Entlaufene Pferde behindern S-Bahn-Verkehr in Gröbers
Am Samstag, den 28. Mai 2022 wurde die Bundespolizei in Halle gegen 22:45 Uhr durch die Notfallleitstelle der Bahn über mehrere Pferde informiert, welche sich am Gleis der Bahnstrecke Großkugel und Gröbers aufhalten sollen. Die Tiere wurden sowohl von einem Lokführer, als auch von einem Fahrgast gesichtet. Dementsprechend wurde die Strecke gesperrt. Umgehend verlegte eine Streife zum Einsatzort und traf dort die Besitzerin der Pferde und weitere Helfer an. Die Frau gab an, dass ein Zaun der Koppel, auf denen sich die Pferde befanden, durch bisher unbekannte Täter aufgeschnitten wurde und daraufhin drei Tiere entlaufen sind. Ein Pferd konnte bereits wieder eingefangen werden.
Ein zweites Tier wurde in einem Graben unterhalb eines Bahndammes festgestellt. Für die Suche nach dem dritten Pferd kam auch ein Hubschrauber der Bundespolizei zum Einsatz. Die Piloten entdeckten das Tier im Bereich eines Sportplatzes und führte die Streife heran, so dass auch das Pferd seiner Besitzerin wohlbehalten übergeben werden konnte. Um 01:24 Uhr wurde die Streckensperrung beendet. Eine akute Gefährdung des Bahnverkehrs bestand in diesem Fall glücklicherweise nicht und es kam lediglich bei einer S-Bahn zu zwei Minuten Verspätung. Die Pferdebesitzerin behält sich vor, eine Strafanzeige wegen des beschädigten Zaunes bei der zuständigen Landespolizei zu stellen.
In diesem Zusammenhang weist die Bundespolizeiinspektion Magdeburg erneut auf die erheblichen Gefahren hin, die von Tieren im Gleis ausgehen. Neben dem Tod der Tiere kann es zu einer erheblichen Gefährdung des Bahnverkehrs kommen. Im Falle einer Kollision besteht die Gefahr von massiven Sachschäden an dem Zug und den Gleisanlagen. Eine mögliche Entgleisung der Bahn bedeutet zudem die Gefahr für Leib und Leben von Menschen. Bei der Haltung von Tieren ist deshalb auf eine sichere Unterbringung zu achten. Die Bundespolizeiinspektion Magdeburg verweist darauf, dass in diesen Fällen stets geprüft wird, ob dem Halter der Tiere ein Fehlverhalten vorzuwerfen ist. Wird einem Tierhalter ein solches Fehlverhalten nachgewiesen, kann er gemäß der Eisenbahn, Bau -und Betriebsordnung für Zugverspätungen oder Zugausfälle mit einem Bußgeld belegt werden. Für eventuelle Sachschäden an den Zügen oder Bahngleisen kann er darüber hinaus auf dem zivilrechtlichen Weg von der Deutschen Bahn AG haftbar gemacht werden. Kommt es zu einer Kollision, muss er mit einer Strafanzeige wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr rechnen. Werden Menschen verletzt oder getötet, weiten sich die Ermittlungen dementsprechend aus.
Die Natur findet einen Weg.