Durch Einbrecher gelegt? Klopapierrolle brannte in Hotel-WC am Boulevard, 50 Gäste evakuiert, Einbrecher im Keller gestellt

44 Antworten

  1. Horch und Guck sagt:

    Der Verdacht auf gefährliche Brandstiftung unter Inkaufnahme der Verletzung oder gar Tötung von zig Menschen ist kein Haftgrund?

  2. Ohne Arbeit gehts auch sagt:

    Einbruch und Brand gelegt. Ich sehe da auch kein Haftgrund. Die Linken werden jetzt noch fordern das Bürgergeld zu erhöhen damit die nicht einbrechen müssen.

    • ohne Denken geht es nicht sagt:

      Einbruch und Brand legen sind auch keine Haftgründe. Selbst wenn Einbruch und Brand legen bereits nachgewiesen wären.

    • Drecksland sagt:

      Hauptsache deutsche Obdachlose werden weggesperrt, sobald sie im scheiß EDEKA ein Bier klauen oder ’ne Straßenbahn ohne Ticket benutzen…

  3. 😆 sagt:

    Kein Haftgrund! 😁👍

  4. Frager sagt:

    Haftgründe sind nicht die Taten, Haftgründe sind Verdunklungs- Flucht-Gefahr oder auch kein fester Wohnsitz.
    Wenn der Typ einfach nur dumm ist und ne feste Bude hat, wo man ihn greifen kann, muss er dem Staat nicht noch zusätzlich auf der Tasche liegen. Und ob der Depp das Feuer gelegt hat, steht ja noch nicht mal fest.
    Was meist du wie viele von diesem Kaspern es hier gibt. Ist einer weg, kommt ein neuer aus seinem Versteck. Keinen Respekt vor fremdem Eigentum und keinen Bock zu arbeiten.

    • Zupp sagt:

      @Spacko:

      Wer in Wohnungen einbricht und dort Brände legt ist gemeingefährlich und gehört hinter Schloss und Riegel. Und zwar für die nächsten 10 Jahre und/oder bis 2 unabhängige Gutachter seine Ungefährlichkeit bescheinigt haben und dafür mit ihrer Haftpflichtversicherung geradestehen.

      • Miraculix sagt:

        Bin dafür. Was ist das bloß für eine bekloppte Rechtsprechung/Gesetzeslage!🤦🫣

      • Frager sagt:

        Hier hat aber niemand in Wohnungen eingebrochen und ob er Brände gelegt hat, steht auch nicht fest. Zumal ihr euch euer Welt immer so mach, wie ihr sie gerne hättet.
        Die Gemeingefährlichkeit ist hier also nicht bewiesen und somit ist eine Haft auch nicht angemessen. Da kannst du jetzt schäumen wir du willst, Gesetz ist Gesetz und daran müssen sich auch Richter halten.

        • Recht & Ordnung sagt:

          Ich schäume überhaupt gar nicht, denn ich bin davon nicht betroffen.

          Allerdings ist Knast, nenne es Sicherheitsverwahrung – egal – angemessen, für Mörder, Brandstifter, Räuber und Vergewaltiger. Oder willst du darüber etwa diskutieren.

          Die Typen frei rumlaufen lassen, damit sie gleich die nächste Straftat begehen? Irgendwann brennt nicht nur die Clopapierrolle oder Mülltonne ab, sondern das ganze Haus, junger Padawan!

  5. Emmi sagt:

    Warum keine Haftgründe, weil die Gefängnisse belegt sind

  6. Erkenne die Logik in Rechtsurteilen sagt:

    Entweder haben die Zeiten sich geändert und Bestrafungen sind in den letzten 15 Jahren lascher geworden oder die Bestrafung hängt vom Richter ab? Wie sonst ist es zu erklären, dass der gesunde Menschenverstand beim Vergleich von Urteilen und Straftaten immer wieder den Kopf schüttelt?

  7. Horch und Guck sagt:

    Bei den Anhängern von Sekundenkleber und orangen Westen hat Wiederholungsgefahr doch auch als Haftgrund genügt, warum dann nicht Hang zum Brandstiften?

  8. Bananenrepublik sagt:

    „Der zuständige Richter hatte keine ausreichenden Haftgründe gesehen.“

    Dann kann der Brandstifter also gleich weitermachen, prima!

  9. Diana sagt:

    Unfassbar

  10. JoBa sagt:

    Lächerlich.

  11. Rentner sagt:

    Schlimmer finde ich, dass der Einbrecher erst durch den Brand festgestellt wurde. Wenn der nur geklaut hätte, hätte das Hotelpersonal vielleicht irgendwann mal festgestellt, dass was fehlt.

    • Kommissär Absicht sagt:

      Einbrecher sollten verpflichtet werden, ihr Erscheinen oder wenigstens den Beginn ihrer Arbeit rechtzeitig anzukündigen. Am besten fernmündlich oder per Einschreiben. Man kann ja schließlich auch mal was vorhaben.

  12. Herzilein sagt:

    Befürworter für keine Haftgründe, was hättet ihr gefordert wäre euch diese Tat
    in der eigenen Wohnung passiert ? Sicherlich, dass er wiederkommt und sein
    Werk vollendet oder ?

    • Kellerbewohner sagt:

      Die deutsche Rechtsordnung richtet sich nicht nach Bauchgefühlen anonymer Internetkommentatoren.

      Du befürwortest doch Recht und Ordnung?!

  13. jordina kloppfetz sagt:

    hä digga was sind das denn für meldungen? hahahhaa
    und dann regen sich noch so’n paar leleks darüber auf, als hätten wir gerade keine anderen sorgen wtf?!

  14. NO RISK NO FUN sagt:

    Da hast du alle Einbrüche unbemerkt durchgeführt und willst nur noch mal schnell aufs Klo.

    Blöd nur, dass es mitten in der Nacht ist, völlig erledigt setzt du dich hin, zündest dir schnell noch ’ne Kippe an und zack fallen die Augen zu. Plötzlich brennt das Klopapier… WAS PASSIERT? Du hast auf einmal mehr als 50 Leute an der Arschbacke, die dir wütend beim Schnarchen auf der Klobrille zugucken, den Qualm bemerkst du erst jetzt und brüllst laut „SCHEIßE, WER WAR DAS DENN?“

    Kein Richter der Welt hält dich für schuldig, da der Rucksack ja dem Trottel gehört, der am Abend sein Hotelzimmer nicht mehr gefunden hat.

    Du Schlafmütze musst künftig echt besser aufpassen, wo du dein Geschäft erledigst… GUTE NACHT 😉

  15. kleines Richterlein sagt:

    Ich hoffe die Fachkraft fackelt nächstes Mal das Haus des Richters an, wenn seine Familie und er gerade drinnen schläft…