Corona-Delle: Zwischen Juni 2019 und Juni 2020 gehen über 7.000 Minijobs in Sachsen-Anhalt verloren
Die Zahl der geringfügig Beschäftigten[1] ist im „Corona-Jahr 2020“ deutlich zurückgegangen, das zeigt eine Datenanalyse der BA-Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen. So waren im Juni 2020 100.114 Menschen in Sachsen-Anhalt geringfügig beschäftigt. Das sind 7.053 oder 6,6 Prozent weniger als im Juni 2019. Zum Vergleich: Zwischen Juni 2018 und Juni 2019 hatte die Zahl der Minijobber um 233 (+0,2 Prozent) leicht zugelegt. Beim Rückgang von 2019 auf 2020 liegt Sachsen-Anhalt unter dem Bundes-Niveau: Deutschlandweit ging die Zahl der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse zwischen Juni 2019 und Juni 2020 um 7,2 Prozent zurück. „Weil Minijobber von der Arbeitslosenversicherung befreit sind, haben sie weder Anspruch auf Kurzarbeitergeld noch auf Arbeitslosengeld. Arbeitgeber konnten die Minijobber im ersten Lockdown nicht in Kurzarbeit schicken, sondern haben viele Minijobverhältnisse aufgelöst“, erklärte Markus Behrens, Geschäftsführer der Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen.
Ausschließlich geringfügig Beschäftigte besonders vom Rückgang betroffen
Die Gruppe der geringfügig Beschäftigten wird unterteilt in diejenigen, die einen Minijob als ausschließlich geringfügige Beschäftigung im Sinne einer Hauptbeschäftigung ausüben, und diejenigen, die einen Minijob als Nebentätigkeit haben. Die Zahl der sogenannten ausschließlich geringfügig Beschäftigten ging von 77.348 im Juni 2019 auf 70.943 im Juni 2020 zurück. Das entspricht einem Rückgang von 8,3 Prozent. Die Zahl der im Nebenjob geringfügig Beschäftigten sank im gleichen Zeitraum lediglich um 2,2 Prozent von 29.819 auf 29.171.
Allein im Gastgewerbe bricht die Zahl der Minijobs um mehr als 17 Prozent ein – 2.625 Jobs gehen verloren
Betrachtet man die geringfügig Beschäftigten insgesamt nach Branchen, so gingen mit 2.625 Beschäftigungsverhältnissen absolut gesehen zwischen 2019 und 2020 die meisten Minijobs im Gastgewerbe verloren (-17,2 Prozent). Auch im Bereich der sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen zeigt sich ein deutlicher Rückgang. Anteilsmäßig betrug der Rückgang dort 9,5 Prozent. Darunter fallen die Bereiche Reinigung, Sicherheitsdienste, Veranstaltungsmanagement und Reisebüros.
Geringfügige BeschäftigungAuswahl betroffener Branchen | Juni 2020 | Rückgang VJ | Rückgang VJ % |
Verarbeitendes Gewerbe | 6.100 | -120 | -1,9 |
Handel | 15.612 | -461 | 2,9 |
Verkehr und Lagerei | 7.770 | -430 | -5,2 |
Gastgewerbe | 12.679 | -2.625 | -17,2 |
Information und Kommunikation | 1.222 | -261 | -17,6 |
Immobilien, freiberufliche wissenschaftliche und technische Dienstleistungen | 7.632 | -280 | -3,5 |
Sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen | 12.376 | -1.313 | -9,6 |
Erziehung und Unterricht | 3.545 | -197 | -5,3 |
Gesundheitswesen | 6.511 | -56 | -0,9 |
Frauen stärker betroffen als Männer
Frauen sind häufiger geringfügig beschäftigt als Männer. So lag der Frauenanteil an den Minijobbern in Sachsen-Anhalt im Juni 2020 bei knapp 55 Prozent. Der Rückgang zwischen 2019 und 2020 war bei Frauen mit 8,1 Prozent stärker als bei Männern (-4,7 Prozent). „Frauen arbeiten besonders in Dienstleistungsberufen oder auch in der Gastronomie in Minijobs. Das waren die Branchen, die besonders von der Pandemie betroffen waren und in denen die meisten Minijobs verloren gegangen sind“, erklärte Markus Behrens.
