Er fuhr in die falsche Richtung: Radler bei Unfall in der Paracelsusstraße in Halle (Saale) schwerverletzt

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  1. Thyson sagt:

    Hoffentlich lernt er fürs nächste mal in die richtige Richtung zu fahren.

    • Klara sagt:

      Fahre Du mal vom Steintor kommend Richtung Dessauer Platz, vielleicht auf dem Weg ins Paulusviertel. Da staunst Du, wo Du lang musst. Ich fahre da immer auf dieser Seite und viel andere auch.

      • ohne Helm und Licht sagt:

        Ohne an der Kreuzung auf andere Verkehrsteilnehmer zu achten? Einfach weiterfahren?

        Alle Achtung.

        • Klara sagt:

          Es war um 15.30 Uhr, von wegen ohne Licht. Und Helm ist nicht Pflicht. Warum fragst Du nicht, ob der Autofahrer geguckt hat? Der muss auch nach rechts gucken, denn Fußgänger gibt es da auch.

      • Paulusviertler sagt:

        Komischer Weg, um vom Steintor ins Paulusviertelnzu kommen, quasi von hinten durch die Brust … unabhängig davon: Abkürzungen zu nehmen, weil der offizielle Weg umständlich ist, ändert nichts an der Tatsache, dass er sich falsch verhalten hat. Und auch wenn ich das schreibe, wünsche ich ihm gute Besserung und dass der Unfall hoffentlich alles in allem glimpflich abgeht.

      • Kevin S. sagt:

        Vielleicht solltest du dir einen anderen, sicheren (vielleicht sogar legalen) Weg suchen?

      • Ach so sagt:

        Das Argument lasse ich nicht gelten, Radweg ist auf beiden Seiten ausgebaut . Extra breite Radwege am Steintor dafür eingerichtet. Nimm die Straßenbahn wenn der Weg mit dem Fahrrad zu weit ist.
        Gute Besserung den Unfallbeteiligten.

    • Genussradler sagt:

      Der Radfahrer hatte hier das Vorfahrtsrecht.

      • aufpassen sagt:

        Gibt es nicht.

        • StVO-Versteher sagt:

          Gibt es.

          • aufpassen sagt:

            Nicht in der StVO.

          • So einfach ist das. sagt:

            Weiteres Beispiel für das Vorfahrtsrecht gefällig? Fahrer die nach rechts auf eine vorfahrtsberechtigte Straße einbiegen wollen, müssen nicht nur die linke Straßenseite überprüfen, sondern sich auch vergewissern, dass von rechts keine Gefahr auf der “eigenen” Straßenseite droht.

          • du bist fast da sagt:

            Da wird gerade kein Recht beschrieben, als vielmehr eine Pflicht.

      • Paulusviertler sagt:

        Hat er rechtlich gesehen schon, allerdings wird ihm immer ein erhebliches Mitverschulden angerechnet weden, da der Radweg an dieser Stelle nicht für den Zweirichtungsverkehr freigegeben ist.

      • paulusviertler sagt:

        Dem Grunde nach ja, aber bei Schadensersatzfragen wird ihm immer ein erhebliches Mitverschulden angerechnet werden, weil der Radweg an dieser Stelle eben nicht für den Zweirichtungsverkehr freigegeben ist. Ich habe übrigens schon mal einen solchen Unfall an der Einmündung Franz-Andres-Straße in die Lu-Wu miterlebt: sie mit Karacho von der Lessingstraße aus auf der falschen Seite die Lu-Wu runter, er nur mit Blick nach links in die Lu-Wu eingebogen… Bingo … beide hatten übrigens Glück, dass der LKW-Fahrer in der Lu-Wu die Sch… hat kommen sehen und rechtzeitig gebremst hat, sonst wäre wahrscheinlich nicht der RTW sondern der schwarze Kombi gekommen. Ergo: Liebe Radler*innen: Recht gehabt und überfahren ist trotzdem tot.

      • Hans G. sagt:

        Hatte und er lernt wie viele Radfahrer auf die harte Tour, dass deren Fehlverhalten Konsequenzen hat. Aber ja, Fahrradführerschein jetzt und ggf. in der Stadt die Straßen für Radfahrer sperren.

      • XYZ sagt:

        Der Radweg ist so weit ich weiß nicht als in beide Fahrtrichtungen nutzbar ausgewiesen.
        So wie es aussieht, ist er in falscher Fahrtrichtung unterwegs gewesen.
        Somit gehe ich davon aus, dass die Nutzung in Fahrtrichtung vorgesehen ist.

