Bundespolizei stellt Flüchtenden per Haftbefehl
Als Bundespolizisten am 17. März 2019, gegen 10:00 Uhr auf dem Hauptbahnhof Halle einen 40-Jährigen ansprachen, ergriff dieser sofort die Flucht. Wenig später konnte er jedoch gestellt werden und der Grund seiner Flucht wurde offenbart. Bei der polizeilichen Überprüfung seiner Identität stellte sich nämlich heraus, dass gegen den 40-Jährigen ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Halle vorlag. Demnach wurde der Mann bereits im November 2016 vom Amtsgericht Merseburg wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis in Tateinheit mit dem vorsätzlichen Gebrauch eines nicht versicherten Fahrzeugs und Urkundenfälschung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt. Nach den polizeilichen Maßnahmen wurde er in die Justizvollzugsanstalt nach Halle verbracht. Hier wird er seine Strafe nun für die nächsten acht Monaten verbüßen müssen.
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