Energiepreisbremsen, Wohngeld, 49-Euro-Ticket, Bürgergeld: das sind die wichtigsten Änderungen für Verbraucher 2023

Die Verbraucherzentralen geben einen Überblick über bevorstehende Änderungen im Jahr 2023. Finanzielle Entlastungen im Zeichen der Energiekrise prägen auch das kommende Jahr: Mehrere Gesetzesänderungen sollen private Haushalte unterstützen. Außerdem stehen Nachhaltigkeitsthemen wie ein Tierwohllabel, eine Mehrweg-Pflicht gegen Verpackungsmüll und das Lieferkettengesetz an.
1. Preisbremsen für Gas, Fernwärme und Strom
Die Energiekrise schlägt im Winter finanziell stark auf die Verbraucher:innen durch. Preisbremsen bei Gas, Strom und Fernwärme sorgen ab 2023 für finanzielle Entlastung. Zwar werden sie nach aktuellem Stand ab März 2023 formal in Kraft treten. Sie sollen dann aber rückwirkend schon ab 1. Januar 2023 ihre Wirkung entfalten.
Für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs soll in diesem Zeitraum gelten:
- Ein gedeckelter Gaspreis von 12 Cent pro Kilowattstunde.
- Bei Strom liegt der Preisdeckel bei 40 Cent pro Kilowattstunde.
- Bei Fernwärme sollen 9 ½ Cent pro Kilowattstunde als Preisdeckel gelten.
Nur für den darüber liegenden Verbrauch haben Sie den meist deutlich höheren, gültigen Vertragspreis zu zahlen.
Übrigens: Um Sie möglichst schnell zu entlasten, wurde auch eine Soforthilfe für Dezember 2022 beschlossen. Der Staat übernimmt für diesen Monat den Abschlag.
2. Mehr Wohngeld für mehr Menschen
Eine weitere Maßnahme in der Energiekrise: Das Wohngeld wird ab dem 1. Januar 2023 deutlich erhöht, und zwar um durchschnittlich rund 190 Euro pro Monat. Es soll auch deutlich mehr Menschen zur Verfügung stehen. Das neue Wohngeld soll etwa 2 Millionen Menschen zugutekommen statt bisher rund 600.000.
Ob Sie Wohngeld bekommen können und wie viel, hängt von Einkommen, Miete, Wohnort ab und ist individuell sehr unterschiedlich. Sie bekommen es außerdem nicht automatisch, sondern nur auf Antrag bei Ihrer Kommune.
3. 49-Euro-Ticket
Aufs 9-Euro-Ticket aus dem Sommer folgt das dauerhafte 49-Euro-Ticket: Im Frühjahr 2023 soll das bundesweite Deutschlandticket eingeführt werden. Das genaue Startdatum steht noch nicht fest. Für 49 Euro pro Monat können Sie damit alle Busse und Bahnen des öffentlichen Nahverkehrs nutzen – egal wo im Land.
Zu diesem Preis wird das Ticket wird wohl vorwiegend für Berufspendler oder Reisende interessant sein, die auf längeren Strecken unterwegs sind. Das Ticket soll als monatlich kündbares Abo angeboten werden.
4. Mehr Rente mit Angleichung zwischen Ost und West
Ab dem 1. Juli 2023 sollen die Renten voraussichtlich im Westen um 3,5 Prozent und im Osten um 4,2 Prozent steigen. So steht es im Entwurf des Rentenversicherungsberichts 2022 der Bundesregierung. Die Anpassung gilt für
- alle Altersrenten,
- für Erwerbsminderungs- und
- Hinterbliebenenrenten,
- für gesetzliche Unfallrenten sowie
- für die Renten der Landwirte aus der landwirtschaftlichen Rentenkasse.
Ab 1. Juli 2023 wird außerdem der nächste Schritt gemacht, um den Rentenwert Ost an den im Westen geltenden Rentenwert anzugleichen. Von derzeit 98,6 Prozent steigt der Ost-Rentenwert dann auf 99,3 Prozent des Westwerts.
