Fahndung der Polizei: zwei Flaschen Cognac geklaut

Das Polizeirevier Halle (Saale) ermittelt gegen eine unbekannte männliche Person nach einem Diebstahl.
Der unbekannte Täter entwendete am 22.01.2024, gegen 18:58 Uhr, in einem Supermarkt im Bereich Damaschkestraße in Halle (Saale) zwei Flaschen Cognac im Gesamtwert von 89,98.
Im Rahmen der polizeilichen Ermittlungen konnten drei Bilder der Videoüberwachung gesichert werden.
Das Amtsgericht Halle (Saale) hat nun die Veröffentlichung der Fotos der Überwachungskamera per Beschluss angeordnet.
Die Polizei sucht nach Personen, die Angaben zur Identität und/oder dem Aufenthaltsort des unbekannten Täters machen können. Diese werden gebeten, sich unter (0345) 224 2000 bei der Polizei in Halle (Saale) zu melden.
Unter welchen Voraussetzungen ist eine Öffentlichkeitsfahndung nach § 131 b Abs. 1 StPO zulässig? In Deutschland ist dies jedoch nur unter bestimmten Bedingungen zulässig. Dazu gehört, dass die Straftat schwerwiegend genug ist (siehe „Erheblichkeitsschwelle“) und dass andere Fahndungsmethoden keinen Erfolg versprechen oder wesentlich schwieriger wären.
Ich bin mir nicht sicher, ob die Fahndung immer Verhältnismäßig sind.
Und deswegen werden die Bilder auch vom Amtsgericht freigegeben. Da sind Mitarbeiter, die sich mit der Recht- und Verhältnismäßigkeit auskennen. Die stehen mit ihrem Klarnamen hinter ihrem Beschluss und agieren nicht anonym im Netz. Somit alles gut, kannst dich um andere Nebensächlichkeiten sorgen.
„Da sind Mitarbeiter, die sich mit der Recht- und Verhältnismäßigkeit auskennen.“
Bestimmt wie auch beim „Compact“-Verbot, gell?
Das geschah nicht durch ein Amtsgericht und das „Compact“-Verbot als solches gibt es auch gar nicht.
Kein Verbot? Die Medien schreiben anderes:
https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/politik/compact-magazin-tv-rechtsextrem-inhalt-bedeutung-verbot-100.html
https://www.zeit.de/2024/31/compact-verbot-magazin-rechtsextremismus-juergen-elsaesser
Auch die Medien haben kein Verbot erlassen.
Hat auch niemand behauptet. Vielleicht probierst du es nochmal?
Bisher bleibst DU ohne Belege.
Links anklicken und lesen – eine hohe Kunst, die nicht jeder versteht…
Das „Compact-Verbot“ war ja wohl mehr als überfällig. Wenn du darin einen Einschnitt in die Pressefreiheit siehst, so ist das allein dein Problem. Darüber hinaus geht es hier aber um ein völlig anderes Thema.
@Werner
Du meinst es muss erst etwas schlimmes Passieren?
Diebstahl stelt eine Straftat dar und keine Ordnungswidrigkeit. Das ist zu unterscheiden….
M.E. sollte auf der polizeiinternen Seite polizeibericht.de immer eine Fahndung mit Foto erfolgen und das unmittelbar. 👍
Bei diesem Kameraden oben handelt es sich wahrscheinlich um einen Gewohnheitsfieb
– mit x Vorstrafen
– bei dem mittels Geldstrafe nichts zu holen ist.
Deshalb greift er gleich ganz oben ins Regal und holt sich den teuersten Schnaps, den es im Laden gibt.
Ich gebe dir allerdings auf einer Seite auch Recht:
Strassenräuber, Messerhantierer, Leute, die brutal zuschlagen oder andere ins Gleis schubsen, Vergewaltiger… das ist eine andere Nummer…
Polizeiintern wird immer mit Foto (sofern vorhanden) gefahndet.
Die Seite polizeibericht.de ist allerdings keine polizeiinterne Seite.
Fühlt sich da wer beobachtet?
2 Flaschen Cognac für 89,98 €.
Dann sollte der Feinschmeckerdieb auch eine Feinschmeckerstrafe kriegen! 👍
Streuner mit Stiel