Bundestag stoppt Familiennachzug von Flüchtlingen – Sachsen-Anhalts Innenministerin: brachte Kommunen an ihre Grenzen

Die Herausforderungen für Länder und Kommunen bei der Unterbringung und vor allem Integration von Bleibeberechtigten sind trotz jetzt rückläufiger Zugangszahlen unverändert hoch. Um die Aufnahme- und Integrationskapazitäten weiter zu entlasten, hat der Deutsche Bundestag heute die vorübergehende Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten beschlossen.
Innenministerin Dr. Tamara Zieschang: „Der Familiennachzug bringt die Kommunen nach den hohen Asylzugängen der letzten Jahre bei der Integration an ihre Grenzen. Insbesondere für Schulen und Kitas ist die Belastung groß. Daher habe ich mich seit längerem dafür eingesetzt, nach den hohen Zugangszahlen vor allem im Jahr 2023 den Familiennachzug vorübergehend auszusetzen. Deshalb begrüße ich die heutige Entscheidung des Deutschen Bundestages für eine zweijährige Aussetzung.“
Wird der Gesetzentwurf im Bundesrat beschlossen, gilt die Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten ab Inkrafttreten des Gesetzes für zwei Jahre. Eine Familienzusammenführung in Härtefällen ist weiterhin möglich.
Hintergrund:
Einen subsidiären Schutzstatus haben Personen, denen in ihrem Herkunftsland ein ernsthafter Schaden wie Todesstrafe, Folter oder willkürliche Gewalt in Konflikten droht und denen weder Flüchtlingsschutz im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention noch die Asylberechtigung gewährt werden kann. Zu der größten Gruppe von subsidiär Schutzberechtigten zählen insbesondere Syrer und Afghanen. Nach derzeitiger Rechtslage (§ 36a Abs. 2 Satz 2 Aufenthaltsgesetz) können monatlich bis zu 1.000 Visa für den Familiennachzug (Kernfamilie) zu Personen mit subsidiärem Schutzstatus erteilt werden. 2023 wurden vom Bundesverwaltungsamt 11.630 Zustimmungen zur Visumerteilung zum Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten erteilt. 2024 wurde die Maximalzahl von insgesamt 12.000 ausgeschöpft. In Sachsen-Anhalt sind zum Stichtag 31. Mai 2025 im Wege des Familiennachzugs 909 Personen aufhältig, von denen 606 minderjährig sind und die – soweit sie im schulpflichtigen Alter sind – der Schulpflicht unterliegen.
Ausweislich des Ausländerzentralregisters hielten sich zum Stichtag 31. März 2025 bundesweit 388.074 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis zum subsidiären Schutz nach § 25 Absatz 2 Satz 1 Variante 2 AufenthG in Deutschland auf. Für diese Personen besteht derzeit, bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen, grundsätzlich die Möglichkeit, im Rahmen der Kontingentregelung von 1.000 Visa pro Monat Familienzusammenführung geltend zu machen, soweit sich noch Mitglieder der Kernfamilie im Ausland aufhalten und eine Familienzusammenführung dort unzumutbar wäre.
Der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten ist am 1. August 2018 in Kraft getreten. Davor war er wegen der Überlastung der Aufnahmekapazitäten durch die hohe Asylmigration in den Jahren 2015 und 2016 ausgesetzt.
Das Zehn-Punkte-Papier „Zehn Maßnahmen zur Begrenzung irregulärer Migration“, welches Innenministerin Dr. Tamara Zieschang im April 2024 im Landtag von Sachsen-Anhalt vorgestellt hat und welches unter Ziffer 4 u. a. die Forderung nach einer vorübergehenden Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiäre Schutzberechtigten enthält, finden Sie unter folgendem Link: https://mi.sachsen-anhalt.de/themen/auslaenderrecht/zehn-massnahmen-zur-begrenzung-irregulaerer-migration.
Einfach den Doppelpunkt in der Überschrift weglassen, dann stimmt die Aussage noch mehr!
Denn „stimmt“ kann man steigern!
„Insbesondere für Schulen und Kitas ist die Belastung groß.“ … „von denen 606 minderjährig sind“ – bei fast 900 Schulen im Land natürlich eine nicht zu akzeptierende Mehrbelastung. Typisch wie mal wieder das Thema Migration vorgeschoben wird um vom eigenen Unvermögen abzulenken.
Meinst du nicht, dass sich die Flüchtlinge auf bestimmte Viertel in bestimmten Städten konzentrieren und es damit eher 60 als 900 Schulen betrifft?
Na prima…dass sind doch aber die Fachkräfte welche wir dringend brauchen…
Wenigstens ein Anfang. Weiter so!
Rote und Grüne wurden eindeutig überstimmt! Endlich geht es vorwärts! Gut für die Staatskasse!
Gut so. Ein Schritt in die richtige Richtung.
Merkst du schon, wie es dir besser geht? Wo besonders?
Fühlich = Er kapiert es doch nicht!
Wieso wird jemandem, dem im Heimatland Folter oder Todesstrafe drohen, kein Flüchtlings- oder Asylschutz gewährt? Und wie soll eine wirkliche Integration gelingen, wenn man die Leute von ihren Familien trennt?
@ MS, frag dich doch lieber „warum funktioniert die Integration nicht „? Wollen die Migranten sich WIRKLICH integrieren? Alles und jeden ins Land lassen kann ja auch nicht den Sinn machen.
Integration kann sogar noch besser gelingen, wenn die gezwungen sind, mit der einheimischen Bevölkerung zu interagieren und nicht nur innerhalb ihrer eigenen Sippschaft klüngeln.
Weil Deutschland ein armes Land ist. Wir haben nur rund 3 Millionen Millionäre. Da können wir uns so etwas nicht leisten…
Die im Heimatland nicht’s haben und hier alles bekommen? Solche gibt es auch……..
Der Bürgerkrieg in Syrien ist vorbei; es gibt also zumindest für Syrer ohnehin keinen Grund mehr für subsidiären Schutz. Wer von denen seine Familie zusammenführen will, kann das in Syrien tun.
Ah Nulli unser Fachexperte für alles, insbesondere Sprache, Technik, Sport und Krieg.
Wahrscheinlich glaubst du kleiner Troll irgendwann wirklich, was du hier so immer schreibst. 😂
Das kannst du beurteilen, weil du ein noch viel größerer Fachexperte bist?
Schätz mal.
Hast du dich mal ernsthaft mit der aktuellen Lage in Syrien beschäftigt? Dann würdest du so eine Aussage ganz bestimmt nicht treffen. Es herrscht dort immer noch Krieg. Mal mehr und mal weniger offen. Dazu natürlich nach wie vor Verfolgung und Gewalt. Also erzähl aus deiner sozialen Hängematte nicht, was andere tun und lassen sollen.