[1] Zu den geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen zählen Arbeitsverhältnisse mit einem niedrigen Lohn (geringfügig entlohnte Beschäftigung) oder mit einer kurzen Dauer (kurzfristige Beschäftigung).
Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung (§ 14 SGB IV) regelmäßig im Monat die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreitet. Die Geringfügigkeitsgrenze beträgt bis einschließlich zum 31.12.2012 400 Euro und ab dem 01.01.2013 450 Euro. Regelmäßig bedeutet, dass, wenn die Grenze von 450 Euro nur gelegentlich und nicht vorhersehbar überschritten wird, trotzdem eine geringfügig entlohnte Beschäftigung vorliegt.
Ausschließlich geringfügig Beschäftigte besonders vom Rückgang betroffen
Die Gruppe der geringfügig Beschäftigten wird unterteilt in diejenigen, die einen Minijob als ausschließlich geringfügige Beschäftigung im Sinne einer Hauptbeschäftigung ausüben, und diejenigen, die einen Minijob als Nebentätigkeit haben. Die Zahl der sogenannten ausschließlich geringfügig Beschäftigten ging von 77.348 im Juni 2019 auf 70.943 im Juni 2020 zurück. Das entspricht einem Rückgang von 8,3 Prozent. Die Zahl der im Nebenjob geringfügig Beschäftigten sank im gleichen Zeitraum lediglich um 2,2 Prozent von 29.819 auf 29.171.
Allein im Gastgewerbe bricht die Zahl der Minijobs um mehr als 17 Prozent ein – 2.625 Jobs gehen verloren
Betrachtet man die geringfügig Beschäftigten insgesamt nach Branchen, so gingen mit 2.625 Beschäftigungsverhältnissen absolut gesehen zwischen 2019 und 2020 die meisten Minijobs im Gastgewerbe verloren (-17,2 Prozent). Auch im Bereich der sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen zeigt sich ein deutlicher Rückgang. Anteilsmäßig betrug der Rückgang dort 9,5 Prozent. Darunter fallen die Bereiche Reinigung, Sicherheitsdienste, Veranstaltungsmanagement und Reisebüros.
Geringfügige BeschäftigungAuswahl betroffener Branchen | Juni 2020 | Rückgang VJ | Rückgang VJ % |
Verarbeitendes Gewerbe | 6.100 | -120 | -1,9 |
Handel | 15.612 | -461 | 2,9 |
Verkehr und Lagerei | 7.770 | -430 | -5,2 |
Gastgewerbe | 12.679 | -2.625 | -17,2 |
Information und Kommunikation | 1.222 | -261 | -17,6 |
Immobilien, freiberufliche wissenschaftliche und technische Dienstleistungen | 7.632 | -280 | -3,5 |
Sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen | 12.376 | -1.313 | -9,6 |
Erziehung und Unterricht | 3.545 | -197 | -5,3 |
Gesundheitswesen | 6.511 | -56 | -0,9 |
Frauen stärker betroffen als Männer
Frauen sind häufiger geringfügig beschäftigt als Männer. So lag der Frauenanteil an den Minijobbern in Sachsen-Anhalt im Juni 2020 bei knapp 55 Prozent. Der Rückgang zwischen 2019 und 2020 war bei Frauen mit 8,1 Prozent stärker als bei Männern (-4,7 Prozent). „Frauen arbeiten besonders in Dienstleistungsberufen oder auch in der Gastronomie in Minijobs. Das waren die Branchen, die besonders von der Pandemie betroffen waren und in denen die meisten Minijobs verloren gegangen sind“, erklärte Markus Behrens.
[1] Zu den geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen zählen Arbeitsverhältnisse mit einem niedrigen Lohn (geringfügig entlohnte Beschäftigung) oder mit einer kurzen Dauer (kurzfristige Beschäftigung).
Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung (§ 14 SGB IV) regelmäßig im Monat die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreitet. Die Geringfügigkeitsgrenze beträgt bis einschließlich zum 31.12.2012 400 Euro und ab dem 01.01.2013 450 Euro. Regelmäßig bedeutet, dass, wenn die Grenze von 450 Euro nur gelegentlich und nicht vorhersehbar überschritten wird, trotzdem eine geringfügig entlohnte Beschäftigung vorliegt.
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