DDR – Naturschutzgebiete neu geregelt und ausgewiesen – auch die Bischofswiese in der Dölauer Heide ist darunter

Insgesamt 89 Naturschutzgebiete (siehe Tabelle 1)., die bereits vor 1990 bestanden, wurden rechtlich angepasst, neu geregelt und werden nun ausgewiesen.

Die Rechtsverordnungen der Naturschutzgebiete, die auf dem Gebiet des heutigen Bundeslandes Sachsen-Anhalt vor dem 1. Juli 1990 (Inkrafttreten des BNatSchG in den neuen Bundesländern) ausgewiesen wurden, genügen nicht mehr den Ansprüchen an eine zeitgemäße Verwaltung und sollen in aktuelles Recht überführt werden.

„Zudem haben in den vergangenen Jahrzehnten natürliche Prozesse die Landschaften verändert. Dies macht eine Überarbeitung der Verordnung und eine neue Festsetzung der 89 Naturschutzgebieten notwendig.“, begründet der Präsident des zuständigen Landesverwaltungsamtes, Thomas Pleye, die Maßnahme. 

Die Überarbeitung der Verordnungen der „Alt-NSG“ setzt ein öffentliches Beteiligungsverfahren voraus, in welchem Eigentümer und Eigentümerinnen, Bürger und Bürgerinnen, Trägern öffentlicher Belange, anerkannten Naturschutzvereinigungen und Interessengruppen die Möglichkeit gegeben wird, sich zu den Entwürfen der überarbeiteten Naturschutzgebietsverordnungen zu äußern.

Die Entwürfe der Verordnungen und Karten werden im Landesverwaltungsamt in Halle (Saale), Dessauer Straße 70 sowie in den betreffenden Städten und Gemeinden vom 21. August bis 22. September 2023 zur Einsichtnahme ausliegen. Bis zum 6. Oktober 2023 können die Stellungnahmen im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingereicht werden.

Parallel zu der herkömmlichen Form der Auslegung werden alle Verordnungsdokumente einschließlich der dazugehörigen Karten online bereitgestellt. Somit besteht die Möglichkeit, auch die Stellungnahmen online unter https://www.online-beteiligung.de/LVWA-altnsg-2023/ einzureichen. Eine zusätzliche schriftliche Einreichung ist somit nicht notwendig. Die hier bereitgestellten Dokumente entsprechen inhaltlich vollumfänglich der gedruckten Fassung der Verordnung und stehen Ihnen auch zum Download zur Verfügung. Das Landesverwaltungsamt empfiehlt diesen Service zu nutzen.

CodeNameLandkreis/ Stadt CodeNameLandkreis/ Stadt
NSG0016KreuzhorstMD NSG0020ElendstalHZ
NSG0117BischofswieseHAL NSG0021BockbergHZ
NSG0091RößlingDE NSG0022BodetalHZ
NSG0094BuchholzDE NSG0023RadewegHZ
NSG0092BrambachDE, ABI NSG0024TännichenHZ
NSG0089Cösitzer TeichABI NSG0026AlbrechtshausHZ
NSG0041Jütrichauer BuschABI NSG0027Osteroder HolzHZ
NSG0037Nedlitzer NiederungABI NSG0028Kleiner FallsteinHZ
NSG0054OsterwestenABI NSG0029Großer FallsteinHZ
NSG0040PlatzbruchABI NSG0030WaldhausHZ
NSG0038RahmbruchABI NSG0031Herrenberg und Vorberg im HuyHZ
NSG0133VogteiABI NSG0032HoppelbergHZ
NSG0039SchleesenABI NSG0050Ziegenberg bei HeimburgHZ
NSG0102Alte Elbe bei BösewigWB NSG0062Harslebener Berge und SteinholzHZ
NSG0101Großer StrengWB NSG0063HammelwieseHZ
NSG0131JösigkWB NSG0065MünchenbergHZ
NSG0130Lausiger Teiche und AusreißerTeichWB NSG0066Anhalt(in)ischer SaalsteinHZ
NSG0098Mark NaundorfWB NSG0067SpaltenmoorHZ
NSG0093RathsbruchWB NSG0068Alte BurgHZ
NSG0002RißWB NSG0018MagdeburgerforthJL
NSG0099ThielenhaideWB NSG0017Weinberg bei HohenwartheJL
NSG0001Untere Schwarze ElsterWB NSG0043Bucher Brack-Bölsdorfer Haken (NEU NSG0401*)JL, SDL
NSG0012Bartenslebener ForstBK NSG0045Alte Elbe zwischen Kannenberg und BergeSDL
NSG0014Colbitzer LindenwaldBK NSG0009Arneburger HangSDL
NSG0051Großes Bruch bei WulferstedtBK NSG0008FennSDL
NSG0011RehmBK NSG0005Jederitzer HolzSDL
NSG0034SeeburgBK NSG0010Schelldorfer See (NEU NSG0401*)SDL
NSG0033Waldfrieden und Vogelherd im Hohen HolzBK NSG0006Schollener SeeSDL
NSG0013Wellenberge-RüsterbergBK NSG0004StremelSDL
NSG0114BergholzSK NSG0042Beetzendorfer Bruchwald und Tangelnscher BachSAW
NSG0113Saalehänge bei DobisSK NSG0049Ferchauer ForstSAW
NSG0121SandbergSK NSG0007Jävenitzer MoorSAW
NSG0124MüchelholzSK NSG0047Jemmeritzer MoorSAW
NSG0134Grubengelände Nordfeld JauchaBLK NSG0046Kalbescher Werder bei VienauSAW
NSG0107BorntalMSH NSG0082Auwald bei PlötzkauSLK
NSG0108Eislebener StiftsholzMSH NSG0083Gerlebogker TeicheSLK
NSG0111Galgenberg und FuchshöhlenMSH NSG0075Große NachthutSLK
NSG0109HasenwinkelMSH NSG0084Nelbener Grund und GeorgsburgSLK
NSG0078KlippmühleMSH NSG0074PfaffenbuschSLK
NSG0110Lämmerberg und VockenwinkelMSH NSG0035Salzstelle bei HecklingenSLK
NSG0103PferdekopfMSH NSG0072Schierstedter BuschSLK
NSG0077SaurasenMSH NSG0081SprohneSLK
NSG0076SteinbergMSH NSG0085Teufelsgrund und SaalehängeSLK
NSG0080StrubenbergMSH NSG0086Zickeritzer BuschSLK
NSG0079Ziegenberg und WendenbergMSH, HZ *NSG0401NEU: Bucher Brack-Schelldorfer SeeJL/SDL

