Fahndung nach Ladendieb

Das Polizeirevier Halle (Saale) ermittelt gegen eine unbekannte männliche Person nach einem gemeinschaftlich begangenen Diebstahl.
Der unbekannte Täter entwendete am 24.03.2023, gegen 12:00 Uhr, mit einem bekannten Beschuldigten in einem Supermarkt im Bereich Fliederweg in Halle (Saale) gemeinschaftlich handelnd Waren im Gesamtwert von 143,88€.
Im Rahmen der polizeilichen Ermittlungen konnte ein Bild der Videoüberwachung gesichert werden.
Das Amtsgericht Halle (Saale) hat nun die Veröffentlichung des Fotos der Überwachungskamera per Beschluss angeordnet.
Die Polizei sucht nach Personen, die Angaben zur Identität und/oder dem Aufenthaltsort des unbekannten Täters machen können. Diese werden gebeten, sich unter (0345) 224 2000 bei der Polizei in Halle (Saale) zu melden.
Wieso ist dieser Täter unbekannt, wenn sein bekannter Mithandelnder belkannt ist?
Offensichtlich weil er keine Angaben zu seinem Kumpel gemacht hat.
Auch die Schweigepflicht kann der bekannte Mithandelnde ,als Beschuldigter, in Anspruch nehmen.
Man kann Schweigepflicht in Anspruch nehmen? Interessant.
vielleicht hat der „belkannte“ dich noch nicht verraten
Schade, dass die Videoüberwachung (mal wieder) mit einem Brot gemacht wurde!
Auf den ersten Blick dachte ich das wäre John Travolta
143 Euro Schaden. Ein halbes Jahr Ermittlungen? Jetzt Fahndung? Erklärt mir jemand mal das Aufwand-Nutzen-Verhältnis?