Einbruch in der Salzstraße: Täter kam über Balkon

2 Antworten

  1. fassungslos! sagt:

    „Der genaue Stehlschaden ist noch nicht bezifferbar.“
    Was für ein schööönes Deutsch!!!

    • angefasst sagt:

      Sowohl stehlen als auch Schaden sind seit dem 8. Jh in der deutschen Sprache nachweisbar.

      Zusammengesetzte Substantive („Tuwörter“) sind Stoff der Grundschule.

      Im Gegensatz zum auch existierenden deutschen Wort „dieben“ ist „stehlen“ heutzutage sehr viel gebräuchlicher. Der Begriff „Diebesgut“ (Gut des Diebes) umschreibt den Vorgang des Stehlens zudem etwas ungenauer als „Stehlgut“ (Gut, das gestohlen wurde).

      Hoffentlich hast du wenigstens von „Gut“ schon mal was gehört. 😬