Bundespolizei vollstreckt am Hauptbahnhof 18 Tage nach Erlass drei Haftbefehle

Am Freitag, den 16. Februar 2024, stellte eine Streife der Bundespolizei gegen 23 Uhr am Bahnsteig 1 des Hauptbahnhofes Halle/ Saale einen jungen Mann, im nicht gekennzeichneten Bereich rauchend, fest. Bei der darauffolgenden Ansprache und Überprüfung der Personalien in der Fahndungsdatei der Polizei stellte sich heraus, dass gegen den 27-Jährigen drei offene Haftbefehle der Staatsanwaltschaft Halle/ Saale vorliegen.
Demnach wurde er erstmalig im Juli 2021 durch das Amtsgericht Merseburg wegen Beleidigung in zwei Fällen in Tateinheit mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 1350 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 90 Tagen verurteilt. Im August 2022 verurteilte ihn das Amtsgericht Halle/ Saale wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 600 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 40 Tagen. Last but not least, ergab die Hauptverhandlung durch selbiges Amtsgericht im Januar 2023 wegen Hausfriedensbruch ein rechtskräftiges Urteil von 600 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 40 Tagen.
Da der aus Syrien Stammende den Zahlungen nur mäßig nachkam und sich nicht, trotz ergangener Ladungen, den Strafantritten stellte, erließ jene Staatsanwaltschaft die Haftbefehle im Januar dieses Jahres. Die Beamten eröffneten ihm diese, nahmen ihn fest und mit zur Dienststelle. In den Diensträumen des Bundespolizeireviers Halle/ Saale durchsuchten ihn die Einsatzkräfte und fanden dabei zwei Ecstasy Tabletten in seinen Sachen. Die Drogen wurden zur Einziehung sichergestellt. Des Weiteren ersuchte die Staatanwaltschaft wegen Volksverhetzung den aktuellen Aufenthaltsort des Festgenommen. Zudem forderte die Staatsanwaltschaft Leipzig eine Vermögensabschöpfung wegen des besonders schweren Falls des Diebstahls.
Da der Polizeipflichtige die geforderte Geldsumme von insgesamt 2395 Euro nicht begleichen konnte und auch keine Wertgegenstände zur Vermögensabschöpfung mit sich führte, verbrachten in die Bundespolizisten kurze Zeit später in eine nächstgelegene Justizvollzugsanstalt. Die ausschreibenden Behörden wurden über den Aufgriff, den Vollzug der Maßnahme und den aktuellen Aufenthaltsort des Mannes in Kenntnis gesetzt. Dem 27-Jährigen erwartet nun ein weiteres Strafverfahren wegen des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln.
Aus Syrien, Drogen Dealer, Vollstreckungsbeamte widersetzen….. Ganz klare Bereicherung fürs Land, Fachkraft eben.
Einmal abschieben bitte, Danke!
Bitte keine Haft. Sofort in Lohn und Brot damit er seine Geldstrafen abarbeiten kann und für die Steuerzahler arbeitet und nicht von den Steuerzahlern weiter lebt…
Unverbesserlich dieser Mensch und Wiederholungstäter. Solche Menschen brauchen wir hier nicht.
Nun ist er aber da. Und nun? Abschieben? Mit welcher Begründung? Warum sollte er anders bestraft werden als ein deutscher Bösewicht?
@Emmi erzählt Unfug, wäre es nicht Correctiv genug das „Abschiebeverbesserungsgesetz „konsequent zu nutzen? Muss man Intensivstraftäter auch noch jahrelang in deutschen Gefängnissen versuchen zu „resozialisieren „, auf Kosten der Steuerzahler? Um dann bei der Verbüßung der Strafe festzustellen, uups, war für die Katz . Soll er doch die Strafe in seiner Heimat verbüßen!
Ach, ist das lustig. Weiter so. Auch die schreibweise des eher möchte mal als zu verstehen.
Rauchen im nicht gekennzeichneten Bereich?
Da rücken 2 Mannschaftswagen an und 3 Staatsanwaltschaften sind über Wochen voll ausgelastet 😉
Die Ampel hat ein „Rückführungsverbesserungsgesetz“ erlassen! Warum wird das nicht genutzt? Lieber erfinden Grüne immer mehr Hürden um Missbrauch des Asylrechts zu verhindern! Man will AfD verhindern, dann nutzt endlich die Gesetze um Straftäter, radikale Islamisten, Sozialbetrüger auszuweisen! Auch bei Ungarn mit doppelter Staatsbürgerschaft (Ukraine)! Grabt ihnen die Themen ab.
Wer läßt denn solche Vögel laufen, wenn sie mit 3, 5 oder 8 Haftbefehlen gesucht werden? Normalerweise dürfte es nicht einmal einen zweiten, offenen Haftbefehl geben, wenn der erste vollzogen worden wäre. Intensiv- oder Serientäter, sind das Ergebnis, einer schwachen und nicht korrekt funktionierenden Justiz. Die Typen gehören spätestens nach der 2. Straftat, aus dem Verkehr gezogen, dann ist die Intensivität oder die Serie gestoppt.
„Wer läßt denn solche Vögel laufen, wenn sie mit 3, 5 oder 8 Haftbefehlen gesucht werden?“
Nicht die Bundespolizei, denn:
„verbrachten i[h]n die Bundespolizisten kurze Zeit später in eine nächstgelegene Justizvollzugsanstalt“
Lesen Sie dazu doch bitte mal den beschriebenen Ablauf nach und dann im Anschluß noch die StPO. Das könnte Ihre Defizite beseitigen.
Was macht der eigentlich noch in Deutschland? Bzw. was muss man eigentlich verbrechen, um abgeschoben zu werden?
Finde es heraus, kleiner Heuchelmann.
DubistHalle: Bitte achtet mal mehr auf Rechtschreibung.
Wende Dich gerne an die Bundespolizei, falls Du Fehler gefunden haben solltest 😉