Ecstasy, Meth, Falschgeld: Prozessbeginn am Landgericht in Halle

Dem im Juli 1983 geborenen Angeklagten werden vier Straftaten zur Last gelegt: Anstiftung zur Einfuhr von Betäubungsmitteln in Tateinheit mit gewerbsmäßigem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln, bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln, Geldfälschung und das Verschaffen von falschen amtlichen Ausweisen.
Im Juni 2022 soll in einem Paketverteilzentrum ein aus Italien stammendes und an die Wohnanschrift des Angeklagten adressiertes Paket auf dem Förderband beschädigt worden sein. In dem Paket hätten sich 16,3 g CBD-Haschisch und 989 g CBD-Cannabis befunden. Diese Betäubungsmittel sollen der Angeklagte und seine gesondert verfolgte Ehefrau entweder im Internet oder telefonisch bei dem italienischen Absender bestellt und dabei beabsichtigt haben, die Betäubungsmittel weiterzuverkaufen.
Bei einer Durchsuchung der Wohnung des Angeklagten und seiner Ehefrau seien im November 2022 diverse zum Weiterverkauf vorgesehene Betäubungsmittel aufgefunden worden, u. a. 102 g Amphetamin, 127 Ecstasytabletten, 472 Methamphetamintabletten und 3,8 g Methamphetamin. Außerdem sei eine geladene Schreckschusswaffe aufgefunden worden, die der Absicherung der Betäubungsmittelgeschäfte gedient habe.
Ferner seien in der Wohnung 196 Stück gefälschte 50,-Euro-Banknoten aufgefunden worden, bei denen es sich um täuschend echt aussehende Totalfälschungen gehandelt habe und die der Angeklagte als vermeintlich echtes Geld in den Zahlungsverkehr habe bringen wollen.
Schließlich sei neben dem Falschgeld ein totalgefälschter bulgarischer Reisepass aufgefunden worden, mit dem der Angeklagte im Rechtsverkehr seine Identität habe verschleiern wollen.
Der Angeklagte hat die Taten in Abrede gestellt.
Im Falle einer Verurteilung droht ihm eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.
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