E-Scooter, Mofa, Hoverboard: mehrere Verkehrsverstöße in Halle (Saale) festgestellt
Da ein 40-Jähriger auf einem Elektrokleinstfahrzeug ohne ein nötiges Versicherungskennzeichen in der Albert-Roth-Straße fuhr, kontrollierten Polizisten am Freitagnachmittag den Fahrer. Wie sich dabei herausstellte, bestand für das Fahrzeug kein Versicherungsschutz. Gegen ihn wird wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz ermittelt.
Im Franz-Liszt-Bogen wurde ein 21-jähriger Fahrer eines Kleinkraftrades am Freitagnachmittag mit einer Sozia angehalten und kontrolliert. Der junge Mann hatte weder eine Mofa-Prüfbescheinigung, noch einen Führerschein. Jetzt ermittelt die Kripo gegen ihn.
In der Gottfried-Semper-Straße wurde am Freitagnachmittag eine Elfjährige auf einem Hoverboard festgestellt. Da ein solches Gefährt fahrerlaubnis- und versicherungspflichtig ist, wurde ein Elternteil darüber informiert, dass es sich hierbei um eine Straftat handelt. Im öffentlichen Verkehrsraum dürfen Kinder ein solches Hoverboard nicht führen.
Unter Drogen und Alkohol
Am Freitagnachmittag kontrollierten Polizisten in der Weißenfelser Straße einen 23-jährigen E-Scooter-Fahrer, der ohne erforderliches Versicherungskennzeichen unterwegs war. Wie sich herausstellte, verlor der Hallenser dieses während der Fahrt. Versicherungsschutz bestand für das Fahrzeug. Ein Drogenschnelltest ergab, dass der junge Mann unter Drogeneinfluss stand. Die Entnahme einer Blutprobe wurde angeordnet und in einer Klinik durchgeführt.
Da ein 41-Jähriger auf einem Elektrokleinstfahrzeug in Schlangenlinien am Freitagabend in der Gustav-Staude-Straße fuhr, kontrollierten Polizisten den Mann. Es stellte sich heraus, dass er sowohl unter Drogeneinfluss, als auch unter erheblicher Alkoholeinwirkung stand. Eine Blutprobenentnahme wurde angeordnet und in einer Klinik durchgeführt. Gegen die Fahrer wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Das sind allesamt schwere Verbrechen… Nur gut das der Staat hier durchgreift.
So fühle ich mich in Halle gleich sicherer.
Wenn du regelmäßig die Polizeimeldungen liest, wird dir sicher aufgefallen sein, dass sehr häufig bei einfachen Verkehrskontrollen auch echte Verbrecher ins Netz gehen. Und es ist gut, dass der Staat auch bei kleinen Vergehen nicht immer ein Auge zudrückt, denn das würde Leuten, die Gesetze eh nicht so ernst nehmen, nur noch mehr suggerieren, dass man machen kann, was man will. Wehret den Anfängen.
Vor allem 11 jährige Kinder die auf Nebenstraßen in Wohngebieten mit ihren Hoverboards rumfahren…
Sind alles OWi…keine Vergehen nach StGB. Zu deiner Beruhigung…
Was davon sind OWi?? Bitte mal in §6 Pflichtversicherungsgesetz und §21 StVG sehen! Vergehen (und Verbrechen) sind nicht nur im StGB zu finden.
§316 StGB ist zudem auch einschlägig.
Mit ’ner Owi fängt’s an.
Alles Birnen.
Bezeichnet die Dinger doch nicht als „ Hoverboard“. Die haben Räder.
So sieht’s aus. Als Hoverboard bezeichnet man selbstschwebende Skateboards.
hover – schweben, wer kein Englisch kann