Damit Daten aus dem Melderegister nicht weitergegeben werden: Stadt informiert zur Möglichkeit des Widerspruchs
Der Fachbereich Einwohnerwesen der Stadt Halle (Saale) macht darauf aufmerksam, dass alle Einwohnerinnen und Einwohner die Möglichkeit haben, gegen die Weitergabe ihrer im Melderegister gespeicherten personenbezogenen Daten in bestimmten Fällen einen Widerspruch einzulegen. Das kann online auf www.halle.de/datenwiderspruch erfolgen. Eine persönliche Vorsprache ist somit laut Stadtverwaltung nicht erforderlich.
Außerdem besteht die Möglichkeit, im Fachbereich Einwohnerwesen, Bürgerservicestelle Marktplatz 1 sowie in den Bürgerservicestellen Am Stadion 6 (Halle-Neustadt) und Reilstraße 132 den Datenwiderspruch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift zu erklären. Er gilt unbefristet bis auf Widerruf. Die Erklärung ist ebenfalls unter www.halle.de/datenwiderspruch („Formulare und andere Dokumente“) abrufbar und kann ausgedruckt werden.
Personen, die bereits in den Vorjahren eine derartige Erklärung abgegeben haben, brauchen diese nicht zu erneuern.
Gemäß §§ 42 Abs. 3 und 50 Abs. 1, 2 und 3 des Bundesmeldegesetzes (BMG) in der aktuellen Fassung kann in nachstehenden Fällen ohne Angabe von Gründen bis auf Widerruf der Auskunftserteilung aus dem Einwohnermelderegister der Stadt Halle (Saale) widersprochen werden:
- an die öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft als Familienangehörige/r eines Mitgliedes (§ 42 Abs. 3 S. 2 BMG);
- an Träger von Wahlvorschlägen (Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber) aus Anlass von Wahlen und Abstimmungen (§ 50 Abs. 1 BMG);
- an Mandatsträger, Presse und Rundfunk über Alters- u. Ehejubiläen (§ 50 Abs. 2 BMG);
- an Adressbuchverlage (§ 50 Abs. 3 BMG)











Als wir vor fünf Jahren auf dem Einwohnermeldeamt Widerspruch einlegen wollten, gab es immer andere Antworten: Mal hieß es, man könnte keinen Widerspruch einlegen oder: Jugendliche können nicht selbst Widerspruch einlegen, aber die Eltern auch nicht, dann wieder: Widerspruch sei schon registriert – es kam aber trotzdem Werbung von Bundeswehr, Gesundheitsamt, Parteien …
Außerdem wollte ich per DSGVO in Erfahrung bringen, wer schon alles auf die Meldedaten zugegriffen hat und wann. Angeblich keiner.
Genau das. Als ich Einspruch einlegen wollte, wurde ich schief angesehen und gefragt warum. Völlig absurd, aber das war 2018-19 rum. Wenn sich die Situation jetzt bessert, befürworte ich das.
Ich verstehe das auch nicht. Im Internet muss man den Datenschztzbestimmungen ( überall ) und hofft auf nicht Weitergabe. Auf dem Amt muss man explizit widersprechen. Bessere wäre, die Stadt würde sich auch die Zustimmung einholen.
Und zu guter Letzt kam der Flyer vom Paulanergarten!?
Deswegen bist du doch hier.
Das Problem ist, wenn Daten in der Vergangenheit woanders gespeichert wurden, dann löscht der Widerspruch hier ja nicht die Daten aus den Datenbanken Dritter.
Wenn diese Daten nicht weiter gegeben werden dürfen, kann man die Digitalisierung aufgeben und Bleistifte verteilen.
Schon mal einen Blick in die DSGVO riskiert? Datenerhebung muss auf das notwendigste beschränkt werden und Daten dürfen nur für einen bestimmten Zweck erhoben werden. Es dürfen nicht auf Teufel komm raus Daten gesammelt werden, die dann ungefragt für immer neue Zwecke verwendet werden. Wenn du beispielsweise deine ganze Umzugshistorie und mit wem du wann zusammengewohnt hast, an Datenhändler aller Art verteilen willst, dann gib dem Amt grünes Licht, aber erwarte nicht, dass deine Mitbürger das auch wollen.
Deine Sicht ist verständlich und gehört natürlich ernst genommen. Aber einmal andersherum gefragt. Was würde (könnte) denn in Deinem Beispiel negatives passieren, wenn Deine Daten bezüglich Deiner Umzüge verwendet werden würden?
Du hast etwas ganz wichtiges nicht verstanden.
Lies noch einmal, was im Artikel steht.
Solltest Du es dann noch immer nicht verstanden haben, dann ist sowieso jede Mühe vergebens.
Nur bleibe dann mit deinem Unwissen fern.
Mal wieder ein Highlight, wenn man unter Verfahrensablauf auf online klickt kommt: Oh, die Anfrage konnte nicht bearbeitet werden.
Ursache : Exception thrown: Der Aufruf der Anwendung war nicht korrekt.
EC 38289350
Rausgehen ist zu schwer.
Konstruktiv antworten scheinbar auch @dochnichtso nichtig
@NT
Was geht: wer es online machen möchte, auf der Seite
http://www.halle.de/datenwiderspruch
oben auf Online-Antrag klicken.
Dann kommt man auf das Formular. Oder direkt den Link hier nutzen:
https://meldeportal.itc-halle.de/olav/olav.htm?_flowId=newsperren-flow&_flowExecutionKey=e3s1
„Oh, die Anfrage konnte nicht bearbeitet werden.
Ursache : Exception thrown: Der Aufruf der Anwendung war nicht korrekt.
EC 38289350“
So schonmal nicht…
Was geht:
Wer es online machen möchte, auf der Seite
http://www.halle.de/datenwiderspruch
oben auf Online-Antrag klicken.
Dann kommt man auf das Formular. Oder direkt den Link hier nutzen:
https://meldeportal.itc-halle.de/olav/olav.htm?_flowId=newsperren-flow&_flowExecutionKey=e3s1
Es geht doch vor allem um die Fragebögen zur Musterung, die allen 18 Jährigen zugeschickt werden. Wird vor dem 18. Lebensjahr nicht widersprochen, erhalten die Wehrersatzämter oder wer auch immer die Adressen der 18 Jährigen und diese dann die Briefe.
Das ist schlichtweg falsch und Du hast bewiesen, dass Du keine Ahnung hast.
Weder vom Melderegister, vom Widerspruchrecht und schon gar nicht vom Gesetz zur Modernisierung des Wehrdienstes
Das sind gleich drei Sachen.
Wie eine Kinderüberraschung.