Das ist die neue Corona-Eindämmungsverordnung für Sachsen-Anhalt
Am 1. Dezember tritt die neue Eindämmungsverordnung in Kraft. Auf 27 Seiten sind sie Regelungen via zunächst 20. Dezember festgeschrieben.
Unter anderem dürfen sich nur noch maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen. Ab der 7. Klasse gilt im Unterricht eine Maskenpflicht. Für Geschäfte gelten Zugangsbeschränkungen von 10 Quadratmeter pro Kunde bei Geschäften unter 800 Quadratmeter und 20 Quadratmeter pro Kunde bei größeren Geschäften. Der Kinder- und Jugendsport wird wieder möglich.
Und wie verhält es sich denn dann beim Straßenbahn fahren? Da steht man dicht aneinander gedrängt. Das ist dann wohl in Ordnung? Diese Maßnahmen wieder sprechen sich. Unglaublich.
Hast du etwa Angst vor einer Grippe?
Nimm dir gefälligst ein Beispiel an unseren Stadträten. Die standen in den etlichen Zwangspausen der letzten Stadtratssitzung Gruppen viel größerer Cluster (max. 2 Haushalte – hahaha) und z.T. munter ohne Maske vor der Händelhalle. Ohne zu essen, zu rauchen oder zu trinken! Prominente Köpfe darunter. Alle sehr mutig und ohne Angst vor dem O-Amt, das mit etlichen Uniformierten in der Halle Dienst tat. Einfach beispielgebend.
Wer volle Straßenbahn ohne ffp2 Maske fährt hat nicht verstanden wie Virusausbreitung funktioniert. Der Staat wägt ab – muß er – was wirtschaftlich noch gerade haltbar ist – in der Gesamtheit – nicht für Einzelne, daher kommen die Widersprüche.
Für den Einzelnen gilt die Eigenverantwortung und selber denken, nicht auf Vorschriften warten. So schlicht ist die Antwort. Also in Tierliebhabers Fall heißt das Auto, Fahrrad oder per pedes, allenfalls noch FFP2 wenn es nicht anders geht.
@eseppelt – die fünf Personen sind in Sachsen Anhalt nicht auf
2 Haushalte beschränkt.
Die spinnen doch macht unser Kinder wirklich krank ich mach den scheiß nicht mit.
Und wie ist denn das mit dem § 1 ? Ich, als Beste von Halle im Schlechthören – 🙂 anders ist es nicht zuertragen- trage aus Vorsicht, ohne es zu müssen, so ein durchsichtiges Visier, will einen Fernseher bei Expert im HEP Bruckdorf kaufen und die Verkäufer dürfen den Mundschutz nicht abnehmen!! Dadurch kann ich, seit dem 11. Lebensjahr hörbehindert , ihre Mundbewegungen nicht sehen, die ich zum „Hören“ seitdem brauche?
Vielleicht kannst du, Enrico, das einmal in der Pressekonferenz fragen?
So kommt mir der örtliche Handel entgegen, den ich durch meinen Kauf
unterstützen wollte.
Ich wusste doch, dass es noch ein Problem gab!
Wie ist es bei Arztbesuchen? Da gibt es Praxen, die darauf bestehen. dass ich ohne Maske nicht behandelt werde, obwohl sie von meinem Hörproblem wissen! Ist das rechtens?
Vielleicht fragst du das auch in der Pressekonferenz, Enrico.