Club Stellwerk in Ammendorf: Stadt lässt zwar Siegel an der Tür wieder entfernen – aber weiterhin keine Gewerbeanmeldung für den Betrieb

Die Diskussion um den Club „Stellwerk“ geht weiter. Nachdem die Stadt Halle (Saale) in der vergangenen Woche die Zugänge zu dem Club versiegeln ließ, widerspricht der mutmaßliche Betreiber den Darstellungen der Behörden – und veröffentlichte ein Video als Gegenbeleg. Gleichzeitig wirft eine Auskunft der Stadt neue Fragen auf, insbesondere zur Gewerbeanmeldung.

Stadt ließ Zugänge versiegeln

Am Freitag, dem 6. März 2026, hatte die Stadt Halle (Saale) die Zugänge zum Club „Stellwerk“ versiegeln lassen. Hintergrund waren nach Angaben des Fachbereichs Sicherheit gewerberechtliche Fragen rund um den Betrieb der Location – es gab demnach weder eine gewerberechtliche Anmeldung noch eine Anzeige zur Schank- und Speisewirtschaft.

Kurz nach der Veröffentlichung unseres Artikels zur Versiegelung meldete sich der mutmaßliche Betreiber des Clubs, Andreas Heine, telefonisch bei unserer Redaktion und verlangte eine Löschung des Artikels, drohte mit rechtlichen Schritten. Zuvor hatte er am Morgen gestellte Nachfragen noch nicht beantwortet. Er erklärte, die in unserem Bericht wiedergegebenen Aussagen der Stadt seien falsch. Zudem behauptete er, die Versiegelung sei bereits wieder entfernt worden.

Als Beleg veröffentlichte Heine in den sozialen Medien ein Video. Darin ist zu sehen, wie eine Person den Club betritt. An der Tür sind deutlich Spuren der zuvor angebrachten, inzwischen entfernten Siegel zu erkennen.

Stadt bestätigt Entfernung der Siegel

Auf Nachfrage bestätigte die Stadt Halle (Saale) inzwischen, dass die am 6. März angebrachten Siegel im Laufe des Dienstags tatsächlich wieder entfernt wurden – durch eine dazu befugte Stelle.

Nach Angaben der Stadt geschah dies, nachdem der „mutmaßliche Betreiber“ einen entsprechenden Antrag gestellt hatte und Absprachen zum weiteren Vorgehen getroffen wurden.

Bereits am Tag der Versiegelung habe dieser telefonisch Kontakt mit dem Fachbereich Sicherheit aufgenommen. Ergebnis des Gesprächs sei eine Terminvereinbarung zur persönlichen Vorsprache gewesen, die am Dienstag stattgefunden habe.

Unklarheiten bei Betreiber und Gewerbe

In einer weiteren Antwort der Stadt wird jedoch deutlich, dass die Situation rund um den Betreiber des Clubs rechtlich weiterhin unklar ist.

So teilte die Stadt mit, dass die Stellwerk Event UG (haftungsbeschränkt) derzeit keinen Geschäftsführer habe. Laut Handelsregister ist Andreas Heine bereits am 30. August 2024 als Geschäftsführer gelöscht worden. Der Grund für die Löschung wirft zusätzliche Fragen auf. Im Registerauszug ist als Grund für die Löschung von Andreas Heine als Geschäftsführer der § 395 FamFG genannt. Dieser ermöglicht die Löschung unzulässiger Registereintragungen, wenn wesentliche Voraussetzungen fehlen oder nachträglich wegfallen und dient der Sicherung der Registerwahrheit.

Die häufigsten Gründe für eine Löschung nach § 395 FamFG sind das Fehlen wesentlicher Voraussetzungen, d. h. eine Eintragung war bereits zum Zeitpunkt der Eintragung unzulässig; der Nachträglicher Wegfall von Voraussetzungen, d. h. Eintragungen, die ursprünglich rechtmäßig waren, sind nachträglich unzulässig geworden; eine rechtskräftige Verurteilung des Geschäftsführers zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr wegen bestimmter Straftaten (z.B. Betrug, Untreue, Insolvenzstraftaten) und die Feststellung, dass die Eintragung objektiv unrichtig oder gegenstandslos geworden ist.

Zudem erklärte die Stadt, dass Heine aktuell keine gewerblichen Tätigkeiten in Halle (Saale) angemeldet hat. Damit steht weiterhin die Frage im Raum, auf welcher Grundlage der Club betrieben wurde, wird oder in Zukunft betrieben werden soll.

Weitere Entwicklung offen

Die Entfernung der Siegel bedeutet nach derzeitigen Angaben der Stadt nicht automatisch eine endgültige Klärung der Situation. Vielmehr wurden zunächst Gespräche über den weiteren Ablauf geführt.

Ob und unter welchen Voraussetzungen der Club „Stellwerk“ künftig betrieben werden darf, ist damit weiterhin offen. Die Entwicklungen rund um die Location dürften die Behörden in den kommenden Tagen weiter beschäftigen.

