Ein Jahr Haft auf Bewährung nach schwerem Fall von Tierquälerei in Bad Lauchstädt – Urteil im Prozess um 128 Hunde gefallen

Im Prozess um mehr als 120 verwahrloste Hunde in Bad Lauchstädt hat das Amtsgericht Halle (Saale) nun das Urteil gesprochen. Die Betreiberin einer im Saalekreis gelegenen Tierpension wurde wegen Tierquälerei in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt – bei einer Bewährungszeit von drei Jahren.

Zudem verhängte das Gericht ein umfassendes Berufsverbot: Für die Dauer von vier Jahren darf die Frau weder Hunde halten noch betreuen oder mit ihnen handeln. Auch ein sonstiger beruflicher Umgang mit Hunden ist ihr untersagt. Eine Ausnahme gilt lediglich für eine nichtselbstständige Tätigkeit als tiermedizinische Fachangestellte in einer Tierarztpraxis – und auch nur dann, wenn diese unter tierärztlicher Kontrolle erfolgt und ihr die Pflege der Tiere nicht allein obliegt.

Der Mitangeklagte, der Lebensgefährte der Frau, wurde ebenfalls wegen Tierquälerei in zwei Fällen verurteilt. Gegen ihn verhängte das Gericht eine Gesamtgeldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 30 Euro, insgesamt 4.500 Euro. Auch ihm wurde für drei Jahre untersagt, Hunde zu halten oder zu betreuen. Weitere angeklagte Taten stellte das Gericht gemäß § 154 Abs. 2 Strafprozessordnung ein. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Staatsanwaltschaft und Verteidigung können binnen einer Woche Berufung oder Revision einlegen.

128 Hunde aus katastrophalen Zuständen gerettet

Hintergrund des Verfahrens sind dramatische Zustände auf einem Grundstück im Bad Lauchstädter Ortsteil Delitz am Berge. Kurz vor Weihnachten 2024 hatten Behörden dort insgesamt 128 Hunde sichergestellt. Die Tiere waren nach Darstellung der Staatsanwaltschaft teils schwer verwahrlost und unter tierschutzwidrigen Bedingungen untergebracht.

Im Prozess, der am Dienstagvormittag vor dem Amtsgericht Halle begann, wurden unter anderem Videoaufnahmen aus der Tierpension sowie aus dem Wohnhaus der Angeklagten gezeigt. Sie dokumentierten die beengten und hygienisch problematischen Verhältnisse, in denen die Hunde lebten. Die Staatsanwältin sprach von einem der schwersten Fälle von Tierquälerei in Sachsen-Anhalt.

Ursprünglich hatte die Anklage fünf Taten umfasst. Zwei davon räumte die Angeklagte vor Gericht ein. Die übrigen Vorwürfe wurden im Laufe des Verfahrens teilweise eingestellt.

Bereits einschlägig vorbestraft

Die Betreiberin war bereits zuvor wegen Tierquälerei verurteilt worden. In Bennstedt hatte sie früher ebenfalls eine Tierpension geführt. In einem früheren Verfahren verhängte das Amtsgericht gegen sie eine Geldstrafe in Höhe von 1.600 Euro.

Die erneuten Vorwürfe wiegen nach Auffassung des Gerichts schwer. Mit der Bewährungsstrafe und dem mehrjährigen Verbot im Umgang mit Hunden soll verhindert werden, dass sich vergleichbare Vorfälle wiederholen. Ob das Urteil Bestand haben wird, hängt nun davon ab, ob eine der Parteien Rechtsmittel einlegt.

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2 Antworten

  1. Ich71 sagt:

    Das Urteil ist eine Frechheit. Viel zu wenig. Aus solchen Urteilen lernen solche Leute nicht.

  2. Detlef sagt:

    Nur 1 Jahr Haft sind viel zu wenig.

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