Der nächste Eigentümer hat nicht gezahlt: EVH droht Einstellung der Stromversorgung bei Plattenbauten im Bereich Silberhöhe / Rosengarten an

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61 Antworten

  1. Honnie sagt:

    Jaja, die EVH. Beim Abdrehen sind sie schnell dabei. Aber wehe man will etwas von denen.

    • Ökohans sagt:

      Ich bin mit der EVH sehr zufrieden !!!

      • Honnie sagt:

        Dann hast du wohl noch nie Kontakt mit dem Laden aufnehmen müssen. Oder gar dort gekündigt.
        So etwas unfähiges habe ich noch nie erlebt.

        • Mum sagt:

          Genauso siehts aus. Schon eine Frechheit. Due Mieter zahlen u zahlen u muessen dann leiden. U see Vermieter ist genauso ein…… Habe nicht mal funktionierende Heizungen u in einem Zimmer keine Heizung u der verweigert den Einbau. Und stolze 7 Grad bis hiechstens 11 im. Winter. Hurra Dtl.

    • Eibacke sagt:

      Nö, das ist Kapitalismus. Verkauf von seriösen/kommunalen Unternehmen an private, die sich einfach an den Profit orientieren. Solltest du eigentlich wissen, oder bist du erst 10?!

      • Tomatensaft sagt:

        Die meisten privaten Vermieter sind auch seriös. Verstehe sowieso nicht, dass das über den Vermieter läuft. Bei meinen Anmietungen hatte ich immer einen eigenen Zähler im Keller mit eigenem Vertrag. Der Vermieter hat Strom nur für Flure, Gemeinschaftsräume und Außenanlagen gezahlt.

        • Tomatensaft sagt:

          PS: Also: Miete kürzen, LED- Batterieleuchte vom eingesparten Geld in den Flur legen.
          Das Gesetz erlaubt Notmassnahmen durch Mieter. Als Notmaßnahme nach Aufforderung an den Vermueter. mit Fristsetzung vom Elektriker Stromversorgung der Heizung durch einen Privatanschluss sicherstellen und Anwalt einschalten. Kosten dafür durch Zusammenlegen der Mietabzüge aufbringen. Dazu am besten einen Vertrag aller Parteien. Hab ich schon mal durchgemacht ( damals ging es ums Sanitäre). Vermieter war 2 Monate nicht erreichbar ( verreist), hat geflucht, mußte aber letztlich zahlen.

        • Warum fehlt hier jedem die Intelligenz sagt:

          Die Mieter haben weiterhin Strom, ist das so schwer zu verstehen?

    • Kiki sagt:

      Wenn die sooooo schnell abdrehen würden, hätten sich nicht solch erhebliche Rückstände bilden können.
      Was willst du denn von denen außer Strom/Gas?

  2. Oskar sagt:

    Ich empfehle, die Zahlung der Miete komplett einzustellen oder auf Stadtwerke umzuleiten.

  3. Hä? sagt:

    Warum werden dort die Strom- u. Heizungskosten über die Nebenkosten abgerechnet und nicht individuell?

  4. 10010110 sagt:

    Als Geschäftsführer tauchen Personen mit indischen Namen auf.

    Die sollten am besten sofort von Frau Faeser höchstpersönlich eingebürgert werden, für die erfolgreiche Integration und Weiterentwicklung des Wirtschaftsstandorts Deutschland.

  5. Läuft doch...für die Inder sagt:

    Gut dass wir hunderte Millionen Euro Entwicklungshilfe nach Indien überweisen. Davon können sich die Herrschaften die Ost-Immobilien kaufen und die Deutschen Deppen nach Herzenslust ausnehmen.

  6. Knarf sagt:

    Das mit den DDR Altschulden war auch nur so ein Trick um Geld zu generieren . Das ist die Quittung Danke BRD .

  7. So sagt:

    Wer nicht zahlt bekommt keinen Strom

    • Robert sagt:

      Die Mieter haben aber bezahlt. Warum wird beim Eigentümer in seiner Wohnung / Haus nicht der Strom abgeklemmt ? Das wäre eine wirksame Maßnahme.
      Immer wenn die Bonzen Scheiße bauen ,müssen die Kleinen bluten.