Naturnahe Laubwälder sind nur noch selten in Sachsen-Anhalt zu finden. Daher kommt dem Naturschutzgebiet (NSG) „Bischofswiese“ in Halle (Saale) besondere Bedeutung für den Schutz und Erhalt seltener Tier- und Pflanzenarten sowie von Lebensräumen in Sachsen-Anhalt zu.

Bischofswiese

Das seit 1961 bestehende Naturschutzgebiet, welches sich in der naturräumlichen Haupteinheit „Östliches Harzvorland und Börden“ befindet, liegt im Zentrum der Dölauer Heide, einem Restwald in einer ansonsten waldarmen Landschaft.

Das nicht ganz 60 Hektar große Gebiet umfasst ein Hochplateau, das durch Erosionsvorgänge herausgebildet wurde. Den Untergrund bilden verbreitet tertiäre Sande, seltener auch Tone, die an den steilen Flanken und in Kerbtälern (wie in der Wolfsschlucht) zu Tage treten. Im Plateaubereich werden die tertiären Bildungen von Geschiebemergel der Saale-Kaltzeit bedeckt, der von einer dünnen Decke aus pleistozänen Sanden überzogen ist. Die natürlichen Böden wurden durch die jungsteinzeitliche Besiedlung des Gebietes anthropogen beeinflusst. Charakteristisch sind Podsole und Podsol-Braunerden, seltener Braunstaugleye und Ranker. Die Bischofswiese glich im Mittelalter aufgrund der damals üblichen Nutzung als Waldweide (Hutewald) einer mit Solitärbäumen bestandenen Wiese, was den einen Teil des Namens erklärt. Daneben ist der Bischof im Namen auf die langjährigen Besitzverhältnisse durch die Magdeburger Erzbischöfe sowie deren Aktivitäten einer planmäßigen Heidepflege und Pflanzung von Eichen zurückzuführen. 

Das Naturschutzgebiet ist mit einem naturnahen winterlindenreichen Eichen- Hainbuchenwald mit wärmeliebenden Florenelementen bewachsen. Mit einer hohen Anzahl an vorkommenden Pilzarten gehört das Naturschutzgebiet zu den für diese Artengruppe vielfältigsten Schutzgebieten in der Umgebung von Halle (Saale). Der hohe Anteil an Alt- und Totholz dient als Habitat für zahlreiche alt- und totholzbewohnende Arten wie Fledermäuse, höhlenbrütende Vögel oder xylobionte Arthropoden.

Der Schutzzweck besteht insbesondere in der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung eines zum Teil über 200-jährigen Eichenmischwaldes sowie der weidegeprägten, lichten, xerothermen Plateaulagen als Refugium für zahlreiche seltene und gefährdete Tier- und Pflanzenarten. Der naturnahe Eichen-Hainbuchen-Winterlindenwald mit einer auf vielen Flächen stark ausgeprägten Strauchschicht und mit Pflanzen der thermophilen Säume in einem Restwald der waldarmen Agrarlandschaft, beherbergt zahlreiche seltene oder gefährdete Pflanzenarten wie u.a. Berg-Haarstrang (Peucedanum oreoselium), Diptam (Dictamnus albus), Heide-Labkraut (Galium pumilum) oder Schwalbenwurz (Vincetoxicum hirundinaria).Alteichen bilden die Grundlage zum Schutz und zur Entwicklung vitaler Populationen von xylobionten Arten, wie der Rosenkäferart Eremit (Osmoderma eremita) sowie verschiedener Bockkäfer und Prachtkäferarten. Die Vogelfauna setzt sich aus wertgebenden Brutvogelarten, wie Gartenbaumläufer (Certhia brachydactyla), Habicht (Accipiter gentilis), Hohltaube (Columba oenas), Waldohreule (Asio otus) und Wendehals (Jynx torquilla), zusammen. Die artenreiche Fledermausfauna beinhaltet Arten wie Mückenfledermaus (Pipistrellus pygmaeus), Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii) und Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus). Die Weichtierfauna weist mit Arten, wie Gestreifter Windelschnecke (Vertigo substriata), Rauer Windelschnecke (Columella aspera) und Wulstiger Zylinderwindelschnecke (Truncatellina costulata) ebenfalls einige Besonderheiten auf. Neben seiner natur- und kulturhistorischen Bedeutung dient das Schutzgebiet auch der Sicherung von archäologischen Fundstellen.

Grafik Landesverwaltungsamt

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4 Antworten

  1. Hd sagt:

    Ich weiß nicht, was es da zu ändern gibt

    • Peter sagt:

      Stimmt. Anscheinend nicht.
      Die alten Verordnungen kann man mit Google finden und mal reinschauen. Dann erkennt man recht schnell das Problem.

  2. Rentner sagt:

    Ist der Lindbusch (manchmal auch Lindbusch) kein NSG mehr?