Bundesrat beschließt: Umsatzsteuer in der Gastronomie bleibt auf 7 Prozent abgesenkt, Änderungen bei der Biersteuer zur Unterstützung kleiner Brauereien

Der Bundesrat hat am Freitag zahlreichen Änderungen bei den so genannten Verbrauchsteuern zugestimmt. Der Bundestag hatte sie am 22. September 2022 beschlossen, um Gastronomie und mittelständische Brauereien zu entlasten und die Energieversorgung zu stabilisieren. Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und kann anschließend wie geplant in Kraft treten.
Gastronomie stützen
Bis Ende 2023 bleibt es beim reduzierten Umsatzsteuersatz von sieben Prozent auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen. Ausgenommen sind weiterhin Getränke. Eigentlich wäre die in der Corona-Pandemie eingeführte Stützungsmaßnahme für die Gastronomie Ende 2022 ausgelaufen.
Kleine Brauereien stärken
Die ebenfalls eigentlich nur temporär ermäßigten Sätze der Biersteuermengenstaffel werden dauerhaft entfristet. Ziel ist es nach der amtlichen Begründung, die einzigartige Biervielfalt und Braukunst sowie die mittelständisch geprägte Brauereistruktur zu stärken. Außerdem befreit das Gesetz Bierwürze, die zur Herstellung von alkoholsteuerpflichtigen Waren verwendet wird, von der Biersteuer.
Gasversorgung sichern
Das Gesetz schafft die Grundlage, damit der während der Corona-Pandemie aufgestellte Wirtschaftsstabilisierungsfonds der KfW Darlehen zur Refinanzierung von so genannten Zuweisungsgeschäften gewähren kann. Dazu gehören Transaktionen zur Stabilisierung der Energieversorgung, insbesondere zum Auffüllen der Gasspeicher und zum Ausbau der Infrastruktur für Flüssiggas. Gesetzliche Kreditermächtigungen sollen die Liquidität der KfW sichern und Sicherheitsanforderungen an Gas- und Strommärkten bedienen.
Umsetzung von EU-Recht
Das von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte Gesetz dient eigentlich der Umsetzung von EU-Vorgaben im Biersteuerrecht, wurde allerdings im Laufe des Bundestagsverfahrens um zahlreiche weitere Maßnahmen ergänzt – unter anderem die Absenkung der Vorsteuerpauschale für Landwirte ab 1. Januar 2023 von 9,5, auf 9 Prozent.
Wozu subventioniert man Kneipen Wirte?
Zumal die Corona Hilfen bis zum Mond bekommen haben, weil die Deppen in Berlin zwischen Umsatz und Gewinn nicht unterscheiden konnten.
Nun haben die alle wieder offen, sich von den Corona Hilfen den Zweit Mercedes gegönnt, statt ihre Angestellten zu halten.
Jetzt folgt das große „Personalmangelgejammere“ und die kriegen immer noch ermächtigte Mehrwertsteuer.
Muss man nicht verstehen.
Wahrscheinlich ist Habecks oder Lindners Vater Gastwirt.
Der Biertrinker darf sich darauf einstellen, dass das Bier wesentlich teurer wird, wie das Bier jetzt schon ist. Und das für immer. PROST !
Saufen ist ein Menschenrecht!
Du laberst Scheisse.
Es gab keine Corona Hilfen um sich einen zweiten Mercedes davon zu kaufen.
Und gerade weil die Gastronomie hart von Corona getroffen wurde und nun auch von der Energiekreise zum zweiten Mal, muss man diese Betriebe unterstützen!
Das sollte auf Ewig so bleiben
Danke, Hde für Deine Unterstützung.