Die „Maskenpolizei“ S-Bahn ist unterwegs: Bahn verdoppelt Prävention und Kontrollen
Die S3 von Halle (Saale) Hauptbahnhof nach Leipzig am Dienstagmittag war gut gefüllt. Und die S-Bahn war noch gar nicht losgefahren, da mussten schon einsteigende oder bereits sitzende Fahrgäste auf die Maskenpflicht hingewiesen werden.
Da war die Frau, die nur eine kaputte Maske dabei hatte – und von Präventionsteam der Deutschen Bahn eine neue Maske erhielt. Da war der ältere Mann, der seine Maske nur unter dem Kinn trug und damit argumentierte, die Maske sei schmutzig und er könne sie deshalb nicht aufsetzeen. Wiederum andere Fahrgäste hatten ihre Masken nur ünber den Mund gezogen, die Nase guckte heraus.
Begleitet von der Bundespolizei, der DB-Sicherheit und einem Präventionsteam sind die Fahrgäste in der S-Bahn-Mitteldeutschland durch die Waggons gegangen und haben auf die bestehende Pflicht zu Mund-Nase-Bedeckung hingewiesen. Normalerweise erfolgt die Ansprache nur durch den Zugbegleiter, und der ist oft allein. Die meisten Fahrgäste seien einsichtig und setzen dann ihre Maske auf, erklärte ein Zugbegleiter. Manch einer weigert sicht auch. Doch die Bundespolizei wird nur in den seltensten Fällen gerufen. Das liegt auch am engen Fahrplan bei der S-Bahn.
Doch die Bahn kündigt nun an, verstärkt derartige Teams zur Kontrolle einzusetzen. Aktuell sind bundesweit allein in den Fernverkehrszügen täglich 60 Teams unterwegs, die Zahl soll bis September verdoppelt werden. Der Schutz der Gesundheit von Mitarbeitenden und Fahrgästen in Zügen habe insbesondere vor dem Hintergrund des aktuellen Infektionsgeschehens oberste Priorität hat.
Und nachdem die alles kontrolliert und vorbeigelaufen sind, war alles wie am Anfang des Textes zu lesen ist.
Das stelle ich auch fest. Kommt ein(e) Schaffner(in), wird schnell was übers Gesicht gezogen, und kaum ist er/sie weg, wirds wieder runtergenommen. Ich finde, wer ohne Mund-Nasen-Bedeckung angetroffen wird, sollte mindestens den Zug verlassen müssen – ohne zweimaliges Bitten und Betteln. Sofort aussteigen und sein Verhalten reflektieren. Dumme Besserwisserei können die zu Hause veranstalten.
Ich würde dich zuerst rausschmeißen, mit oder ohne Maske. Guckst und ließt zuviel Mainstream und deine Scheuklappen sind größer als Elefantenohren.
Er hat doch recht. Ich fahr auch jeden Tag Zug und weder Maskenpflicht noch Abstandsregel wird noch ernst genommen.
Man schützt viell nicht sich aber andere, wenn sich alle dran halten, dann schützt man auch sich.
es ist klug, Menschen auf ihr Fehlverhalten aufmerksam zu machen, besonders, wenn es um gesundheitsgefährdendes Verhalten geht. Dass es immer auch solche Typen gibt wie ABC die danach wie die Kinder ihre Maske wieder abnehmen, ist mit eingepreist.
Werden die Fahrgäste auch auf die Gesetzeslage hingewiesen, daß gar keine Verpflichtung besteht sondern nur eine Empfehlung existiert. Wird jetzt jeder der keine trägt diskriminiert und verfolgt.
Es besteht eine Pflicht, keine Empfehlung.
Falsch esseppelt!!! Es gibt kein Gesetz dafür, nur eine Verordnung. Bei einem Gesetz müsste der Gesetzgeber bei Folgeschäden (beim tragen der Maske) haften. Das möchte er dann aber doch nicht. Informiere dich mal darüber;).
Ist also die Straßenverkehrsordnung nur eine Empfehlung?
Es zeigt mehr und mehr, dass die Globuli der Heilpraktiker schaden.
Natürlich! Eine Busgeldbewehrte Empfehlung. Nehmen sie dir die Fleppen weg, brauchste Busgeld. Oder eben Geld für den anderen würg-kotz-brech OePppEnnnVau!
Wer sagt Empfehlung, dass schreiben sie. Verordnung und Gesetz sind aber schon zwei verschiedene Dinge, da geben sie mir hoffentlich Recht. § 28 Infektionsschutzgesetz, im März schnell angepaßt, mehr wegen Masern, gibt da mehr Aufschluß. Ohh, ich glaube ich brauche wieder mehr Globoli :)).
Ich weiß ja nicht, ob „Namenlos“ auf seinem Streifzug durch Telegram-Lügenkanäle und Youtube-Juraseminare schon mal vom Infektionsschutzgesetz gehört hat.
Letztlich ist die Wirkung einer Verordnung dieselbe wie die eines Gesetzes. Es ist dann keine Regelung durch Gesetz, sondern aufgrund eines Gesetzes, die getroffen worden ist. Schließlich bedarf es einer gesetzlichen Regelung für den Erlass einer Verordnung, wodurch letztlich das verfassungsrechtlich verankerte Rechtsstaatsprinzip mit dem hieraus abgeleiteten Gesetzesvorbehalt erfüllt ist.
