Bundesrat verlangt Strafregelungen für sexuelle Belästigung durch obszöne Gesten und Beleidigungen

Die Bundesregierung soll Betroffene von sexueller Belästigung wirksamer schützen und schnellstmöglich Regelungen vorlegen, mit denen auch Belästigungen, die nicht die Schwelle körperlicher Berührung erreichen, bestraft werden können. Dies fordert der Bundesrat in einer am 14. Februar 2025 gefassten Entschließung.

Diese Formen der Belästigung – wie etwa obszöne Gesten und Beleidigungen – würden nicht nur als Bloßstellung oder Kränkung wahrgenommen, sondern belasteten Betroffene nachhaltig. Ziel müsse daher ein ausreichend bestimmter Straftatbestand sein. Dessen Erfüllung müsse maßgeblich von objektiven Kriterien abhängen, um Rechtsunsicherheiten in der Strafverfolgung zu vermeiden, heißt es in der Entschließung.

Zuvor hatte der Bundesrat über einen Gesetzentwurf aus Niedersachsen zu der Thematik beraten, der bei der Abstimmung jedoch nicht die notwendige Mehrheit für eine Einbringung beim Deutschen Bundestag fand.

Die gefasste Entschließung wird nun der Bundesregierung übermittelt.

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2 Antworten

  1. Man überlegt... sagt:

    Welche obszöne Geste ist denn eine sexuelle Beleidigung? Der Mittelfinger kann es nicht sein. Der ist ja ne Beleidigung. Oder kann man dann eine Anzeige wegen sexuelle Beleidigung als Mann gegen einen anderen Mann machen wenn dieser einem den Finger zeigt? Aber was ist es dann?

  2. Analena Braunhaar sagt:

    Und solche Auswüchse wie im Fall Gelbhaar sind dann die Folgen.

  3. Hallenser sagt:

    Da kann die AFD schon mal ihr Sparschwein schlachten.