Corona-Hilfe von Lotto für halleschen Verein

Der SSKV Senioren-Sport- und Kreativ-Verein aus Halle darf sich über eine Unterstützung aus dem Corona-Hilfsfonds von Lotto Sachsen-Anhalt freuen. 1.970 Euro für Mietkosten werden übernommen.
Insgesamt stellt Lotto 1 Million Euro bereit. Bislang sind 130 Anträge eingegangen, wovon 16 im Umfang von 40.112 Euro bewilligt worden sind. Der Lotto-Hilfsfonds unterstützt Vereine z. B. bei der Begleichung der Kosten, die aus Einnahmen von abgesagten Veranstaltungen/Wettkämpfen hätten finanziert werden sollen. Je nach Höhe der Ausfallkosten können pro Antrag bis zu 10.000 Euro bewilligt werden.
„Ehrenamtlichem Engagement wird in diesen Wochen und Monaten viel abverlangt“, sagten die Lotto-Geschäftsführer Maren Sieb und Ralf von Einem. „LOTTO ist in dieser schwierigen Zeit der Vereinsarbeit im Land gern ein verlässlicher Partner.“
Fragen & Antworten zum Lotto-Hilfsfonds:
– Wer kann einen Antrag stellen? – Jeder gemeinnützige Verein/Träger/Verband/Einrichtung in Sachsen-Anhalt, der aufgrund der Corona-Pandemie ein geplantes Vorhaben absagen musste und dem dadurch Kosten entstanden sind, kann ab sofort Mittel aus dem Lotto-Hilfsfonds beantragen.
– In welcher Höhe werden Hilfsgelder vergeben? – Je Antrag können – je nach Höhe der Ausfallkosten – bis zu 10.000 Euro bewilligt werden. Insgesamt stehen bis zu 1 Million Euro im Lotto-Hilfsfonds zur Verfügung.
– Welche Bedingungen müssen für eine Hilfsfonds-Förderung erfüllt sein? – Der finanzielle Schaden muss durch die Corona-Pandemie entstanden sein und darf nicht über Drittmittel (z. B. Finanzhilfen vom Bund/vom Land/von Versicherungen) gedeckt sein.
– Wie werden die Gelder aus dem Lotto-Hilfsfonds vergeben? – Betroffene schicken LOTTO Sachsen-Anhalt einen formlosen Antrag, der die Ausfallkosten beschreibt und nachweisbar belegt. (per Post oder per E-Mail) Zudem sind ein Gemeinnützigkeitsnachweis und eine Kopie der Satzung/Nachweis der Vertretungsbefugnis erforderlich. Ferner wird eine schriftliche Erklärung benötigt, dass der finanzielle Schaden nicht von Dritten beglichen wird.
– Wo bekommen betroffene Vereine/Träger/Verbände/Einrichtungen weitere Informationen? – Auf www.lottosachsenanhalt.de gibt es eine Infoseite zum Lotto-Hilfsfonds.
– Wo können Gelder aus dem Lotto-Hilfsfonds beantragt werden? – Anträge per E-Mail an: coronahilfe@sachsen-anhalt-lotto.de – Anträge per Post an: Abteilung Fördermittel – Stichwort Corona-Hilfe LOTTO Sachsen-Anhalt Stresemannstraße 18 39104 Magdeburg
Beispiele für Inanspruchnahmen des Lotto-Hilfsfonds:
• Werbungskosten/Druckkosten für Plakate, Eintrittskarten, Flyer, geschaltete Anzeigen usw. für Veranstaltungen, die wegen der Pandemie abgesagt wurden.
• Honorare für vertragliche gebundene Künstler, deren Auftritte abgesagt wurden.
• Mietkosten z. B. für Veranstaltungsräume o. ä., die vertraglich festgelegt (anteilig) gezahlt werden müssen, obwohl die Veranstaltung abgesagt werden musste.
• Übernachtungskosten/Stornokosten, die trotz abgesagter Veranstaltung gezahlt werden mussten.
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