5. Bürgergeld ersetzt Hartz IV
Neuer Name, mehr Leistungen und höhere Freibeträge: Zum 1. Januar 2023 wird das Bürgergeld die bisherige Grundsicherung („Hartz IV“) ersetzen.
Wichtige Inhalte:
- Der Regelsatz des neuen Bürgergelds für alleinstehende Erwachsene soll monatlich 502 Euro betragen (statt bisher 449 Euro). Auch Lebenspartner und Kinder sollen mehr Geld erhalten.
- Die Freibeträge auf Einkommen zwischen 520 und 1000 Euro sollen auf 30 Prozent steigen, um den Anreiz, eine Tätigkeit aufzunehmen, zu erhöhen.
- Zudem soll ein Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro bei Aufnahme von abschlussbezogenen Weiterbildungen eingeführt werden.
- Im 1. Jahr soll ein Vermögensfreibetrag von 40.000 Euro für einen Single und 15.000 Euro für jede weitere Person im Haushalt gelten.
Beibehalten werden sollen Sanktionsmöglichkeiten bei Fehlverhalten schon ab dem ersten Tag des Leistungsbezugs.
6. Neues Tierwohllabel für Schweinefleisch
Die Kennzeichnung von Haltungsbedingungen soll für erste Produkte Pflicht werden. Ab Sommer 2023 tritt das entsprechende Gesetz in Kraft und regelt es zunächst für frisches, unverarbeitetes Schweinefleisch aus deutscher Herstellung.
Importierte Produkte fallen also nicht darunter.
Es gibt 5 Haltungskategorien:
- Stall,
- Stall + Platz,
- Frischluftstall,
- Auslauf/Freiland und
- Bio.
Später soll die Kennzeichnungspflicht für Geflügel und Rindfleisch folgen, ebenso eine Erweiterung auf in der Gastronomie verwendetes Fleisch sowie verarbeitete Produkte.
Die Kehrseite: Da zunächst nur unverarbeitetes Fleisch im Handel gekennzeichnet wird, bleibt der deutlich größere Teil des deutschen Schweinefleischabsatzes erst einmal außen vor.
7. Viele Gebäudeversicherungen werden wohl teurer
Die Beiträge für Wohngebäudeversicherungen werden wohl fühlbar ansteigen.
Hintergründe sind zum einen die Flutkatastrophe im Sommer 2021. Rund 91.000 versicherte Wohngebäude wurden beschädigt oder zerstört.
Zum anderen belastet die Rekordinflation auch die Versicherer, da bei Reparaturen die Handwerks-, Material- und Baukosten steigen.
Betroffene sollten ihren Beitrag für die Gebäudeversicherung im Blick halten und können – nach einem Bedingungs- und Beitragsvergleich – den Anbieter wechseln.
8. Mehrweg-Pflicht in der Gastronomie für Essen to go
Einwegbehältnisse sorgen für reichlich Verpackungsmüll. Das soll sich ab 1. Januar 2023 ändern: Restaurants, aber auch Lieferdienste und Caterer werden dann verpflichtet, Mehrwegbehälter als Alternative für Essen und Getränke zum Mitnehmen und Bestellen anzubieten.
Eine Ausnahme gibt es für kleine Betriebe – etwa Bäckereien oder Imbisse – mit höchstens 5 Beschäftigten und maximal 80 Quadratmetern Verkaufsfläche. Sie müssen jedoch mitgebrachte Gefäße der Kundschaft akzeptieren und Speisen und Getränke für den „to go“-Verzehr auf Wunsch abfüllen.
Informationen zu Plastikmüll und wie man ihn vermeiden kann, finden Sie auf unserer Themenseite.
9. Lieferkettengesetz tritt in Kraft
Deutsche Unternehmen sind ab 2023 für die Einhaltung von Menschenrechten und ökologischen Standards entlang ihrer Lieferketten verantwortlich. Am 1. Januar tritt das „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“ in Kraft.
