Einkaufen, Sport, Kultur, Gastro, Beherbergung, Spielhallen, Tattoostudios: diese Corona-Regelungen gelten ab Dienstag in Halle – weitere Lockerungen in Sicht

Am morgigen Dienstag, 25. Mai, tritt die neue Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt in Kraft.
Die Stadt Halle (Saale) hat eine Übersicht bereitgestellt, welche Regelungen dann gelten. Beispielsweise fällt die Testpflicht beim Frisör weg. Sport ist wieder möglich, beim Training können maximal 25 Sportler zusammen kommen. Sogar Zuschauer sind erlaubt.
Beim Einkaufen entfällt die Testpflicht sowie die Terminpflicht, eine Anwesenheitsliste ist aber zu führen. Erlaubt ist der Betrieb von Spielhallen. Hotels und Restaurants dürfen wieder Gäste empfangen. Fitnessstudios, Piercing- und Tattoostudios können auch wieder öffnen,ebenso Freibäder und Schwimmhallen. Allerdings gilt hier überall eine Testpflicht (Ausnahmen für Geimpfte und Genesene). Wegen des Aufwands oder noch zu erledigender organisatorischer Voraussetzungen machen zahlreiche Unternehmen davon aber noch nicht Gebrauch.
Die Stadt Halle könnte zudem noch diese Woche von weiteren Lockerungen profitieren. Bleibt die Inzidenz weiter unter 50, greift die nächste Lockerungsstufe. Dann sind beispielsweise professionell organisierte Veranstaltungen mit höchstens 50 Teilnehmenden gestattet (Zuzüglich Genesene und Geimpfte). Auch Messen und Ausstellungen sowie Spezialmärkte mit höchstens 50 Besuchern werden wieder gestattet. Und getanzt werden darf dann auch wieder – Discos dürfen wieder stattfinden, wenn auch nur mit 50 Teilnehmern und nur draußen.
Alle Regelungen:
Einkauf:
Einkauf ist ab Dienstag, 25. Mai, in Ladengeschäften wieder ohne Terminvereinbarung möglich. Die Maskenpflicht gilt weiter, die Kundenzahl ist begrenzt. Ein Anwesenheitsnachweis ist zu führen, soweit es sich nicht um Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Direktvermarkter für Lebensmittel, Blumen und Pflanzen, den Vertriebs von Lebensmitteln im Reisegewerbe, um Online-Handels-, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Teileverkaufsstellen, Fahrradläden, Zeitungs- und Zeitschriftenverkauf, Buchhandlungen, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Blumenläden, Gärtnereien, Garten- und Baumärkte sowie Großhandels-Einrichtungen handelt.
Sport:
Individualsport ist weiter möglich, ebenso der Trainingsbetrieb des organisierten Sports im Freien in Gruppen bis 25 Personen, dies gilt auch für den Kontaktsport. Nur die Trainer und Verantwortlichen benötigen einen Test. Zusätzlich ist nun außerhalb des Trainingsbetriebs organisierter kontaktfreier Sportbetrieb im Freien mit höchstens 25 Personen erlaubt. Hier benötigen alle Personen einen Test.
Im Innenbereich ist nun auch der Trainingsbetrieb des organisierten kontaktfreien Sports in Gruppen erlaubt, wobei die zulässige Personenzahl auf eine Person je 20 angefangene Quadratmeter, höchstens aber auf 10 Personen begrenzt ist. Alle Personen benötigen einen Test.
Bei einer Inzidenz unter 50 sind beim Trainingsbetrieb des organisierten Sports Zuschauer zugelassen – 100 im Außen- oder 50 im Innenbereich, auch hier mit Test und Kontaktnachverfolgung.
Bei Einhaltung von Abstandsregelungen und negativem Test sind auch Kurse insbesondere in Fitness- und Sportstudios, Tanz- und Ballettschulen sowie Yoga- und andere Präventionskurse mit höchstens zehn Personen zuzüglich Trainer möglich.