Zwei schriftliche Anfragen an Andreas Heine, mit der Möglichkeit seine Sicht der Vorgänge zu schildern und unsere Fragen zu beantworten, blieben bis dato, Stand 11.03.2026, 22:15 Uhr, unbeantwortet.

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11 Kommentare

  1. Halle-Leser sagt:

    Also mal ehrlich:
    „eine dazu befugte Stelle“ ist unprofessioneller Sprachgebrauch, wenn im gleichen Kontext Auszüge aus der Handelsgesetzgebung, Inhalte aus Telefonaten und viele Konjunktive verwendet werden.

    Niemand hat erklärt, warum die Siegel wieder entfernt wurden?

    Das die Löschung im Handelsregister von der Stadt „von Amtswegen“ angeordnet wurde, steht im Raum und kommt niemandem in den Sinn?

    Ich gehöre nicht zur Zielgruppe, weder als Kunde noch als Betreiber, aber es gibt einige Eigenheiten die das ganze bei einem Sichtwechsel ganz anders aussehen lassen.

    • 10010110 sagt:

      Das die Löschung im Handelsregister von der Stadt „von Amtswegen“ angeordnet wurde, steht im Raum und kommt niemandem in den Sinn?

      Das mag ja sein, aber die Löschung wird einen Grund haben. Außerdem steht in §395 Satz 2 FamFG:

      Das Gericht hat den Beteiligten von der beabsichtigten Löschung zu benachrichtigen und ihm zugleich eine angemessene Frist zur Geltendmachung eines Widerspruchs zu bestimmen. […]

      Der Beteiligte hat die Frist anscheinend ohne Einspruch verstreichen lassen.
      Also, was soll da jetzt „bei einem Sichtwechsel ganz anders aussehen“?

      • Halle-Leser sagt:

        Du kennst weder den Grund für die Löschung, noch die tatsächlichen Umstände der Bekanntgaben innerhalb des Verfahrens.
        Alles reine Spekulation.

        Allein der Gedanke, dass der Empfänger nicht in der Lage war Frist wahrend zu reagieren, kommt Dir nicht. Du könntest Dein Weltbild mal neu einnorden und über den eigenen Tellerrand hinaus schaun.

  2. Nachtleben sagt:

    Nach der letzten Meldung fand hier eine ziemliche Rufmordkampagne statt…. Gut gemacht, ihr besorgten Bürger wie A.W., Nulli und dummes Gesülze von einigen anderen (u.a. Wahlkampfgetöse). Und das nur aufgrund einer Zeitungsmeldung. Manche sollten doch mal wieder die Wohnung verlassen.

    • 10010110 sagt:

      Erstens: Ich habe im letzten Artikel nichts rufschädigendes geschrieben. Ich weiß nicht, was du eigentlich willst?
      Zweitens: Welcher Ruf soll denn hier „gemordet“ worden sein? Schlimmer als die Tatsachenbeschreibung im Artikel kann es ja nicht mehr werden. Abgesehen davon gibt es ja anscheinend gar keinen offiziellen Geschäftsführer, dessen Ruf geschädigt werden kann. Wenn man einen Betrieb illegal führt, ist man an seinem daraus resultierenden schlechten Ruf selbst schuld.

  3. Alt-Hallenser sagt:

    der mutmaßliche Betreiber?

    • 10010110 sagt:

      Na er behauptet, Betreiber zu sein, ist aber nicht im Handelsregister eingetragen.

      • Halle-Leser sagt:

        Der einzige, der behauptet das Heine der tatsächliche Betreiber ist, bist Du.

        • 10010110 sagt:

          Nö. Steht alles im Text. Da meldet sich ein Herr Heine bei der Redaktion von „Du bist Halle“, gibt sich mutmaßlich als Betreiber aus und verlangt die Löschung des Artikels. Und der gleiche Herr Heine ruft bei der Stadt an und will einen Termin zur Vorsprache, um die Sache zu klären, steht aber gar nicht (mehr) im Handelsregister. Deswegen kann man nur mutmaßen, dass er der Betreiber ist.

          • Halle-Leser sagt:

            Das mit dem verstehenden Lesen hapert aber noch.
            Dort steht nirgend, dass er behauptet Betreiber zu sein.
            Die Stadt scheint etwas weitsichtiger zu sein, ohne etwas derartiges zu behaupten. Mehr noch, sie stellt ganz klar in den Raum, dass ein Betreiberwechsel stattgefunden hat. Und nicht ein Wort mehr.

            Also hör auf zu phantasieren und lerne, was eine juristische Person ist.

  4. Steffen sagt:

    Wenn er nicht offiziell eingetragen ist hat er kein Gewerbe angemeldet, also keine Genehmigung notwendig, eher Ordnungsstrafe!
    Wo ist das Problem?

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