Bei der Produktion von Kleidung, Elektronik oder Kaffee werden in fernen Ländern immer wieder grundlegende Menschenrechte verletzt und die Umwelt belastet. Lohndumping, Kinderarbeit, illegale Abholzungen sowie Verschmutzung von Boden, Luft und Wasser mit Giftstoffen gehören zu den negativen Begleiterscheinungen.
Das Lieferkettengesetz verpflichtet jetzt viele Unternehmen, bei direkten Zulieferern sowie anlassbezogen auch bei indirekten Zulieferern Risiken für Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung zu ermitteln, Gegenmaßnahmen zu ergreifen und diese gegenüber dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu dokumentieren. Außerdem müssen sie Beschwerdemöglichkeiten einrichten. Eine zivilrechtliche Haftung bei Verstößen gegen das Gesetz ist allerdings nicht vorgesehen.
Die Verbraucherzentralen kritisieren, dass das Lieferkettengesetz zu viele Schlupflöcher bietet und fordern unter anderem eine zivilrechtliche Haftung für Entscheider:innen in den Unternehmen und die rechtsverbindliche Verankerung von Sorgfaltspflichten aller Unternehmen in der gesamten Lieferkette und nicht nur für direkte Zulieferer. Auch eine umweltbezogene Sorgfaltspflicht soll mit einbezogen werden.
10. Neue EU-Verbandsklage
Im Jahr 2018 wurde in Deutschland die Musterfeststellungsklage eingeführt. Nach einem solchen Musterverfahren müssen Betroffene ihre konkreten Ansprüche jedoch weiterhin selbst vor Gericht einklagen – solange kein Vergleich erzielt wurde. Mit der neuen EU-Verbandsklage wird das anders. Mit dieser neuen Sammelklage können Verbraucherverbände auch direkt Schadensersatz oder zum Beispiel Rückzahlungsansprüche an Verbraucher:innen einklagen, ohne dass diese noch einmal selbst vor Gericht ziehen müssen.
Beispiele für Verbandsklagen könnten zum Beispiel unzulässige Preiserhöhungen eines Energieanbieters oder falsch erhobene Sparzinsen bei einer Bank sein.
Die neue Regelung soll am 25. Juni 2023 in Kraft treten.
Das hört sich der Start vom kleinen Bürger durch andere Preiserhöhung wieder rein. DER STAAT SCHENKT EUCH NICHTS!!!!!
Mehr Wohngeld, ordentlich Bürgergeld…und ich habe mich schon gewundert warum die ganzen Hartzis wie die Verrückten Knaller kaufen…na jetzt geht’s denen richtig gut warend wir überall draufzahlen
Lass es dir doch auch einfach „gutgehen“ – nüscht wie hin zum Jobcenter!
Neidisch und bekloppt sein gleichzeitig, das muss man erstmal bringen.
Wenn alle aufhören zu arbeiten und zum Jobcenter rennen, gibt’s kein Bürgergeld mehr.
Weil die Ihrer Meinung nach neidischen und bekloppten Berufstätigen auch nichts mehr in die Kassen einzahlen.
Hier in diesem Land wird jauch eder finanziert, der keine Lust auf Ausbildung und/oder Arbeit hat. Genau wie alle zugereisten Mitmenschen – egal ob legal oder llegal.
Es werden alle schön fleißig versorgt.
Wer finanziert das dann, wenn wir alle unsere Jobs hinschmeißen und zum Amt gehen??
„Wenn alle aufhören zu arbeiten und zum Jobcenter rennen, gibt’s kein Bürgergeld mehr.“
Wenn das Wörtchen „wenn“ nicht wäre…
Macht aber keiner, weil sie trotz Hetzerei im Internet genau wissen, dass es sich selbst mit nicht besonders gut bezahltem Job einfach weniger schlecht lebt als mit Almosen.
Vorsicht!
