Bundespolizei weckt Betrunkenen in der S-Bahn und steckt ihn ins Gefängnis
Am 18.02.2017, um 04:35 Uhr wurde die Bundespolizei in Halle von einem Zugbegleiter um Hilfe gebeten. Er war soeben mit der Bahn von Leipzig nach Halle gefahren und es befand sich ein alkoholisierter Mann an Bord, der so fest schlief, dass er ihn partout nicht geweckt bekam. Den Bundespolizisten hingegen gelang dies. Bei der Feststellung der Identität und eines Abgleiches im polizeilichen Fahndungssystem stellten die Beamten fest, dass gegen den 29-Jährigen ein Vollstreckungshaftbefehl vorlag. Wegen des Erschleichens von Leistungen hatte ihn das Amtsgericht Weißwasser zu 15 Tagen Haft oder einer Geldsumme von 335 Euro verurteilt. Da er die Geldstrafe nicht bezahlen konnte wurde er durch die Bundespolizisten, nach erfolgten polizeilichen Maßnahmen, in die Justizvollzugsanstalt Halle gebracht.
Da kann etwas nicht stimmen: entweder die Tage in haft oder die Summe. Letztere enthält verm. die Kosten des Strafbefehls, denn ein Tagessatz von 22,33€ ist unüblich.
Richtig dargestellt hatte er wohl keine 225€ dabei. Gerichtskosten kann man nicht absitzen – was aber oftmals selbst der Polizei nicht bekannt scheint.
Fehlnachrichten können bei einem Hobby-Journalisten vorkommen.