Bundespolizei mit verstärkten Fahndungsmaßnahmen auf Bahnhöfen und in Zügen in Sachsen-Anhalt
Am Donnerstag, den 19. September 2024 fand ein verstärkter Fahndungseinsatz der Bundespolizeiinspektion Magdeburg statt. Eigentums-, Fahrgeld-, Betrugs- und Gewaltdelikte, insbesondere verbale Anfeindungen und körperliche Angriffe zum Nachteil von Kundenbetreuerinnen und Kundenbetreuern der Deutschen Bahn und anderen Verkehrsunternehmen, beschäftigen die Bundespolizei auf den Bahnhöfen und in den Zügen regelmäßig. Um diesen Straftaten entsprechend entgegenzuwirken, fanden verstärkte Zugstreifen und Kontrollen auf den Bahnstrecken Dessau – Bitterfeld- Halle (Saale), Dessau – Magdeburg, Dessau – Lutherstadt Wittenberg – Bitterfeld sowie Dessau – Bitterfeld – Delitzsch samt den dazugehörigen Bahnhöfen und Haltepunkten statt. Hierbei führte die Bundespolizei ihre verstärkten Einsatzmaßnahmen von 13:30 Uhr bis 20:30 Uhr durch. Die Schwerpunktkontrollen erfolgten mit der Zielstellung der Personenfahndung, der Bekämpfung der aufgeführten Delikte in den genannten Bereichen sowie zur Stärkung des Sicherheitsgefühls der Bahnreisenden.
Im Rahmen von Kontrollen in den Bahnhöfen und Zugstreifen auf den besagten Bahnlinien erfolgten durch die Einsatzkräfte eine Vielzahl von Personenkontrollen. Dabei wurden mehrere Ermittlungsverfahren eingeleitet. Des Weiteren wurden insgesamt 14 Fahndungstreffer bei Personen erzielt, darunter konnten zwei Haftbefehl vollstreckt werden.
Gegen 16:50 Uhr kontrollierten Beamte einen 27-Jährigen auf dem Hauptbahnhof Magdeburg. Beim Abgleich seiner ermittelten Personalien im Fahndungssystem wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Magdeburg, Zweigstelle Halberstadt per Vollstreckungshaftbefehl nach dem Deutschen suchte. Im März 2023 wurde er wegen Betruges durch das Amtsgericht Halberstadt zu einer Geldstrafe von 750 Euro beziehungsweise einer Ersatzfreiheitsstrafe von 50 Tagen verurteilt. Weder zahlte er die auferlegte Strafe, noch stellte er sich, trotz zuvor ergangener Ladung, dem Strafantritt. Demnach erließ die oben genannte Staatsanwaltschaft den Haftbefehl am 11. September dieses Jahres. Dem Gesuchten wurde der Vollstreckungshaftbefehl eröffnet, er wurde fest- und mit in die Räumlichkeiten der Bundespolizei am Hauptbahnhof Magdeburg genommen. In seiner Not kontaktierte er einen nahestehenden Angehörigen. Jener beglich den geforderten Geldbetrag, sodass der 27-Jähriger die Dienststelle anschließend als freier Mann verlassen konnte.
Gegen 17:55 Uhr kontrollierten Beamte einen 37-Jährigen auf dem Hauptbahnhof Dessau. Eine Abfrage seiner personenbezogenen Daten im polizeilichen Informationssystem ergab, dass das Amtsgericht Lutherstadt Wittenberg am 11. April dieses Jahres einen Untersuchungshaftbefehl aufgrund einer Körperverletzung gegen den Deutschen erlassen hatte. Er wurde für die weiteren polizeilichen Maßnahmen mit auf das Bundespolizeirevier Dessau genommen. Bei seiner Durchsuchung stellten die Beamten zudem ein Einhandmesser fest und im Weiteren sicher. Anschließend wurde der Gesuchte dem zuständigen Bereitschaftsrichter vorgeführt. Dieser bestätigte den Untersuchungshaftbefehl. Demnach wurde der Mann im Anschluss in eine nahegelegene Justizvollzugsanstalt gebracht.
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