Mit Jobs, die an Mindestlohn grenzen, würde ich Teilzeit gehen und aufstocken.
Dann bekommt man
– Gehalt (20-30h/Woche sind okay)
– einen Haufen Zuschüsse vom Jobcenter
– Bezahlte Monatskarte bzw. Deutschlandticket
– Schulzeug für die Kinder wird bezahlt
– kein GEZ oder wie das jetzt heißt
– da man nicht voll arbeitet, recht viel Freizeit
– Man kann sich Bildungsgutscheine geben lassen und sich berufbegleitend interessanet Weiterbildungen gönnen
– da man arbeitet, wird man wenig bis gar nicht mit Jobangeboten belästigt
Nach allen Abzügen kommst du da 100% besser weg als mit einer 40h/Woche.
Und offenlegen muss man heute ohnehin alles, außer man ist Migrant. Von daher ist die Auskunftspflicht kein großer Nachteil.
Ein Harzi bekommt kein Wohngeld,bilde dich mal Oder kannst nur dumme Sprüche
Stimmt .. Die bekommen die komplette Miete. Nicht nur ein bisschen Zuschuss
„Die bekommen die komplette Miete.“
Bekommen die meisten NICHT. Bundesweit zahlen Hartzer im Durchschnitt 80€ monatlich drauf, und zwar von dem Geld, was eigentlich für Essen, Kleidung und alles was man sonst so braucht, gedacht ist.
Das sogenannte Bruttokalt in Halle beträgt derzeit 335€ für einen Single-Hartzer. Das heißt, nur soviel wird maximal vom Jobcenter für Kaltmiete UND Nebenkosten akzeptiert. Sieht man sich die Mietpreise in Halle an, so sind die meisten Wohnungen schon ohne Nebenkosten in diesem Bereich, es sei denn, es handelt sich um 25qm-Abstellräume.
Vielleicht sollte man sich mal mit den Fakten beschäftigen, bevor man im Intrnet durch billige Hetze unangenehm auffällt und sich blamiert.
@ Gehirn
Für 335 Euro Kalt sind aktuell in Halle
247 Wohnungen frei 247!!!!
Von 21qm bis 81,3qm.
Davon 141 Wohnungen mit mindestens 45qm!!!
Was laberst du also für Scheisse?
Oder bist nur ein kleiner Lügner?
Ich finde solche Typen wie dich erbärmlich die absichtlich oder aus Dummheit falsch Meldungen im Internet verbreiten!
„Für 335 Euro Kalt…“
Richtig lesen will gelernt sein. Die 335€ Obergrenze KdU betsehen aus Kaltmiete UND kalten Nebenkosten.
Und nun troll dich, Flachzange.
@ Blödquatscher
Du wirst jeden Tag dümmer. 🙂
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Also ihr Bürgergeldler worauf wartet ihr?
Blödquatscher schau einfach mal bei den Immobilienbörsen dann zahlt das Amt dir mehr als deine 1 Zimmer Butze.
Abgesehen davon sollte dem faulen Pack auch nicht einmal 20qm zur Verfügung gestellt werden.
Warum nicht einfach arbeiten wenn man eine große schöne Wohnung haben will?
„2. Stall + Platz,“
Dann ist „1. Stall“ also ohne Platz.
Wer sowas zulässt, gehört selber so eingesperrt.
Hätte alles nicht sein brauchen! Aber im besten Deutschland mit der besten Regiertung gehts nur noch bergab.Und dann stellen sie sich hin wie die Gönner, von unserem Geld!
Machs besser..
So wie du, mit dämlichen Kommentaren im Internet?
Und da soll man noch stolz sein auf das grüne Gemurkse.
Meddl Loide,Servus und ein herzliches Willkommen…. im Jahr 2023
So weit so gut. Aber wie bekomme ich mein staatliches Geld ?
Das erfährt der Bürger in „Du bist Halle “ nicht.
Was ist „dein staatliches Geld“? Gibt es auch „nichtstaatliches Geld“?