Elektronik- und Leasinggeschäfte: Untreueprozess gegen früheren Chef des Eigenbetriebs Kita eröffnet

Das Amtsgericht Halle (Saale) hat die Anklage der Staatsanwaltschaft Halle gegen einen ehemaligen Mitarbeiter des Eigenbetriebes Kindertagesstätten der Stadt Halle (Saale) wegen Untreue zugelassen. Das Hauptverfahren wird vor dem Schöffengericht geführt. Am 25. Februar soll der Prozess starten.

Nach Angaben des Gerichts wird dem Angeklagten Untreue in insgesamt 13 Fällen zur Last gelegt. In fünf dieser Fälle soll es sich um gewerbsmäßige Untreue und damit um besonders schwere Fälle handeln. Die Hauptverhandlung ist für folgende Termine angesetzt:

Der 56 Jahre alte Angeklagte war im Tatzeitraum vom 5. Dezember 2019 bis zum 6. Oktober 2021 Leiter des Eigenbetriebes Kindertagesstätten der Stadt Halle (Saale). Bis zu seiner Abberufung am 4. Oktober 2022 sowie der außerordentlichen fristlosen Kündigung am 7. Oktober 2022 stand er in einem Arbeitsverhältnis zur Stadt Halle (Saale). In seiner Funktion leitete er den Eigenbetrieb selbstständig und vertrat die Stadt im Rahmen der ihm satzungsgemäß übertragenen Aufgaben.

Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft soll der Angeklagte in zwölf Fällen im Namen des Eigenbetriebes hochwertige Elektronikartikel – darunter Smartphones, Tablets, Notebooks, Bildschirme sowie weitere Geräte der Marke Apple – bestellt haben. Diese Gegenstände habe er nach dem Anklagevorwurf für private Zwecke genutzt oder an nahe Angehörige weitergegeben. Die Rechnungen habe er jeweils mit einem sachlich unzutreffenden Prüfvermerk versehen und so die Bezahlung aus Mitteln des Eigenbetriebes veranlasst. Der Stadt Halle (Saale) soll dadurch ein Schaden in Höhe von 16.788,76 Euro entstanden sein.

In einem weiteren Fall wird dem Angeklagten vorgeworfen, im Januar 2020 ein Leasingfahrzeug (Audi Q3 Sportback) für den Eigenbetrieb bestellt zu haben, obwohl hierfür kein dienstlicher Bedarf bestanden habe. Das Fahrzeug soll überwiegend für private Zwecke genutzt worden sein. Der daraus entstandene Schaden wird mit 23.180,10 Euro beziffert.

Der Angeklagte ist bislang strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten. Für Untreue im besonders schweren Fall sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor, in einfachen Fällen eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe.

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