Diebstahl, Bedrohung, Verstoß gegen das Waffengesetz: Bundespolizei vollstreckt U-Haftbefehl am Hauptbahnhof Halle

Keine Antworten

  1. 10010110 sagt:

    Sechs Straftaten und der konnte bis jetzt immernoch unbehelligt hier rumlungern? Mein Verständnis ist da irgendwo am Ende.

    • Unbehellfeld sagt:

      Es war ein Haftbefehl offen. Wie genau stellst Du Dir die aktive Suche nach Verdächtigen mit unbekanntem Aufenthaltsort vor? Möglichst mit vertretbarem Personalaufwand?

    • Malte sagt:

      Haftbefehl und unbekannten Aufenthalts, sagt dir was? Desgleichen StPO…Wenn man keine Ahnung hart und das auch noch postulkiert, sollte man nicht von „Verständnis“ quaken. Erwerbe dir wissen, das wird auch dein Verständnis bereichern.

      • @Malte sagt:

        „Wenn man keine Ahnung hart und das auch noch postulkiert,..“
        Aijaijai, wer im Glashaus sitzt..

  2. Emmi sagt:

    „Anordnung der Untersuchungshaft aufgrund von sechs, ihm zur Last gelegten, Straftaten.“
    Er hat sein Recht auf Asyl verwirkt, ab nach Afghanistan. Bei der Anzahl von Straftaten wo er erwischt wurde, da ändert er sich nicht.

    • Ach Emmi... sagt:

      Tja, anders als du urteilt das Rechtssystem nicht nach Anklagen sondern nach Verhandlungen. Anders als von dir werden Prognosen nicht nach kurzen Pressemitteilungen erstellt. Aber vielleicht bemühst du dich noch etwas, rührst die Werbetrommel und deine braun7blauen Freunde kommen an die Macht und ändern das alles. Jammer aber nicht, wenn es dich plötzlich auch betrifft. Dich und deine Giftzähne.