Einbrüche in Läden im Mühlweg und am Boulevard – Tatverdächtiger gestellt
Am heutigen morgen wurde die hiesige Polizei, durch einen namentlich bekannten Zeugen, über einen gerade stattfindenden Einbruch in ein Ladengeschäft im Bereich Leipziger Straße in Halle (Saale) unterrichtet. Nach Eintreffen der Polizei bestätigte sich der Sachverhalt und die beiden tatverdächtigen Personen konnten noch in unmittelbarer Nähe des Tatortes gestellt werden.
Im Rahmen der nachfolgenden Durchsuchung der beiden Tatverdächtigen wurden verschiedene Gegenstände, unteranderem Bargeld und Zigaretten, aufgefunden. Im Rahmen der weiteren polizeilichen Ermittlungen konnten Bezüge zu weiteren Einbrüchen in Ladengeschäfte im Bereich Leipziger Straße und Mühlweg in Halle (Saale) im Laufe der letzten Nacht hergestellt werden.
Das Polizeirevier Halle (Saale) hat die strafrechtlichen Ermittlungen eingeleitet, welche derzeitig andauern.
„Das Polizeirevier Halle (Saale) hat die strafrechtlichen Ermittlungen eingeleitet, welche derzeitig andauern.“
Da gibt es nichts zu ermitteln! Die beiden sind auf frischer Tat ertappt worden, also schaut der diensthabende Polizist ins StGB, was da an Strafe vorgesehen ist. Das ganze dann auf einem Begleitschein notiert (Durchschlag verbleibt in der Wache) und dann ab mit der Minna.
Es ist kein Wunder, wenn Mehrfachstrafttäter frei herumlaufen, wenn die Justiz mit solchen Kinkerlitzchen unnütz ihre Zeit vertrödelt.
§ 1 Grundgesetz kommt auch noch ins Spiel .
Kapitel heißt das beim Grundgesetz glaube