Darf „Hauptsache Halle“ Spendenquittungen ausstellen?

Für seine Arbeit braucht ein Verein natürlich Geld. Die Wählervereinigung „Hauptsache Halle“ beispielsweise bittet um Spenden und kündigt für Spenden über 20 Euro Spendenbescheinigungen an. Als politische Vereinigung ist das möglich. Doch Anwalt Johannes Menke, zugleich Stadtratskandidat und Vorsitzender der Freien Wähler, bezweifelt das Recht des Vereins, Spendenquittungen nach dem Einkommenssteuergesetz auszustellen.
Spenden an Vereine hätten nur Einfluss auf die Höhe der Einkommenssteuer, wenn diese ausschließlich für die Teilnahme mit eigenen Wahlvorschlägen für Wahlen aktiv sind. „Oberbürgermeisterwahlen gehören nicht zu den steuerbegünstigenden Zwecken“, findet Menke. Der Verein, der im Volksmund auch „Hauptsache Wiegand“ genannt werden – so Menke – sei nichts anderes als eine Mogelpackung. Denn „Hauptsache Halle“ stellt eben nicht nur eigene Kandidaten zur Stadtratswahl, sondern will auch die erneute Kandidatur von Oberbürgermeister Bernd Wiegand unterstützen.
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