Endstation Hauptbahnhof Halle: Mann will Zug nicht verlassen, beleidigt Zugbegleiterin, vergisst sein Fahrrad und begeht weitere Straftaten

Am frühen Donnerstagmorgen, den 19. Oktober 2023 erhielt die Bundespolizei gegen 01:15 Uhr fernmündlich durch eine Zugbegleiterin die Meldung, dass sich in einer Regionalbahn, welche von Eisenach nach Halle/Saale gefahren war und auf dem Hauptbahnhof die Endstation erreicht hatte, eine männliche Person befindet, welche den Ausstieg verweigert.
Sofort verlegten Einsatzkräfte zum Bahnsteig 3, um den Sachverhalt aufzuklären. Aufgelöst gab die Zugbegleiterin an, dass der Mann den Zug in der Zwischenzeit doch verlassen habe und in Richtung des Personentunnels unterwegs sei. Zuvor gab es eine verbale Auseinandersetzung zwischen der Zeugin und dem mutmaßlichen Täter, da er den Aufforderungen, den Zug zu verlassen, nicht nachkam. Hier beleidigte der 24-Jährige die Zugbegleiterin mit in der Ehre verletzenden Worten und verließ anschließend doch die Bahn.
Kurze Zeit später bemerkte er jedoch, dass er sein Fahrrad im Zug vergessen hatte. Da die Türen zwischenzeitlich verriegelt wurden, trommelte und trat der Mann unentwegt gegen den Zug, betätigte die Notentriegelung und verschaffte sich somit widerrechtlich Zutritt, um sein Rad aus dem Zug zu holen. Der Deutsche konnte nach einer erfolgreichen Nahbereichssuche durch die Bundespolizisten gestellt und kontrolliert werden. Die Einsatzkräfte eröffneten dem hinreichend polizeibekannten Mann die ihm zur Last gelegten Taten. Ihn erwarten Strafanzeigen wegen Hausfriedensbruchs, Beleidigung, versuchter Sachbeschädigung sowie des Missbrauchs von Nothilfemitteln.
das klingt, als ob es eine Straftat wäre, sein Fahrrad zu vergessen…
Aber nur, wenn man gar nicht nachdenkt bzw „hinhört“.
Das klingt so, als ob jemand zu doof wäre den Artikel hinreichend zu lesen. Alle relevanten Informationen und Tatvorwürfe sind enthalten; mit keinem Wort steht aber etwas von einem Verbot sein Fahrrad zu vergessen.
@ Hingucker vergisst sein Fahrrad und begeht weitere Straftaten.
Kontext lesen ist nicht so Deins? Hätte man das weitere weggelassen, wäre es nicht so missverständlich! Also halt die Luft an!
Versuchs erstmal mit der (kompletten) Überschrift. Das bekommst du vielleicht noch hin. 😛
Haben Sie den Artikel gelesen?
Vielleicht solltest Du mehr als nur die Überschrift lesen!
„Da die Türen zwischenzeitlich verriegelt wurden, trommelte und trat der Mann unentwegt gegen den Zug, betätigte die Notentriegelung und verschaffte sich somit widerrechtlich Zutritt, um sein Rad aus dem Zug zu holen.“
Ich hab nur darauf hingewiesen, dass die Überschrift etwas unglücklich formuliert wurde … sonst nichts.
Das klingt, als ob du heute Überstunden in der Parteischule hattest !
„Ihn erwarten Strafanzeigen wegen Hausfriedensbruchs, Beleidigung, versuchter Sachbeschädigung sowie des Missbrauchs von Nothilfemitteln.“
…und…weiter?
Fehlt da nicht was?
Nein!
„Hinreichend polizeibekannt“ – warum darf so jemand sich noch frei bewegen?
Weil „hinreichend polizeibekannt“ nicht automatisch „Schwerverbrecher“ bedeutet.
Da ist er ja, sein dummer Kommentar.
Weil die Polizei kein Gericht ist.
In Deutschland sind ja selbst Gerichte keine Gerichte. Niemand ist für nichts und niemanden zuständig. Wunderbar hier zu Lande …
Der alltägliche Irrsinn! Vollidioten auf Reisen. Natürlich polizeibekannt. Am besten wegsperren, bei dem ist doch die nächste Straftat schon absehbar.
👍
Hinreichend polizeibekannt; der Mensch lernt nie dazu!