Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl am Hauptbahnhof Halle – Mann wird gleich zweimal gesucht und zahlt Geldstrafe

Am Freitag, den 25. November 2022 kontrollierte die Bundespolizei auf dem Hauptbahnhof Halle/S. gegen 11:45 Uhr einen Reisenden. Dieser wies sich mit seinem Personalausweis aus. Die Daten des Deutschen wurden im polizeilichen Fahndungssystem abgeglichen und ergaben gleich zwei Feststellungen:
Zum einen ersuchte die Staatsanwaltschaft Chemnitz den aktuellen Wohnsitz des 39-Jährigen. Hier laufen Ermittlungen wegen Bedrohung gegen den Mann. Zum anderen hatte die Staatsanwaltschaft Dresden im Juni dieses Jahres einen Vollstreckungshaftbefehl erlassen. Demnach verurteilte ihn das Amtsgericht Dresden im November 2021 wegen Erschleichens von Leistungen zu einer Geldstrafe von 375 Euro beziehungsweise einer Ersatzfreiheitsstrafe von 25 Tagen. Der Haftbefehl erging, da der Mann weder die Geldstrafe beglich, noch sich dem Strafantritt stellte. Die Bundespolizisten eröffneten ihm den Haftbefehl und nahmen den Gesuchten fest und mit zur Dienststelle.
Es gelang ihm, die 375 Euro zu zahlen, so dass er das Revier anschließend wieder als freier Mann verlassen konnte. Die beiden Behörden wurden über die Vollstreckung des Haftbefehls beziehungsweise seinen aktuellen Wohnsitz schriftlich in Kenntnis gesetzt.
Eingesperrt!
Wieso? Er hat doch die 375€ gezahlt. Er hat mit Bezahlen eben bis zum letzten Zeitpunkt gewartet. Scheint demnach egal zu sein, ob er sofort oder später zahlt. Passiert ist ihm nix. Wirtschaflich gesehen, alles richtig gemacht.
Gibt es dafür keine zusätzlichen Strafen aufgebrummt? Ich meine, er hat seine erste Strafe nicht beglichen und ist nicht zum Haftantritt gekommen. Es steht ja auch nichts dazu, wie lang das jetzt her ist. Die Polizei hat ihn scheinbar nur durch die Kontrolle gefasst. Jeder Normalbürger mit festem Wohnsitz bekommt bei Vergehen jeglicher Art eine Frist gesetzt und läuft diese ab, gibts Mahn-, Verzugs- oder sonstige Extragebühren.
Nein, dafür gibt es keine zusätzlichen Strafen, weil das vom Amtsrichter nicht verfügt wurde und nicht verfügt werden kann. Geldstrafe oder eben Ersatzfreiheitsstrafe wird verhängt, und bei Begleichung einer Art ist der Drops gelutscht. mehr sieht das Gesetz dafür nicht vor.
Ach nee, es war ein Deutscher? Kommt aber recht selten vor
Wenn die Angaben auf dem Personalausweis stimmen, der Herr also seinen Wohnsitz ordnungsgemäß umgemeldet hat, was hat die Staatsanwaltschaft Chemnitz daran gehindert, beim Einwohnermeldeamt des alten Wohnsitzes nachzufragen?