Fahrkarte war noch nicht gültig, Mann wurde per Haftbefehl gesucht
Am Montag, den 4. März 2024 erhielt die Bundespolizeiinspektion Magdeburg fernmündlich durch eine Kundenbetreuerin der Deutschen Bahn Kenntnis von einem Betrug. Demnach nutzte ein 30-Jähriger gegen 08:40 Uhr eine Regionalbahn von Magdeburg in Richtung Halle (Saale) und legte der Kontrolleurin ein Sachsen-Anhalt-Ticket vor. Dies gilt allerdings erst ab 09:00 Uhr.
Eine Streife des Bundespolizeireviers Halle (Saale) begab sich zum Ankunftsbahnsteig des Hauptbahnhofs, um den Sachverhalt zu übernehmen. Vor Ort konnte der türkische Staatsangehöriger festgestellt werden, der sich mit einer abgelaufenen Aufenthaltsgestattung gegenüber den Beamten auswies. Bei der anschließenden Überprüfung seiner Personalien in der Fahndungsdatei der Polizei, stellte sich weiterhin heraus, dass gegen ihn zwei offene Haftbefehle der Staatsanwaltschaft Magdeburg vorliegen. So verurteilte ihn das Amtsgericht Magdeburg im Januar 2023 wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe von 300 Euro oder einer Ersatzfreiheitstrafe von 33 Tagen und im März 2023 wegen des selbigen Delikts zu einer Geldstrafe von 550 Euro oder 55 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe. Da er weder den Zahlungsaufforderungen nachkam und unbekannten Aufenthaltes war, erließ jene Staatsanwaltschaft die Vollstreckungshaftbefehle im Januar und Februar dieses Jahres.
Die Einsatzkräfte eröffneten dem Verurteilten die Haftbefehle, nahmen ihn fest und mit zur Dienststelle. Auf dem Revier konnte er 250 Euro der geforderten Geldsumme bezahlen. Die restlichen 600 Euro erfragte er telefonisch bei einem Bekannten, der ihm den erlösenden Betrag zur Freiheit bei einer anderen Dienststelle einzahlte. Somit konnte der Polizeipflichtige nach Beendigung der polizeilichen Maßnahmen die Dienststelle als freier Mann am Nachmittag verlassen. Die ausschreibende Behörde wurde über den Aufgriff und den Vollzug der Maßnahme in Kenntnis gesetzt. Des Weiteren erwarten den Mann weiteres Strafverfahren wegen des begangenen Betrugs sowie eines Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz.
„Polizeipflichtige“ , diese gewollte schreibweise erheitert mich immer wieder. Man kann sich bei einfacher schreibweise auch einen abbrechen. 😂
Man überlege sich das einmal. Der Herr hat sich sogar eine Fahrkarte gekauft, die im Übrigen im Vergleich zum 49€-Ticket komplett überteuert ist. Aufgrund der völlig veralteten Bedingungen des Sachsen-Anhalt Tickets, saß er nun 20 Minuten vor Gültigkeit des Tickets im Zug.
Das Ganze hat dann zu einem Polizeieinsatz geführt, und wird wohl aller Wahrscheinlichkeit nach ein Ermittlungs- und Gerichtsverfahren nach sich ziehen. Die Kosten für den deutschen Staat werden dabei wesentlich höher sein als der Schaden, der der DB dadurch entstanden ist, dass jemand sein Sachsen-Anhalt Ticket bereits um 8:40 nutzte. Bereits überlastete Staatsanwaltschaften und Gerichte müssen sich massenhaft mit derartigen Bagatellen beschäftigen, während sich wichtige Ermittlungs- und Gerichtsverfahren in die Länge ziehen.
Dieser Sachverhalt ist ein einziges Plädoyer für die Abschaffung des § 265a StGB.
Das Zugpersonal hätte da ruhig ein Auge zudrücken können.