  8. Eibacke sagt:

    Die Marktwirtschaft hält vor allem am Ende nur Eines aus- die Zahlungskraft der Konsumenten!! Ich hatte Mathe 4. Hat bei dir wohl nicht geklappt??

  9. Eibacke sagt:

    Am Ende klingt das, dass alles nach einer sogenannten Kastenfirma. Plumpe Vermutung meinerseits.

  10. Robert sagt:

    „Das betrifft das Hauslicht und den Keller.“
    Wenn da in der Nacht ein Brand ausbricht und die Mieter müssen im dunkeln flüchten, dann hoffe ich , dass die EVH auch die Verantwortung übernimmt ,wenn die Mieter stürzen.

    • Fluchtwegbauer sagt:

      Die Landesbauordnung schreibt vor, wie Fluchtwege zu gestalten sind. Da gibt es auch in nachgelagerten Normen und Vorschriften Angaben zur Beleuchtung von Fluchtwegen.

      Man kennt ja diese grünen Lichter über Fluchttüren, das Licht ist relativ matt. Gefordert sind nur 1 Lux, was sehr wenig ist. Da ist der Mondschein fast heller.

      Aber zu deiner Frage: Ich nehme an, dass diese Notfallbeleuchtung im Treppenhaus vorhanden ist und vom Abschalten des Stromes nicht betroffen ist.

      Am problematischsten sind übrigens die Spacken, die im Falle eines Alarms/Probealarms (man weiss es nicht), lahmarschig und laut scherzend das Treppenhaus hinuntergehen und alle hinter sich aufhalten.

      • Robert sagt:

        Es werden trotzdem die Falschen bestraft. Das hilft deine Lobhymne der EVH auch nicht

      • Halle-Leser sagt:

        Da es sich nicht um öffentliche Gebäude handelt, ist ihre Ausführung zwar nett, aber am Thema vorbei.
        Und nein, in reinen Wohngebäuden gibt es keine Pflicht einer Not- oder gar Bereitschaftsschaltung.
        Genauso wie es keine Pflicht für eine Fluchtwegkennzeichnung gibt.

    • Kiki sagt:

      Die Verantwortung muss der tragen, der die Ursache setzt und das ist der Vermieter.

  11. Blindschleiche sagt:

    Art. 14 Abs. 2 GG neueste Fassung: „Eigentum verpflichtet zu nichts.“

  12. PaulusHallenser sagt:

    „Das war der Beginn einer “Ghettoisierung”, denn die neuen Eigentümer – oft irgendwelche Immobiliengesellschaften aus den alten Bundesländern, wollten vor allem Geld machen.“

    Mit der Vermietung von Immobilien Geld zu verdienen, ist kein Verbrechen, auch wenn es sich um „irgendwelche“ Immobiliengesellschaften aus den alten Bundesländern handelt. Denn nur zur Info: Die Wiedervereinigung fand bereits 1990 statt.

    „Als Geschäftsführer tauchen Personen mit indischen Namen auf.“

    Menschen mit indischen Wurzeln dürfen in Deutschland Geschäftsführer sein, auch wenn das offenbar noch nicht in Halle-Neustadt und der Silberhöhe angekommen ist.

    „Unter der Adresse in einem Einfamilienhaus im Hamburger Stadtteil Meiendorf sind noch weitere Firmen unter anderem aus dem Immobiliensektor angemeldet.“

    Was auch nicht anrüchig oder gar illegal ist.

    In Halle gibt es viele leerstehende Wohnungen. Wem es also bei seinem derzeitigen Vermieter nicht gefällt, der darf gerne sich woanders einmieten.

    • Ich nix mehr vermieten!!! sagt:

      „Mit der Vermietung von Immobilien Geld zu verdienen, ist kein Verbrechen, auch wenn es sich um „irgendwelche“ Immobiliengesellschaften aus den alten Bundesländern handelt. “

      Über dieses „irgendwelche“ bin ich auch gestolpert. Da steckt gleich eine Abwertung darin.

      Zu deinem anderen Punkt: Mit der Vermietung Geld zu verdienen.
      Hab ich mal gemacht, hat sich aber nicht gelohnt, da zuviel Aufwand und der Gewinn voll zu versteuern ist.