        Unabhängig von den dortigen Gegebenheiten fahren ziemlich viele Radfahrenden entgegen der eigentlichen Fahrtrichtung.

        Dennoch alles Gute dem Verunglückten.

      • Ich bin's sagt:

        Wenn er auf der falschen Seite fährt, kann man wohl kaum noch von irgendwelchen Rechten seitens des Radfahrer sprechen. Und laut Artikel fuhr er auf der falschen Seite. Ansonsten wäre ab sofort auch jeder Geisterfahrer auf der Autobahn als normal anzusehen.

    • reiner sagt:

      es würde schon reichen, zu wissen das andere nicht mit ihm rechnen und er deswegen arg defensiv an solchen kreuzungen fahren muss.

    • Allwetterradler sagt:

      Er ist in die richtige Richtung gefahren, aber auf der falschen Seite.
      Gleichwohl ist die Rechtslage nicht so schlicht wie du es gerne hättest. Die Rechtsprechung erkennt das Vorfahrtsrecht von Radfahrern auch auf der falschen Seite an. Es hängt dann von den Umständen des Einzelfalls ab, welche Teilschuld dem Radfahrer zuerkannt wird.

      • paulusviertler sagt:

        Nicht ganz … mit Fußgänger*innen rechnet Fahrradfahrer (sh.oben) auf dem Fußweg in beiden Richtungen, auf dem Radweg ebenso wie auf der Fahrbahn nur in der zugelassenen Richtung … und nochmal: Recht gehabt und überfahren ist trotzdem tot.

      • StVO-Versteher sagt:

        Ist auch logisch. Radfahrer befuhr Hauptstraße.

        • Logik ist hart sagt:

          Radfahrer befuhr Radweg.

          • Dummheit tut weh sagt:

            Im Regelfall haben Radwege, die Teil einer Straße sind, dieselbe Vorfahrt wie die Straße. Eine Ausnahme besteht hier nicht.

          • Sagisdorfer8 sagt:

            Straßen haben keine Vorfahrt, somit auch keine Radwege. Fußwege sind übrigens auch Teil einer Straße…

        • Paulusviertler sagt:

          Genau, ich erweitere als selbst Radfahrender meinen Spruch: logisch lt. StVO Recht gehabt und überfahren ist immer noch tot. Liebe Mitradelnde: wir fahren ein Balancefahrzeug ohne jede Knautschzone, also wenn ich die Wahl zwischen Recht haben und meine Gesundheit schönen habe, weiß ich, wie allem Ärger zum Trotz, meine Wahl ausfällt. Und das geht dann schon damit los, dass ich mir überlege, welchen (Rad-)Weg ich nehme. Als PKW-Fahrer danke ich allen anderen Verkehrsteilnehmern, wenn sie es mir durch ihr Verhalten einfacher machen, meinen Pflichten (z.B. Vorfahrt gewähren) nachzukommen. Da sind auch solche Dinge wie Licht und angemessene Geschwindigkeit immer hilfreich.😇

  2. drastisch sagt:

    Aber hallllooo,
    die heiligen Radfahrer in Halle dürfen in jede Richtung fahren die der Klimaschutz erlaubt StvO und Gesetze sind nur für andere da.
    Sorry für die drastische Darstellung, aber mittlerweile nimmt der Wahnsinn der immer recht habenden Radfahrer drastische Züge an, der sie selbst gefährdet.

  3. erbärmlich sagt:

    Und schon suchen hier wieder Raddeppen nach Argumenten, warum der Radfahrer hier gar keine Schuld haben kann, sondern wieder nur alle anderen…

  4. Marcel sagt:

    Ein sehr guter und sogar mein bester Gartenfreund…
    Der Familie wünsch ich viel Kraft in den schweren Stunden!

    Wie kann man den hier zur Debatte stellen, ob richtig oder falsch wer gehandelt hat.
    Dieser Mann hat euren Müll Jahrelang abgeholt, kümmerte sich bislang um Tiere.

    Vor ihm solltet ihr stehen und das mal ins Gesicht sagen… stattdessen furzt ihr nur auf eurer Tastatur herum. Mit 64 Jahren kann man glaube auch ein bisschen mehr Respekt erwarten.

  5. DerAutofahrer sagt:

    Ich kann nicht glaube was für ein Stuss hier geschrieben wird. Und manche Kommentare sind so respektlos das mir sich als Angehörige der Magen umtret. Ich möchte den danken die trotzdem für eine schnelle Genesung beten ober mit den Gedanken bei uns ist.