Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl – Mutter zahlt restliche Geldstrafe
Ein heute 27-jähriger Mann wurde im April 2018 durch das Amtsgericht Bitterfeld-Wolfen wegen des Fahrens ohne Führerschein zu einer Geldstrafe von 2000 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 80 Tagen verurteilt. Nachdem er weder die Geldstrafe zahlte, noch sich der Haft stellte, erließ die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau im April dieses Jahres einen Vollstreckungshaftbefehl. In der Zwischenzeit ging eine Zahlung von 1400 Euro ein, so dass der Haftbefehl zunächst bis Juli 2019 ausgesetzt wurde. Da keine weiteren Zahlungen folgten, wurde die Vollstreckung des Haftbefehls erneut angeordnet. Am Freitag, den 19. Oktober 2019 kontrollierte eine Streife der Bundespolizei den Gesuchten um 14.10 Uhr auf dem Hauptbahnhof Halle. Die fahndungsmäßige Überprüfung seiner Personalien im Datenbestand der Polizei ergab den besagten Vollstreckungshaftbefehl. Der Mann wurde festgenommen. Er rief seine Mutter an, die die restliche Summe der Geldstrafe aufbrachte und für ihren Sohn zahlte. Daher konnte der 27-Jährige gegen 15.45 Uhr die Dienststelle wieder als freier Mann verlassen
Mutti muss es wieder richten für ihren missratenen Sohn. 🙄
Eine Mutter kann fünf Kinder ernähren,aber 5 Kinder keine Mutter!!
So sieht es heute aus!