Duo läuft am Hauptbahnhof über die Gleise und zeigt sich uneinsichtig
Am Mittwoch, den 3. April 2024 gegen 18:55 Uhr wurde einer Streife des Bundespolizeireviers Halle (Saale) durch Sicherheitsmitarbeiter der Deutschen Bahn mitgeteilt, dass zwei Personen am Hauptbahnhof Halle (Saale) unbefugt Gleise überquerten. Demnach nahm der 19-Jährige mit seiner 18-jährigen Begleiterin eine lebensgefährliche Abkürzung von Bahnsteig sechs zu Bahnsteig acht/ neun. Glücklicherweise kam es zu keinem Schaden der Personen und Beeinträchtigung im Bahnverkehr.
Da sich die beiden ukrainischen Staatsangehörigen noch am Bahnsteig acht des Hauptbahnhofes befanden, nahmen die Bundespolizisten sich der Sache an. Bei Überprüfung der Personalien des Heranwachsenden in der Fahndungsdatei stellte sich heraus, dass der aktuelle Aufenthaltsort des jungen Mannes durch die Staatsanwaltschaft Bremen wegen Diebstahls ersucht wurde. Die Einsatzkräfte belehrten die Beiden über ihr Fehlverhalten und eröffneten ihnen ein Bußgeldverfahren. Trotz der eingehenden Belehrung verhielten sich die Betroffenen uneinsichtig. Die Sicherheitsmitarbeiter der Deutschen Bahn stellten aufgrund ihres regelwidrigen Verhaltens ein Hausverbot für den Hauptbahnhof Halle (Saale) aus. Mit dieser Ausstellung und Beendigung aller polizeilich notwendigen Maßnahmen verwiesen die Beamten die Polizeipflichtigen des Bahnhofes.
Der ausgesprochene Platzverweis und die Ausstellung des geltenden Hausverbotes hielt die Heranwachsenden jedoch davon nicht ab, den Hauptbahnhof um 20:30 Uhr nochmals zu betreten und sich in diesem aufzuhalten. Eine Streife stellte erneut die Tatverdächtigen fest, eröffnete den Tatbestand des Hausfriedensbruchs und verwies sie des Platzes. Gegen die Polizeipflichtigen wurde nun ein Strafverfahren wegen Hausfriedensbruchs sowie ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des unbefugten Aufenthaltes in den Gleisen eingeleitet. Des Weiteren wurde die ausschreibende Behörde über den aktuellen Aufenthaltsort des jungen Ukrainers durch die Bundespolizisten informiert.
In diesem Zusammenhang weist die Bundespolizei erneut eindringlich darauf hin: Bahnanlagen sind kein freies Gelände! Erwachsene und Kinder begeben sich mit ihrem Handeln unbewusst in Lebensgefahr. Die Züge nähern sich fast lautlos an und können je nach Windrichtung oft sehr spät wahrgenommen werden. Außerdem geht von den vorbeifahrenden Zügen eine enorme Sogwirkung aus, die ebenfalls zu gravieren-den, wenn nicht sogar tödlichen Unfällen führen kann.
18 und 19jährige „Heranwachsende“?
Wo sollen die denn noch hinwachsen?
Außerdem wollten die rot-grünen Genies nicht das Wahlalter auf 16 senken?
Was sind das denn dann – Kleinkinder?
Das sind dann Jugendliche.
Bleib nicht dumm, bilde dich.
Volle Zustimmung von meiner Seite. 18- bzw. 19jährige als „Heranwachsende“ zu bezeichnen geht gar nicht. Das sind Erwachsene – ob es gewissen Allesrelativierern passt oder nicht. Und was die Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre betrifft, so ist das in einigen Bundesländern (z.B. Baden-Württemberg) für Landtags- und Kommunalwahlen schon seit einigen Jahren Tatsache, https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1102383/umfrage/altersgrenzen-bei-wahlen-in-deutschland-nach-bundeslaendern/ .
Ergo kann man von Leuten, die das 16 Lebensjahr überschritten haben, erwarten, dass sie sich nicht wie Kleinkinder aufführen.
(Was ein junger ukrainischer Mann im wehrfähigen Allter hier in Deutschland zu suchen hat, steht auf einem anderen Blatt. Aber ich bin mir sicher, dass die üblichen Allesrelativierer auch hierfür eine Entschuldigung finden…)
Man kann mit 14 Jahren bestraft werden. Dennoch sind 14-Jährige keine Erwachsenen.
Bitte, bitte, halte dich von 14-Jährigen fern!!!
Vor dir hat niemand von 14-Jährigen geschrieben.
aber von Kleinkindern 😳
Ab in den Kriegsdienst für sein Vaterland!
Denen wird noch Zucker in den Arsch geblasen .
Unbelehrbar die beiden.