Kultur und Freizeit:
Museen, Ausstellungen und Zoos können bei einer Inzidenz unter 100 öffnen. Es ist ein Anwesenheitsnachweis erforderlich. Kulturveranstaltungen in geschlossenen Räumen sind möglich. Dabei darf nur jeder zweite Platz belegt werden, maximal 50 Besucher sind bei einer Inzidenz unter 100 zulässig, bei einer Inzidenz unter 50 maximal 200. Ein Test und die Kontaktnachverfolgung sind erforderlich.
Outdoor sind max. 200 Personen (Inzidenz unter 100), bzw. maximal 300 (Inzidenz unter 50) erlaubt – jeweils mit Test und Kontaktnachverfolgung.
Schiffsausflüge sind möglich, soweit ein medizinischer Mund-Nasenschutz getragen wird. Reisebusreisen, Stadtrundfahrten und vergleichbare touristische Angebote bleiben untersagt.
Bei einer Inzidenz unter 50 sind zudem professionell organisierte Messen und Ausstellungen sowie Spezialmärkte mit höchstens 50 Besuchern gestattet. Planetarien und Sternwarten dürfen wieder für den Publikumsverkehr geöffnet werden; wobei eine Höchstgrenze von 50 Besuchern in geschlossenen Räumen und 100 Besuchern im Freien gilt. Soziokulturelle Zentren, Bürgerhäuser und Angebote von Mehrgenerationenhäusern dürfen unter einer Inzidenz von 50 für Gruppen bis höchstens zehn Personen öffnen. Tanzlustbarkeiten dürfen im Außenbereich mit höchstens 50 Besuchern zwischen 6 Uhr und 22 Uhr nur mit Test stattfinden. Bei der Ermittlung der Anzahl der Besucher werden auch hier vollständig geimpfte und genesene Personen nicht berücksichtigt.
Veranstaltungen:
Veranstaltungen bleiben generell untersagt. Die Ausnahme sind professionell organisierte Veranstaltungen im Freien mit höchstens 20 Teilnehmern. Diese sind bei einer Inzidenz von unter 100 gestattet, wenn Hygiene und Zugangsbegrenzungen eingehalten werden – Genesende und Geimpfte bleiben bei der Berechnung unberücksichtigt. Es bestehen Test- und Maskenpflicht. Bei einer Inzidenz von unter 50 sind professionell organisierte Veranstaltungen mit höchstens 50 Teilnehmenden gestattet – Genesende und Geimpfte bleiben unberücksichtigt.
Badeanstalten, Schwimmbäder:
Badeanstalten, Schwimmbäder und Heilbäder sind geöffnet. Für Innenbereiche gilt eine Zugangsbeschränkung (1 Person je 20 Quadratmeter). Es besteht Testpflicht und die Pflicht zum Führen eines Anwesenheitsnachweises.
Fitnessstudios:
Fitnessstudios sind mit Tests und Kontaktnachverfolgung geöffnet. Es gibt eine Zugangsbeschränkung (eine Person je 20 Quadratmeter).
Körpernahe Dienstleistungen:
Friseursalons, Kosmetikstudios, Nagelstudios, Piercing- und Tattoostudios können öffnen. Eine Anwesenheitsnachweis muss geführt werden, und es gilt eine Maskenpflicht. Die Pflicht zur Terminvereinbarung entfällt.
Gastronomie und Beherbergung:
Innen- und Außengastronomie können mit negativem Test genutzt werden. Für die maximale Gästezahl gelten dabei konkrete Vorgaben: Zwischen den Tischen muss ein Abstand von 1,50 Meter eingehalten werden; je 2,5 angefangene Quadratmeter Innenfläche ist ein Gast zulässig. Der Innenbereich darf nur von 6 bis 22 Uhr geöffnet werden. Bei Mitnahme von Speisen oder Außer-Haus-Verkauf gilt keine Testverpflichtung.
Hotels, Pensionen und andere Beherbergungsbetriebe dürfen wieder öffnen, Anwesenheitsnachweise sind erforderlich. Übernachtungsgäste müssen vor Betreten der Unterkunft und danach alle 48 Stunden einen aktuellen Test vorweisen. Beim autarken Tourismus gilt die Testverpflichtung nur einmalig bei Ankunft.
