Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“: Arbeitsagenturen in Sachsen-Anhalt bewilligen rund 540 Anträge

Zur Abmilderung von Folgen der Corona-Pandemie können kleine und mittlere Ausbildungsbetriebe mit bis zu 249 Beschäftigten und ausbildende Einrichtungen dabei Ausbildungsprämien bei Erhalt oder Erhöhung ihres Ausbildungsniveaus, Förderung von Ausbildungsvergütung bei Vermeidung von Kurzarbeit und Übernahmeprämien bei Übernahme von Auszubildenden aus pandemiebedingt insolventen Betrieben beantragen. Seit Oktober haben die Arbeitsagenturen in Sachsen-Anhalt knapp 540 Anträge von Unternehmen auf Leistungen aus dem Programm bewilligt.
96 Prozent der ausbilden Unternehmen sind kleine-und mittlere Unternehmen
„96 Prozent der ausbildenden Betriebe in Sachsen-Anhalt sind kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten. Die meisten von ihnen sind sich auch in der Krise ihrer Verantwortung bewusst, halten an ihren Auszubildenden fest und geben jungen Menschen eine Chance auf eine Ausbildung. Sie wissen, dass sie trotz der konjunkturellen Verwerfungen und derzeit ungewissen Aussichten in Zukunft aufgrund der demografischen Entwicklung auf gut ausgebildete Nachwuchskräfte angewiesen sind. Das Bundesprogramm ist deshalb auch eine wertvolle Unterstützung bei der Fachkräftesicherung. Die Nachfrage nach den Leistungen des Programms wird sicher wachsen, weil die Bundesregierung Ende des vergangenen Jahres den Adressatenkreis erweitert und den Zugang zum Programm erleichtert hat“, erklärte Markus Behrens, Geschäftsführer der BA-Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen.
Änderungen und Ausweitungen der Förderrichtlinien
- So können kleine und mittlere Ausbildungsbetriebe seit Dezember bereits mit Ausbildungsprämien und Ausbildungsprämien plus gefördert werden, wenn sie Umsatzeinbußen von durchschnittlich mindestens 50 Prozent innerhalb von zwei Monaten zwischen April bis Dezember 2020 hatten – oder in fünf zusammenhängenden Monaten Einbußen von durchschnittlich mindestens 30 Prozent gegenüber dem Vorjahr verkraften müssen (bisher: durchschnittlich mindestens 60 Prozent in April und Mai 2020 gegenüber Vorjahr).
- Die Durchführung von Kurzarbeit kann für die Ausbildungsprämien und Ausbildungsprämien plus auch im zweiten Halbjahr 2020 berücksichtigt werden (bisher: nur erstes Halbjahr 2020).
- Seit der Anpassung der Förderrichtlinie werden auch Ausbildungen, die vom 24. Juni 2020 bis zum 31. Juli 2020 begonnen haben, in die Ausbildungsprämien miteinbezogen.
- Die Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung zur Vermeidung von Kurzarbeit in der Ausbildung werden bis Juni 2021 verlängert (bisher: Laufzeit bis Dezember 2020).
- Übernimmt ein Betrieb einen Auszubildenden, der seine Ausbildungsstelle wegen einer pandemiebedingten Insolvenz verloren hat, kann dieser nun unabhängig von den Betriebsgrößen mit der Übernahmeprämie gefördert werden (bisher: nur, wenn beide Betriebe maximal 249 Mitarbeiter hatten). Solche Übernahmen von Auszubildenden insolventer Betriebe können bis zum 30. Juni 2021 gefördert werden (bisher: bis zum 31. Dezember 2020).
- Interessenten können die Förderung – auch rückwirkend zu den verbesserten Konditionen – unkompliziert bei den Agenturen für Arbeit beantragen. Die Bundesagentur für Arbeit stellt auf ihrer Website einfach auszufüllende Formulare mit Hinweisen und Hilfen bereit: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/bundesprogramm-ausbildungsplaetze-sichern
Unternehmen können jetzt übergangsweise auch für andere Firmen ausbilden, die von der Pandemie betroffen sind. Diese Auftrags- und Verbundausbildung wird durch eine zweite Förderrichtlinie unterstützt:
- Diese sieht eine Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen oder überbetrieblichen Berufsbildungsstätten und anderer etablierter Ausbildungsdienstleister vor, die Auszubildende, deren Unternehmen die Ausbildung pandemiebedingt übergangsweise nicht fortsetzen können, im Rahmen einer Auftrags- oder Verbundausbildung ausbilden. Die Zuständigkeit für die Umsetzung dieser Förderung liegt bei der „Knappschaft Bahn/See“. Fragen und Antworten sowie Informationen zu den Voraussetzungen und Vordrucke für die Antragstellung sind im Internet zu finden: https://www.kbs.de/DE/Bundesprogramm_Ausbildung/node.html
Hintergrund: Von den 55.450 bei der BA registrierten Betrieben in Sachsen-Anhalt beschäftigten 8.390 Betriebe mindesten einen Auszubildenden. Das entspricht einer Quote von 15,1 Prozent. 5 Jahre zuvor lag die Ausbildungsbetriebsquote noch bei 14,6 Prozent.
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