Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl am Hauptbahnhof Halle – Mann wird gleich zweimal gesucht und zahlt Geldstrafe

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  1. Kerkermeister sagt:

    Eingesperrt!

    • theduke sagt:

      Wieso? Er hat doch die 375€ gezahlt. Er hat mit Bezahlen eben bis zum letzten Zeitpunkt gewartet. Scheint demnach egal zu sein, ob er sofort oder später zahlt. Passiert ist ihm nix. Wirtschaflich gesehen, alles richtig gemacht.

  2. Einsperrgehilfe sagt:

    Gibt es dafür keine zusätzlichen Strafen aufgebrummt? Ich meine, er hat seine erste Strafe nicht beglichen und ist nicht zum Haftantritt gekommen. Es steht ja auch nichts dazu, wie lang das jetzt her ist. Die Polizei hat ihn scheinbar nur durch die Kontrolle gefasst. Jeder Normalbürger mit festem Wohnsitz bekommt bei Vergehen jeglicher Art eine Frist gesetzt und läuft diese ab, gibts Mahn-, Verzugs- oder sonstige Extragebühren.

    • Malte sagt:

      Nein, dafür gibt es keine zusätzlichen Strafen, weil das vom Amtsrichter nicht verfügt wurde und nicht verfügt werden kann. Geldstrafe oder eben Ersatzfreiheitsstrafe wird verhängt, und bei Begleichung einer Art ist der Drops gelutscht. mehr sieht das Gesetz dafür nicht vor.

  3. Bet sagt:

    Ach nee, es war ein Deutscher? Kommt aber recht selten vor

  4. fragjanur sagt:

    Wenn die Angaben auf dem Personalausweis stimmen, der Herr also seinen Wohnsitz ordnungsgemäß umgemeldet hat, was hat die Staatsanwaltschaft Chemnitz daran gehindert, beim Einwohnermeldeamt des alten Wohnsitzes nachzufragen?