Bundesrat beschließt Soforthilfe für Gas- und Fernwärmekunde im Dezember – Abschlagszahlung wird für einen Monat erlassen

Am Montag hat der Bundesrat die Dezember-Soforthilfen für Letztverbraucher von Erdgas und Kunden von Wärme gebilligt, die der Bundestag am 10. November 2022 beschlossen hatte. Das Gesetz kann daher nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten wie geplant in Kraft treten.
Entlastung beim Abschlag im Dezember
Haushaltskunden und kleinere Unternehmen mit einem Jahresverbrauch bis zu 1.500 Megawattstunden Gas werden durch die einmalige Soforthilfe von den dramatisch gestiegenen Kosten entlastet – als Überbrückung, bis im nächsten Jahr die geplante Gaspreisbremse wirkt. Unabhängig vom Jahresverbrauch hilfeberechtigt sind unter anderem Pflege-, Rehabilitations- und Forschungseinrichtungen, Kindertagesstätten, Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und Wohnungseigentümergemeinschaften.
Für die Betroffenen entfällt die Pflicht, die vertraglich vereinbarten Abschlagszahlungen für den Monat Dezember zu leisten. Bei der Wärmeversorgung erfolgt die Entlastung durch eine pauschale Zahlung, die sich im Wesentlichen an der Höhe des im September gezahlten Abschlags bemisst.
Sonderregeln für Mieterinnen und Mieter
Für Mieterinnen und Mieter, die keine eigenen Verträge mit den Energielieferanten haben, sondern über Nebenkostenabrechnungen betroffen sind, sind differenzierte Sonderregeln je nach Vertragsgestaltung gegenüber der Vermieterseite vorgesehen. Ziel ist es, auch diese Haushalte zeitnah von den Kostensteigerungen zu entlasten.
Erstattung über KfW
Die Gas- und Wärmeversorgungsunternehmen können sich die ausgefallenen Dezemberzahlungen über die Kreditanstalt für Wiederaufbau erstatten lassen.
ERP-Wirtschaftsförderung in Millionenhöhe
Das Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz wurde an das Wirtschaftsplangesetz zum ERP-Sondervermögen angehängt, um das Verfahren im Bundestag zu beschleunigen. Dieses sieht unter anderem Finanzierungshilfen für Unternehmensgründungen, Förderung mittelständischer Unternehmen, Stipendien an Studentinnen und Studenten und junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie die langfristige Förderung von Informationsreisen von deutsch/jüdisch-amerikanischen Jugendlichen und von Multiplikatoren nach Deutschland vor. Basis ist das European Recovery Programm, das auf den Marshallplan der Nachkriegszeit zurückgeht. Es stellt im nächsten Jahr Mittel in Höhe von rund 943 Millionen Euro zur Verfügung.
Rasches Inkrafttreten
Das Gesetz wurde dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Die Erdgas-Wärme-Soforthilfen treten direkt am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft, die ERP-Förderungen am 1. Januar 2023.
Und da im September die meisten auf Anweisung der Regierung gespart haben ist die Abschlagszahlung dann im Dezember sowas von niedrig. Der Dumme ist der welcher sich daran gehalten hat.
Sie ändern monatlich Ihren Abschlag?
Wenn man sich diese ganzen politischen Verrenkungen ansieht, da kann man sich vorstellen, welche Inkompetenz bzw. Nichtsouveränität da regiert.
So ist es.
„Für Mieterinnen und Mieter, die keine eigenen Verträge mit den Energielieferanten haben, sondern über Nebenkostenabrechnungen betroffen sind, sind differenzierte Sonderregeln je nach Vertragsgestaltung gegenüber der Vermieterseite vorgesehen. Ziel ist es, auch diese Haushalte zeitnah von den Kostensteigerungen zu entlasten.“
Das ist der Hauptteil der Betroffenen und man tut so, als ob es eine Randgruppe sei. Unfassbar arrogant.
„Das ist der Hauptteil der Betroffenen und man tut so, als ob es eine Randgruppe sei. Unfassbar arrogant.“
Wenn man selbst wohlstandverwahrlost ist, kann sich der Blick aufs Ganze schon mal minimieren.
Ich meine es sind Almosen um die Bürger nicht auf die Straße zu bringen. Mein Abschlag war fürs ganze Jahr 150 pro Monat.Nov.sind es 200. Jan. 380.Alles nur Almosen. Möchte mal andere Leute sehen die sich das nicht mehr leisten können. Grüner Dreck.
Hauptsache die Dez.-Abschlagszahlung wird in der Heizkostenabrechnung nächstes Jahr dann auch als vom Kunden bezahlt geführt!
Bin auch gespannt wie es ist wenn man durch großzügige Vorrauszahlung im Dezember eh nix zahlt weil es mir dem Guthaben der Jahresabrechnung beglichen wird… o;O
Ohne da Ahnung zu haben die Versorger gehen damit quasi 1Monat leer aus und müssen das Geld dann anfordern…
Erinnert an die Idee mit dem alten Tankrabatt wo der Pächter quasi erstmal aus eigener Tasche vorstrecken sollte?