommenen Personalgewinnungsbedarf im Sinne von § 16 Abs. 2 Satz 3 TVöD (VKA) ein Ermessensspielraum bei der Eingruppierung der Mitarbeiter zu. Es sei nicht mit der für eine Verurteilung hinreichenden Sicherheit nachzuweisen, dass sich der Angeklagte bei seiner Entscheidung zur Eingruppierung der drei Mitarbeiter maßgeblich auf sachfremde Gesichtspunkte gestützt und damit im Sinne des Untreuetatbestandes pflichtwidrig gehandelt habe. Diese Erwägungen beanstandet die Staatsanwaltschaft mit der Sachrüge.
Never Ending Story…
Geht es hier eigentlich noch um Recht und um Rechtsprechung, oder ist man eher bockig wie ein Kind im Sandkasten und will Wiegand unbedingt eins auswischen, weil man seinen Willen nicht bekommt?
Natürlich geht es um Recht und Rechtsprechung um was denn sonst? Der Bundesgerichtshof ist kein Sandkasten in dem man mit Förmchen wirft.
es gibt Leute im Stadtrat die nich damit klar kommen das unser HERR Wiegand nach Dr.Rauen ganz klar zur Elite unserer Stadt HALLE gehört