Es besteht bundesweit eine gesetzliche Pflicht. Ihre irrige Annahme wird heute hoffentlich zumindest Ihnen genommen sein. Ich hoffe, Sie klären Ihre Quellen und Mitnutzer der Quellen auf.
Im Übrigen kennen die meisten Maskenverweigerer auch die Pflicht, möchten aber nicht den Sinn dahinter sehen.
Na dann nennen sie mir mal bitte den §, wenn sie da so sicher sind. Da werden sie wohl nichts finden, wetten!
Im Infektionsschutzgesetz u.a. §§16, 17 und 28.
Wette verloren!
– §18 Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 (Schleswig-Holstein)
– §2 Niedersächsische Verordnung zur Neuordnung der Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2
– §12 Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der Freien und Hansestadt Hamburg
– §3 Dreizehnte Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Bremen)
– §8 Verordnung der Landesregierung MV gegen das neuartige Coronavirus
– §3 Siebte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt
– §2 Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (NRW)
– §2 Verordnung über den Umgang mit dem SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 in Brandenburg
– §4 SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung (Berlin)
– §1 Verordnung zur Beschränkung von sozialen Kontakten und des Betriebes von Einrichtungen und von Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie (Hessen)
– §2 Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19
– §6 Thüringer Verordnung zur weiteren Verbesserung der erforderlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2
– §9 Zehnte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz
– §2 Verordnung zur Änderung infektionsrechtlicher Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 8. August 2020 (Saarland)
– §3 Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Baden-Württemberg)
– §8 Sechste Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
Maskenpflicht im ÖPNV besteht in allen 16 Bundesländern.
Vielen Dank für die Mühe! Ich glaube aber, dass Mr oder Mrs Namenlos es trotzdem nicht wahrhaben möchte.
Wie du richtig reinkopiert hast, alles Verordnungen.
Euer Maskenwahn hat euch völlig die Birne vernebelt.
Ob Verordnung oder Gesetz, ist Schluß endlich auch egal. Menschen wie ihr haben wir es zu verdanken was ist und Gott weiß was noch kommt. Ich hoffe ihr habt Kinder vor denen ihr euch irgendwann rechtfertigen müsst.
Du wolltest den § genannt haben, ich habe den jeweilgen § genannt. Übrigens Handarbeit, nicht reinkopiert. Deine seltsame Unterscheidung zwischen Verordnung und Gesetz mal außen vorgelassen, zumal du ja selbst schreibst, dass es am Ende egal ist.
Du hast gewettet, es gibt keine §§, die die Maskenpflicht im ÖPNV anordnen. Die gibt es aber in allen Bundesländern. Wenn du in keinem der 16 deutschen Bundesländern lebst und als Ausländer auch nicht in einem der 16 deutschen Bundesländer den öffentlichen Personenverkehr nutzt, bist du natürlich fein raus. Dann solltest du dich aber zu rechtlichen Dingen die 16 deutschen Bundesländer betreffend auch nicht weiter äußern.
Da du keine Kinder hast, ist dir die Gesundheit anderer Menschen wohl auch egal. Aber in dieser traurigen Blase lebst du eben auch allein.
Es wurde freundlicherweise bereits durch einen anderen Kommentator erledigt. Ihre Ignoranz ist nicht zu übertreffen. Ich gehe mal davon aus, dass es für Sie zu mühselig oder gar unmöglich ist, eine Rechtsnorm zu lesen oder zu verstehen. Das muss man auch nicht unbedingt, weil die Maskenpflicht schon monatelang in der Presse beschrieben wird. Ach benutzen Sie doch einfach Google.
Die keine Maske tragen sofort aus dem Zug entfernen.Alternativ kann ihnen ein Pferdegespann angeboten werden.Natürlich mit Kosten verbunden.
Sag mal, hast Du Maskenpilz? Halluzinierst du davon? Ist das legal???
Der Ausschluss von der Beförderung steht in der Verordnung
Maske im Zug wird weiter abgenommen fertig ;)sind die weg wieder runter trag den Lappen nicht fertig
Das Coronaschwein lauert immer im Detail. Man muss nur genau hinschauen. Die Maskenfetischisten schleudern selber Quarktillimyonen an Viren aus, kommen sich aber wie die Retter der Galaxis vor. Aber die Letzten werden bald die Ersten sein!
Und deshalb wird es auf die Dauer auf Bußgelder und Rausschmeißen rauslaufen.
Du scheinst ja ein Intelligenzallergiker zu sein!
Wenn die Bahn dass als Beförderungsbedingung aushängt ist es eine plicht!!! Hausrecht!!!
Die HAVAG sollte sich mal ein Beispiel an den Kontrollen nehmen! Und alle die ohne angetroffen werden sollten die Bahn verlassen müssen und zusätzlich die gleiche Strafe zahlen wie Schwarzfahrer!
Wäre prima, dann hätte ich oft die Bahn für mich alleine!
Würde ich unterstützen, denn dann kann man endlich ohne das asoziale Pack in Ruhe fahren und muss sich nicht ständig umsehen, ob dir so einer zu Nahe kommt. Dann wäre auch die Geruchsbelästigung endlich vorbei.
Der Ausschluss von der Beförderung ist Teil der Verordnung.
Es wird nur aus Angst um die körperliche Unversehrtheit Abstand genommen, das durchzusetzen.
Bußgelder sind Ländersache und da ziert sich unser Landesvater…