Kontaktbeschränkungen:
Bei einer Inzidenz unter 100 gilt weiterhin: Ein Hausstand darf sich mit einem weiteren Hausstand treffen, wobei dieser aus maximal fünf Personen bestehen darf. Bei einer Inzidenz unter 50 gilt: Ein Hausstand darf sich mit maximal fünf weiteren Personen treffen – egal aus wie vielen Hausständen die Personen sind.
ÖPNV:
Die FFP2-Masken-Pflicht im Öffentlichen Personennahverkehr bleibt für Personen ab 16 Jahren bestehen, für Sechs- bis 15-Jährige ist das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes erlaubt. Dies gilt auch für die Nutzung des Schülerverkehrs.
Kindertagesstätten:
Kitas öffnen bei einer Inzidenz von unter 100 im eingeschränkten Regelbetrieb, bei einer Inzidenz unter 50 kehren sie in den Regelbetrieb zurück.
Die Leute wird es zwar freuen aber ich glaube, dass alles geschieht zu früh
Testpflicht ist ab 6 Jahren ?
Richtig wurde mir jedenfalls gesagt! Da ich mein 4 jährigen testen lassen wollte!
Genau. Habe es eben auch so rausgelesen.
Die Schulen finden bei den Öffnungsschritten keinerlei Erwähnung. Deutlicher kann man Geringschätzung, Missbilligung und Gleichgültigkeit unserer Politik für Bildung, Kinder und Familien nicht zum Ausdruck bringen.
Doch doch. In zwei Wochen dann…
Mach deine Hausaufgaben und lerne, sonst Schellerts im Karton!
Genau das wollte ich auch erwähnen. Alles macht auf nur die Schulen erst in 2 Wochen. Wen interessiert denn die Schule und dass unsere Kinder in der Oberstufe dieses Jahr so gut wie nix gelernt haben. Die Lehrer doppelte Belastung haben.
Solche Entscheidungen können nur von Menschen kommen, die keine eigenen Kinder haben.
„Die Leute wird es zwar freuen aber ich glaube, dass alles geschieht zu früh“
Dann schütze dich bitte, und bleib zu Hause!
Guter Tipp Müllmann, ich bleibe zu Hause will nicht deinetwegen im Krankenhaus landen nur weil du unbedingt in die Gaststätte gehen musst
@Dich: Ich denke was „müllmann“ versucht zu sagen ist: Andere sind nicht für Ihre Gesundheit verantwortlich. Andere sollten ihre Freiheiten auch nicht langfristig einschränken müssen, weil einige Leute (vielleicht berechtigte) Angst vor einer Infektion haben. Ich bin es jedenfalls leid, um meine Grundrechte betteln zu müssen.
Und mir ist es Leid ,das du dich immernoch mit anderen Federn schmückt. Und immernoch unter den von mir ausgesuchten Nick schreibst.
Ich kenne Sie überhaupt nicht. Den Nick hatte ich schon vorher auf anderen Seiten. Der Namenskonflikt ist natürlich blöd. Wenn Sie mich freundlich bitten würden, anstatt mir irgendwelche Dinge zu unterstellen, werde ich über einen Wechsel nachdenken.
Warum öffnen die Schulen nicht im Regelbetrieb????? Kitas öffnen doch auch und Inzidenz ist unter 50!!!!!!!
Die Politik benötigt weitere 14 Tage um für alle Schulformen den Regelbetrieb zu gestatten.
Aktuell ist hierbei der 07.06. in Aussicht gestellt.
Bei den Schließungen ist man deutlich flexibler.
Uschieschatz, weniger ist oftmals mehr.
Liebes Du bist Halle Team,
was ist mit den vielen Chören? Ab wann dürfen diese wieder proben? Könntet ihr das mal recherchieren?
Danke im Voraus.
