Bundespolizei muss aggressivem Schwarzfahrer im Hauptbahnhof Fußfesseln anlegen, nachdem der Mann Beamte angegriffen hat
Am Donnerstag, den 5. März 2026 nutzte eine männliche Person eine S-Bahn, ohne einen für die Fahrt erforderlichen Fahrschein zu besitzen. Der relevante Zug befand sich auf der Strecke von Leipzig in Richtung Halle (Saale) Hauptbahnhof. Seine Fahrscheinkontrolle erfolgte kurz vor Halle (Saale) durch die Zugbegleiterin. Er verhielt sich aggressiv und schrie die Bahnmitarbeiterin lautstark an. Demnach wurde ihm der Fahrtausschluss ausgesprochen.
Am Zielbahnhof schmiss der Mann sein Gepäck auf den Bahnsteig und wollte wieder in den zuvor genutzten Zug. Ein Mitarbeiter der Bahnsicherheit stellte sich ihm in den Weg. Unvermittelt schlug der 35-Jährige dem Helfenden mit der Hand in dessen Gesicht. Im Weiteren fixierte der Geschädigte den Tatverdächtigen und fesselte ihn. Daraufhin wurde die Bundespolizei um 20:02 Uhr informiert. Verständigte Beamte begaben sich unverzüglich zum Bahnsteig 1 im Hauptbahnhof Halle (Saale). Auch nach deren Eintreffen verhielt sich der Deutsche weiterhin aggressiv und laut. Er beleidigte und bedrohte erneut die Mitarbeiter des Sicherheitsunternehmens. Es erfolgte seine Mitnahme zum nahegelegenen Bundespolizeirevier.
Auf dem Weg schrie er lautstark und tätigte eine verfassungswidrige Äußerung. Ein durchgeführter Atemalkoholtest brachte einen Wert von 1,58 Promille. Aufgrund seiner starken Gefühlsschwankungen und Aggressionen wurde ein Rettungswagen angefordert, dem stimmte der Beschuldigte zu. Nach Eintreffen der alarmierten Kräfte schlug er beim Verlassen des Gewahrsamsbereiches mit seiner rechten Faust gegen eine Wand. Hierbei verletzte er sich an der Hand. Um weitere Eigenverletzungen zu verhindern, wurde der Mann fixiert. Dagegen wehrte er sich vehement, trat in Richtung der Beamten, riss sich los und schlug um sich. Er musste zu Boden gebracht werden.
Die Einsatzkräfte legten ihm Hand- sowie Fußfesseln an, wogegen er sich auch massiv wehrte und parallel zahlreiche Beleidigungen und Bedrohungen gegenüber den Handelnden aussprach. Er musste aufgrund seines Gesundheitszustandes in eine medizinische Einrichtung gebracht werden und erhielt Strafanzeigen unter anderem wegen des Erschleichens von Leistungen, Beleidigung, Bedrohung, Körperverletzung, Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, tätlichen Angriffs- auf und Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte.










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