Elterngeldbezug: Männer in Sachsen-Anhalt bei 3,5 Monaten, Frauen bei 13,8 Monaten
2022 planten Männer in Sachsen-Anhalt durchschnittlich mit 3,5 Monaten Elterngeldbezug, bei Frauen lag die durchschnittliche Bezugsdauer dagegen bei 13,8 Monaten.
Die geplante Dauer war bei den Männern etwas kürzer als der Bundesdurchschnitt von 3,6 Monaten. In den ostdeutschen Flächenländern planten allerdings nur die Männer in Mecklenburg-Vorpommern ebenfalls 3,5 Monate Elterngeldbezug ein. In den 3 anderen Ländern wurde jeweils weniger Bezugszeit veranschlagt. Die geringste Dauer planten die Väter in Thüringen mit 3,2 Monaten ein. Wie das Statistische Landesamt mitteilt, zeigen die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder im Statistikportal erstmals regionale Unterschiede des Elterngeldbezugs und des Väteranteils in interaktiven Karten und Grafiken.
2022 bezogen in Sachsen-Anhalt 35 468 Empfängerinnen und Empfänger Elterngeld. Das waren etwa 5,1 % weniger als 2021 und ein stärkerer Rückgang als auf Bundesebene (-1,2 % auf 1 846 187 Elterngeldempfangende). Jeder 4. Leistungsbeziehende war männlich. Damit lag der Väteranteil um 4,6 Prozentpunkte über dem Wert aus dem Jahr 2016. Etwa 79,5 % aller Elterngeldbeziehenden (74,3 % der Frauen und 95,2 % der Männer) hatten vor der Geburt des Kindes eine Erwerbstätigkeit ausgeübt.
Die meisten Elterngeldbeziehenden wohnten in den beiden Großstädten des Landes: 4 598 in der kreisfreien Stadt Halle (Saale) und 4 474 in der Landeshauptstadt Magdeburg. Die geringste Zahl im regionalen Vergleich gab es in Dessau-Roßlau (1 096). Der Väteranteil am Elterngeldbezug schwankte zwischen 22,3 % im Landkreis Stendal und 26,9 % in den Landkreisen Börde und Burgenlandkreis. Von allen Vätern, die Elterngeld bezogen, war wiederum in Halle (Saale) mit 21,6 % und der Landeshauptstadt Magdeburg mit 16,2 % der Väteranteil mit Elterngeld Plus am höchsten.
Der Väteranteil gibt den Anteil der Männer an allen Elterngeldbeziehern und -bezieherinnen wieder. Er würde also genau 50 Prozent betragen, wenn bei allen Kindern sowohl der Vater als auch die Mutter gleichermaßen Elterngeld beziehen würde.
Elterngeld ist eine Geldleistung des Staates, die Eltern in den ersten Lebensmonaten des neugeborenen Kindes in Anspruch nehmen können. Es wird gezahlt, wenn Eltern weniger oder gar nicht erwerbstätig sind, um sich selbst um die Betreuung des Kindes zu kümmern. Grundlage der vorliegenden Auswertung zum Elterngeld sind die Ergebnisse der Elterngeldstatistik des Statistischen Bundesamtes. Bei den hier verwendeten Daten wurde sowohl das Basiselterngeld als auch das Elterngeld Plus einbezogen. Eltern, deren Kinder nach dem 30. Juni 2015 geboren wurden, können zwischen dem Bezug von Basiselterngeld und von Elterngeld Plus wählen oder beides kombinieren. Die Bezugsdauer kann sich hierdurch verlängern, da aus einem Basiselterngeldmonat zwei Elterngeld Plus-Monate werden. Wenn beide Elternteile gleichzeitig vier Monate lang jeweils zwischen 24 und 32 Stunden in der Woche arbeiten, wird zusätzlich ein Partnerschaftsbonus in Form von vier zusätzlichen Elterngeld Plus-Monaten pro Elternteil gewährt.
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