Ich bin nicht vom ‚Du bist Halle‘ Team. Kommentiere nur interim. – Werte junge Jacqueline! Wenn Sie hier im Forum fragen, bleiben Sie hoffnungsvoll und nicht verzagen, dass Ihnen wenige antworten wollen, weil die sich die meisten im Heavy, lazy Texten als Schwergewichte trollen. – Doch wenn Sie in einem Chor singen, haben Sie von mir die Erlaubnis zu allem. Weil gekonnte Kultur, darf immer Freude bringen.
Wo kriegt man denn so einen Test und zu welchen Kosten? Wenn ich nun jedes mal um in’s Fitnessstudio zu gehen vorher 10€ oder mehr für einen Test ausgeben muss (der darf ja max. 24h alt sein), lohnt sich das nicht. Das wirkt wieder alles sehr undurchdacht.
Bei uns am Zoo kann man sich testen lassen oder in einigen Apotheken. In einigen Apotheken muss man sich Voranmelden. Was ich nicht weiß, wie oft darf man sich kostenlos testen.
Kostenlos z. Bsp. Palette, Magdeburger str.,…
@Hallunke Schnelltests sind überall kostenlos. Auf dem Markt gibt es zB einen neben dm, da kann man sogar ohne Termin hin.
Lediglich den PCR Test, wenn man keine Symptome hat und zB verreisen will, muss man selber bezahlen.
Alles klar, danke an alle. Dann probiere ich das mal.
@Hallunke
Wie wäre es denn, wenn du selbst mal nach deinen Sachen suchen würdest? Im Internet steht alles drin, was man wo findet.
Aber es ist ja einfacher, andere für sich suchen zu lassen.
@Philipp Schramm Ich habe natürlich vorher auf den Seiten der Stadt geschaut. Dort sind auch einige Testzentren mit u. a. kostenlosen Testmöglichkeiten aufgelistet, jedoch nicht wie oft man diese in Anspruch nehmen kann und noch dazu keine in meiner Nähe. Zudem sind bei vielen anderen Testmöglichkeiten keine Preise angegeben, sodass mir meine Frage durchaus berechtigt zu sein scheint. Denn wenn ich nun jeden zweiten oder dritten Tag meine Grundrechte ausüben möchte (zum Sport gehen) und ich dafür einen beträchtlichen Aufwand betreiben muss, dann läuft hier doch etwas gewaltig schief.
Bei dir läuft was schief , das du dich immernoch mit anderen Federn schmückt. Und immernoch unter den von mir ausgesuchten Nick schreibst.
*** Ich distanziere mich ,von diesem User ***
Wie jetzt ? Dein Grundrecht konntest du schon immer im Freien tätigen ….Fahrrad fahren ,laufen, Burpees,Squats und das noch kostenlos und ohne Test. Von woher bist du denn zugezogen ,das du so traumatisiert bist ?
Ich wüsste nicht ,das unser Hallunke sich schon mal über seine Grundrechte beschwert hätte. Man kennt so die Pappenheimer hier. Grins.
Im Internet steht auch nicht immer die Wahrheit drin.
Aus dem weg du ungeimpfter Geringverdiener!
Du bist selber undurchdacht ,das du dich immernoch mit anderen Federn schmückt. Und immernoch unter den von mir ausgesuchten Nick schreibst.
***Ich distanziere mich von diesem User ***
Ich kenne Sie nicht. Das oben war mein erster Kommentar auf dieser Seite. Der Nick „Hallunke“ liegt als Zugezogener natürlich nahe und Sie haben ihn sicher nicht erfunden. Also unterlassen Sie bitte etwaige Unterstellungen, danke.
Du musst mich auch nicht kennen. Ein Hinweis das jemand bereits , schon lange, unter diesem Namen unterwegs ist, sollte reichen. Und verständlich sein.
@Hallunke Nicht wirklich. Das kann ja jeder behaupten. Außerdem finde ich Ihren Ton echt daneben.
Einen angenehmen Tag noch.
Na nur gut ,das Halle nur einen Zugezogenen hat. Dann sollten Sie sich als Zugezogener vorher mal erkundigen ,damit sie nicht gleich zum Hallodrie werden. Donnerlittchen. Das könnte einem aber auch nahe liegen, oder ? Ansonsten wird Ihnen gerne geholfen.
