Fehler beim Dienstleister: Studenten erhalten unberechtigt BAföG

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Keine Antworten

  1. Zurück zahlen sagt:

    Das haben die Studenten garantiert angeblich nicht bemerkt und alles schon auf den Kopp jehaun.

  2. Detlef sagt:

    und was ist, wenn des Bafög schon abgehoben? Wer bekommt, darf behalten. Der Fehler eines Datendienstleisters des Landes Sachsen-Anhalt ist die nicht schuld der Studenten. Muss der Datendienstleisters des Landes Sachsen-Anhalt besser aufpassen. Wen der Bürger sich am Überweisungsterminal vertippt ist das Geld auch weg und kann nicht so einfach mal zurück gebucht werden, sollte es am anderen Ende abgehoben wurden.

  3. Ex-Hartzer sagt:

    Hatte mal vor Jahren vom Jobcenter 200€ mehr Hartz4 bekommen als normalerweise. Dachte ich mir, das wäre ne Sonderzahlung oder Nachzahlung. Eine Ankündigung gab’s vorher nicht. Mir war’s auch egal, denn ich hab mich gefreut. Und wer nachfragt, läuft viel irre. Rund 2 Monate später bekomme ich von den Idioten der Leistungsabteilung eine Rückforderung nur weil jemanden da ein Fehler passiert ist und sich vertippt hat. Die 200 Euro sollte jemand anderes bekommen. Sah ich aber nicht ein, das zurückgeben zu wollen. Zumal ich das für eine Waschmaschine ausgegeben habe die ich dringend benötigte. Wollten die das dann in Raten vom Regelsatz mal einfach so mir abziehen. Hab ich einen Anwalt genommen und der gab mir recht, da die sich zu spät gemeldet haben.Es gibt eine gewisse Frist und die haben gepennt. Klage folgte meinerseits und ich durfte das Geld behalten. 🤗

    • auch Lügen will gelernt sein sagt:

      Schönes Märchen. Jobcenter haben 4 Jahre Zeit, was zurückzufordern.

      • Naja sagt:

        @ auch Lügegen will…… babei hat er sich so viel Mühe gegeben und du entlarvst ihn.

      • Detlef sagt:

        Irrtum. Die Rückforderung kann nur innerhalb eines Jahres erfolgen
        Danach können Leistungen nicht mehr zurückgefordert werden. Die Frist beginnt aber nicht etwa an dem Datum, an dem der Bescheid erlassen wurde, sondern immer erst mit „Kenntnis der Tatsachen (…), welche die Rücknahme rechtfertigen“ (§ 45 Abs

    • du glaubst das selber? sagt:

      nette geschichte

  4. Studioso sagt:

    schon versoffen……:-)

  5. Steff sagt:

    LOL

  6. Schwachsinn im Quadrat sagt:

    Datendienstleister, soso…

  7. Tatsache sagt:

    Die durch einen „Darendienstleister“ falsch gezahlte Summe kann doch von den Bezügen, der dafür verantwortlichen Beamten, wieder ausgeglichen werden.
    Für was sitzen die eigentlich den ganzen Tag in ihren Büros herum!?

    • jep sagt:

      Und der ehemalige Verkehrsminister-Darsteller Andi BeScheuert kann die 500 Millionen für die verpatzten PKW-Maut-Verträge auch gleich aus seinem Privatvermögen bezahlen, schließlich hat ihn niemand gezwungen, voreilig Verträge z unterschreiben, es war seine Entscheidung.

  8. Marco sagt:

    Ich musste das Geld später bezahlen. Es stand dass das Geld für den ,,05.2022″ sei. Also wenn wir mal Fehler machen nehmen sie das echt für übel… Aber wenn die das machen kann es ja passieren. Typisch Behörden

  9. Karl sagt:

    Das wäre mal die angemessene Energiepauschale gewesen anstelle der komischen 100€ die man mit digitalen Perso beantragen musste.