      Also die Wohnung nach Ablauf der Spekulationsfrist mit steuerfreiem Gewinn verkauft und das Geld in renditestarke Aktien angelegt, jetzt auch in Anleihen:

      – grössere Rendite
      – weniger Aufwand
      – niedrigere Steuer

      Herz, was willst du mehr?

      Soll in Deutschland vermieten, wer will, ich bin da raus.

    • 10010110 sagt:

      Was auch nicht anrüchig oder gar illegal ist.

      Illegal ist das vielleicht nicht, aber anrüchig auf jeden Fall. Genauso anrüchig wie die Häuser am Waisenhausring, die Papenburg gehören, und wo 50 osteuropäische Namen am Briefkasten stehen.

      • glauben viele sagt:

        Wer seinen Namen öffentlich sichtbar an einem Briefkasten stehen hat, der hat was zu verstecken!

    • Faktenprinz sagt:

      „…In Halle gibt es viele leerstehende Wohnungen. Wem es also bei seinem derzeitigen Vermieter nicht gefällt, der darf gerne sich woanders einmieten…“

      Einmal mehr beweist PaulusHallenser, was für ein empathieloses, arrogantes ******** er ist.

  13. Wintersonne sagt:

    Bedauern von EVH reicht nicht. Das Bundesverfassungsgerichts hat ein Grundrecht auf Stromversorgung eingeräumt .Voraussetzung für jede Stromsperre ist die Verhältnismäßigkeit (§ 19 StromGVV).Bei der Prüfung hat er alle ihm bekannten Umstände in die Abwägung einzubeziehen. Da diese Abwägung praktisch immer unterbleibt, führt dies zu einer Rechtswidrigkeit fast aller Stromsperren, so das Gutachten von BBH/ikem (BBH/ikem, S. 94).

    • jetzt kommts sagt:

      Grundrecht auf kostenlosen Strom?

      • kommschon sagt:

        Stromsperre = keine Stromversorgung

        • jetzt kommts sagt:

          „Das Bundesverfassungsgerichts hat ein Grundrecht auf Stromversorgung eingeräumt .“

          Nicht gelesen?

          • du hast es gleich sagt:

            Stromsperre würde dagegen verstoßen.

          • Glaube alles sagt:

            Ach so weil jemand bei dubisthalle schreibt eine Stromsperre würde dagegen verstoßen ist das rechtlich gültig.

            Du glaubst auch alles was man dir im Internet erzählt.

            Diese Stromsperre ist nicht rechtswidrig! Kannst du in dem Brief nachlesen! Fristen sind eingehalten, Rückstände hoch genug, und Ankündigungen sind ausreichend erfolgt!

            Dieses Grundrecht auf Stromversorgung beinhaltet die Zahlung des Verbrauchs wird diese nicht erfüllt erlischt das Grundrecht für diese Zeit!

          • derAutor sagt:

            „Kannst du in dem Brief nachlesen!“

            🙂

    • Verhältnismäßig kalt trotz Wintersonne und Grundrechte sagt:

      Die Leute werden weiterhin mit Strom versorgt, da wird nix gesperrt, steht auch nichts vom im Artikel. Das mit dem Grundrecht auf Stromversorgung solltest du nochmal nachlesen. Kostenlose Versorgung für alle ist damit nicht gemeint.

  14. Hallenser55 sagt:

    Einfach verbieten das Ausländer Wohnungen oder Grundstücke in Deutschland kaufen können.
    In Thailand klappt das wunderbar ! Wie manche deutschen Deppen schon leidvoll erfahren mussten, deren Haus der Einheimischen gehörte.

  15. ganz einfach sagt:

    Solchen Ärger könnte man vermeiden, wenn man Mieter direkt Verträge mit dem Versorger abschließen lassen würde, ohne windige Vermieter als Gelddurchreicher dazwischenzuschalten.
    Zumindest müssten solche Vorgänge – wie im Artikel beschrieben, strafbewehrt sein. Reicht ein Vermieter das gezahlte Geld der Mieter nicht an die Versorger weiter, müsste er automatisch vor Gericht landen. Im Wiederholungsfall Knast