Tanzlustbarkeiten 🤭
dachte ich mir auch so… 😂
Daran kann man sehen, an welchen verstaubten Wälzern sich die Bürokraten bei Erstellung der Vorschriften bedient haben 😛
Es wird warm, es wird Sommer, . Testpflicht für Genesene und Geimpfte entfällt, obwohl mehrfach Infektion bei manch Person möglich ist… Ohne Tests, weniger Ergebnisse, weniger Infizierte,.. Schön, wenn es alles wieder halbwegs in den früheren Alltag übergeht, manchmal vermisse ich schon einige Dinge.. Aber glaube auch, es ist verfrüht,.. Wir haben ja gesehen, wo das hin geführt hat, wo nur ein paar 20 Menschen infiziert waren, wie schnell die Zahlen nach oben gingen, und wir haben immer noch tausende Infizierte… Ich finde, ja, okay, macht alles auf, aber ich meine, dass Testpflicht überall, auch für Geimpfte und Genesene, bestehen bleiben sollte, natürlich kostenlos…,ich finde es eh blöd, dass Tests immer noch teuer verkauft werden,viele würden sich keinen Test kaufen, und ich finde, diese Kosten sollte der Staat bei einer Pandemie schon übernehmen,… Ich meine, wenn überall kostenlose Test gemacht würden, bzw kostenlos angeboten würden, könnte man wieder viel mehr Freiheiten haben, und der Zeitaufwand von 15 Minuten pro Person wäre allemal besser, als dass die Zahlen wieder steigen, wir wieder zig Einschränkungen haben und wieder ewig vor geschlossenen Türen stehen…
Wenn ich 15 – 20 min. für einen Test aufwende, um wieder das zu tun, was mir Spass macht, dann gerne. Wenn Anderen ein Test vorher wie Stress und Gängelung vorkommt, dann sollen sie doch zu Hause bleiben oder nur das tun, was keinen Test benötigt. Lieber so, als nochmal in einen Lockdown zurückzufallen – auch wenn es einige in diesem Land gibt, die das vermutlich noch gut finden, weil sie dann ihr Narrativ weiter bedient sehen.
Und die Datenbank wächst und wächst…. Wie schön….
@Nur ne Meinung
Die Impfung schützt dich NICHT vor einer Ansteckung. Sie soll lediglich einen schweren oder gar tödlichen Verlauf verhindern.
Das ist bei der Corona-Impfung nicht anders, als bei einer Grippe-Impfung.
Man kann an -zig Stellen in der Stadt kostenlose Schnelltests machen lassen. Nachzulesen seit Wochen auf der Homepage der Stadt. Wie kann man das denn nur immer noch nicht mitgekriegt haben, aber lange Kommentare verfassen?
Ist doch egal, wie lang meine Meinung ist .. Ja, weiß ich, dass verteilt in der Stadt kostenlose Test angeboten werden,sind daselbst nach der Arbeit mit Auto auch hingefahren, da hier in der Nähe nichts war,.. ich meine überall direkt vor Ort, wo man hin möchte, ob Geschäfte, Fitnesscenter, Kinos, Diskotheken, Clubs, Gaststätten,.Museen, eca usw…
Im Prinzip heißt das ja die Geimpften werden unter umständen zur Gefahr für die nicht Geimpften da diese Träger des Viruses sein können es aber nicht wissen da die sich ja nicht mehr testen lassen müssen.
Richtig
Und die Kinder bleiben erstmal im Wechselunterricht. Das ist wirklich bitter.
Steht irgendwo, ab welcher Inzidenz die Maskenspflicht im Unterricht entfällt? Ich meinte früher mal gelesen zu haben, unter 50, oder war es unter 35? Ich finde diesen Plan auch nicht auf den Seiten des Bildungministeriums.
Ab wann ist es denn nun möglich, mit dem Fernrohr Ausschau nach Bordsteinschwalben zu halten?
Hätte nicht schon 2020 LTW sein können ? Was Wahlen alles so bewegen können ,da werden wir zur BTW die versprochenen „blühenden Landschaften“ doch noch bekommen.